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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung über die Totalrevision des Stipendiengesetzes eröffnet. Die Kernpunkte des neuen Gesetzes über Ausbildungsbeiträge zielen darauf, die Alterslimite für die Gewährung von Beiträgen von 32 auf 40 Jahre zu erhöhen. In Zukunft sollen für Zweitausbildungen und Weiterbildungen vermehrt Darlehen gewährt werden. Zudem sollen Studierende im letzten Ausbildungsjahr mit intensiver Prüfungsvorbereitungszeit die Möglichkeit erhalten, solche zu beziehen. Bis anhin richtete Graubünden als einziger Kanton ausschliesslich Stipendien als Ausbildungsbeiträge aus.
Die Neuerungen und Anpassungen stützen sich einerseits auf einen vom Grossen Rat erteilten Auftrag. Andererseits stellen diverse neue Regelungen sicher, dass Graubünden im Stipendienbereich die Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) umsetzen kann. Mit der Totalrevision des Stipendiengesetzes aus dem Jahr 1959 will die Regierung eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete Regelung schaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Mai 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internet-Seite des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, www.ekud.gr.ch abrufbar.

Graubünden will erneuerbare Energien stärker fördern
Der Kanton Graubünden will die Solar- und Holzenergie künftig verstärkt fördern. Die Bündner Regierung hat dazu die Vernehmlassung über die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung eröffnet. Die Teilrevision beinhaltet zwei Schwerpunkte: Einerseits will der Kanton in Zukunft Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung auch losgelöst von Gebäudesanierungen finanziell unterstützen. Andererseits soll die Energieholznutzung verstärkt gefördert werden. Konkret wird unter anderem das bestehende Förderprogramm für Holzfeuerungen erweitert. Neu will der Kanton auch Wärmepumpen stärker fördern.
Mit diesen zusätzlichen Förderprogrammen rechnet der Kanton, dass sich die Nutzung erneuerbarer Energie von 2.75 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2007 auf 6.50 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2011 steigern wird. Damit liessen sich jährlich rund 650'000 Liter Heizöl einsparen. Sowohl das bestehende als auch das verstärkte Fördersystem wird von Globalbeiträgen des Bundes profitieren können. Für die zukünftige Förderung im Bereich erneuerbaren Energien werden für das gesamte Förderprogramm des Kantons zwischen 2 Millionen (2007) und 2.7 Millionen Franken (2011) zur Verfügung stehen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.energie.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Mai 2006.

Teilrevidiertes Gesundheitsgesetz tritt gestaffelt in Kraft
Die Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 2005 wird auf den 1. April 2006 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Erst auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt wird Artikel 15, Absatz 2, der die Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 16 Jahren mittels Automaten verbietet. Der Tabakindustrie wird damit eine Frist eingeräumt, um bei den in Betrieb befindlichen Automaten ein Jugendschutzsystem einzubauen. Auf den 1. Juli 2006 tritt Artikel 15, Absatz 1, der das Werbeverbot für Alkohol und Tabak regelt, in Kraft. Damit können Werbegesellschaften ihre bereits abgeschlossenen Verträge für das erste Halbjahr einhalten.
Der Grosse Rat hatte am 18. Oktober 2005 das Gesundheitsgesetz einer Teilrevision unterzogen. Die dem fakultativen Referendum unterstehende Teilrevision wurde am 27. Oktober 2005 im Kantonsamtsblatt veröffentlicht. Die Referendumsfrist lief am 25. Januar 2006 unbenutzt ab.

Weitere Neuerungen im Gesundheitswesen
Die Regierung erlässt eine neue Verordnung zum Gesundheitsgesetz. Die Verordnung regelt unter anderem die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch das Gesundheitsamt, das Amt für Volksschule und Sport sowie durch die Gemeinden. Ebenso legt sie die Werbung im Gesundheitswesen, die Betriebsbewilligungen sowie die Berufsausübungsbewilligungen zu verschiedenen Gesundheitsberufen fest.
Gleichzeitig beschliesst sie eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrates über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Danach kann das Gesundheitsamt bei Ärztinnen und Ärzten im begründeten Einzelfall Ausnahmen von der Einschränkung der Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bewilligen. Beide Neuerungen treten auf den 1. April 2006 in Kraft.

Regierung beantragt Zusatzkredit zur Integration des Grenzwachtkorps in die Notruf- und Einsatzzentrale
Mit dem Voranschlag 2005 genehmigte der Grosse Rat für die Ablösung des heutigen Einsatzleitrechners (ELR) und für die Verlegung der Notruf- und Einsatzzentrale (NEZ) der Kantonspolizei einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 6'100'000 Franken. In die NEZ der Kantonspolizei sollen neu die Einsatzleiter des Regionenkommandos des Grenzwachtkorps (GWK) integriert werden. Dafür beantragt die Bündner Regierung dem Grossen Rat zusätzliche finanzielle Mittel von 2'980'000 Franken. Im Zuge der Reorganisation des GWK wurde deutlich, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und dem GWK wesentliche Vorteile bringt.
Das Geschäft wird dem Grossen Rat in der Juni-Session dieses Jahres mit der Rechnung 2005 zur Genehmigung unterbreitet. Der Kredit soll in Form eines Zusatzkredites zum bereits genehmigten Verpflichtungskredit von 6'100'000 Franken gewährt werden.

Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung wird unterstützt
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung (GSV), mit der bei den Geschicklichkeitsspielautomaten mehr zufallsbestimmte Spielelemente zugelassen werden sollen. Gleichzeitig hält die Bündner Regierung aber fest, dass die Lockerung der Spielautomatengesetzgebung nur im Rahmen einer vertieften Auseinandersetzung und der Gesamtwürdigung aller massgebenden Faktoren - wie beispielsweise der Gefahren der Spielsucht, der Abgrenzungskriterien zwischen den Gerätekategorien, dem Missbrauchspotenzial sowie der Auswirkungen auf die anderen Spielbereiche inklusive Casinos und Lotterien - in Erwägung gezogen werden darf.

Anpassungen im Mietrecht positiv beurteilt
Die Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen des Mietrechts. Mit der vorliegenden Revisionsvorlage wird insbesondere den beiden negativen Volksentscheiden zur Volksinitiative "Ja zur fairen Mieten" sowie zum indirekten Gegenvorschlag Rechnung getragen. Positiv würdigt die Regierung, dass die Erhöhungsgründe für Mietzinsen im Gesetz nun klar formuliert und abschliessend aufgezählt werden. Für Mietzinsanpassungen sind nicht mehr nur die variablen Zinsen der Kantonalbank, sondern der durchschnittliche Zins aller Hypotheken gemäss Erhebung der Nationalbank massgebend. Die Zusprechung einer generellen Entscheidkompetenz bis zu einem Streitwert von 5'000 Franken an die Schlichtungsbehörden ist für die Regierung ebenfalls ein Fortschritt. Dadurch können Streitigkeiten schneller und effizienter behandelt und gleichzeitig die Bezirksgerichte entlastet werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Ardez: Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde beschlossenen Teilrevision der Gemeindeverfassung vom 31. Januar 2006.
- Arosa: Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Tschuggenbahn vom 27. November 2005 wird von der Regierung genehmigt.
- Bergbahnen Brigels-Waltensburg-Andiast AG (BBWA AG): In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der BBWA AG vom 28. November 2005 für die Vierer-Sesselbahn "Curtginet - Canischeuna Alp Dado" (Ersatzanlage) beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.
- Ftan: Der Società da megliuraziun Ftan wird von der Regierung an die anrechenbaren Baukosten für Güterwege (13. Etappe) ein Kantonsbeitrag von maximal 198'120 Franken zugesichert.
- Rothenbrunnen: Die Statuten der Bürgergemeinde Rothenbrunnen vom 4. Juli 1998 beziehungsweise 27. Januar 2006 werden von der Regierung genehmigt.
- Schams-Avers-Rheinwald: Der Waldentwicklungsplan (WEP) Schams-Avers-Rheinwald wird von der Regierung genehmigt. Dieser legt die zukünftige Waldnutzung und die langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest.
- Scuol: In Scuol innerorts wird mit Einbezug der Kantonsstrasse, Via da la Staziun, ab "Velogeschäft Tandem" und Stradun ab Haus Filli, flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Soglio: Die Regierung sichert für die Instandstellung der Rutschung "Tens" einen Kantonsbeitrag von 10'200 Franken zu.
- Thusis: Die Regierung genehmigt die Entnahme von Grundwasser beim Caznerbach für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Thusis.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Für die Sanierung von diversen Streckenabschnitten gewährt die Regierung einen Investitionsbeitrag von 1'188'000 Franken.
- Luftseilbahn Rhäzüns-Feldis: An die Erneuerung der Luftseilbahn Rhäzüns-Feldis gewährt die Regierung einen Investitionsbeitrag von 937'000 Franken.
- Kulturförderung: Die Regierung hat rund 190'000 Franken als Beiträge für insgesamt 15 kulturelle Werke und Veranstaltungen bewilligt.

Strassenprojekte
Die Regierung bewilligt insgesamt 12'870'000 Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte:
- Averserstrasse: Rofla - Ausserferrera
- Heinzenbergstrasse: Lescha - Dalin
- Safienstrasse: Ob der Gassa - Acla
- Dislastrasse: Zur Oberalpstrasse
- H27 Engadinerstrasse: Ramosch innerorts
- Lüenstrasse: Hochrai - Bawal
- H19 Oberalpstrasse: Trun - Rabius
- Obersaxerstrasse: Flonderwald
- H3a Julierstrasse: Tinizong innerorts
- A13c Nationalstrasse: Pian San Giacomo - Malabarba

Personelles
- Bruno Maranta, wohnhaft in Bonaduz, ist zum Departementssekretär im Departement des Innern und der Volkswirtschaft des Kantons Graubünden ernannt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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