Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu einer Verordnung zum Gesundheitsgesetz. Die Verordnung regelt unter anderem die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch das Gesundheitsamt, das Amt für Volksschule und Sport sowie durch die Gemeinden. Ebenso legt sie die Werbung im Gesundheitswesen, die Betriebsbewilligungen sowie die Berufsausübungsbewilligungen zu verschiedenen Gesundheitsberufen fest. Die regierungsrätliche Verordnung ist eine Folge der am 19. Oktober 2005 vom Grossen Rat verabschiedeten Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz). Alle wichtigen Bestimmungen, die bisher in der grossrätlichen Verordnung über die Ausübung von Berufen des Gesundheitswesens geregelt waren, fanden Aufnahme in das Gesundheitsgesetz. Ergänzend dazu wird nun eine regierungsrätliche Verordnung erlassen. Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis zum 27. Februar 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes (www.jpsd.gr.ch) heruntergeladen werden.

Regierung begrüsst geplante Erhöhung der Nothilfepauschale im Asylbereich
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund geplanten Erhöhung der Nothilfepauschale auf 1'800 Franken pro Asylsuchenden mit einem Nichteintretensentscheid einverstanden. Mit diesem Kompromissvorschlag, der rückwirkend auf den 1. Januar 2005 gelten soll, können die inzwischen angefallenen Aufwendungen für dem Kanton Graubünden zugewiesene Fälle voraussichtlich gedeckt werden. Dies schreibt die Regierung in einer Stellungnahme an den Bund. Die Bereitschaft des Bundes, bei nicht voraussehbaren Kostensteigerungen über die Pauschale neu zu verhandeln, mindert nach Einschätzung der Regierung überdies das Kostenrisiko der Kantone. Wichtig erscheint der Regierung zudem, dass künftige Abgeltungs- und Finanzierungsmodelle gemeinsam zu erarbeiten sind. Der Bund hatte den Sozialhilfestopp für Asylsuchende, auf deren Gesuch gar nicht eingetreten worden ist, am 1. April 2004 eingeführt. Als Entschädigung für ihre Aufwendungen erhielten die Kantone bislang pro Person eine einmalige Nothilfepauschale von 600 Franken.

Kanton unterstützt Zentrum für Minderheiten mit Sitz in Graubünden
Der Kanton Graubünden ist bereit, das geplante Minderheitenzentrum "Convivenza" zu unterstützen. Die Bündner Regierung hat beschlossen, an das Grundkapital von 800'000 Franken der Stiftung "Convivenza - Internationales Zentrum für Minderheiten mit Sitz in Graubünden" einen einmaligen Beitrag von 300'000 Franken zu gewähren. Inhaltlich entspricht das Projekt weitgehend dem ursprünglichen, aus verschiedenen Gründen bislang nicht realisierten Konzept. Der juristische Sitz der Stiftung ist in Disentis, der Geschäftssitz in Zürich beim Europainstitut der Universität Zürich. Projekte sollen überall im Kanton Graubünden durchgeführt werden. Das Zentrum soll als Forum der Begegnung von Minderheiten dienen und den Dialog zwischen verschiedenen geografischen und ethnischen Gruppierungen fördern. Die Bündner Regierung ist nach wie vor der Auffassung, dass der Kanton prädestiniert ist, ein solches Zentrum für Minderheiten zu beherbergen, und dass dieses einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung und Vorbeugung von Konflikten leisten kann.

Aus Gemeinden und Regionen
- Bündner Rheintal: Der von der Plenarversammlung der Regionalplanungsgruppe Bündner Rheintal am 22. Juni 2005 beschlossene regionale Richtplan Landschaft und Siedlung wird von der Regierung genehmigt und als verbindlich erklärt.
- Celerina/Schlarigna: Die Regierung erteilt der Gemeinde Celerina/Schlarigna die Bewilligung, im Sinne des am 28. Oktober 2005 eingereichten Konzeptes die Primarschule und den Kindergarten ab dem Schuljahr 2006/2007 zweisprachig romanisch-deutsch zu führen.
- Nufenen: Die Regierung genehmigt den Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 "Änderung" vom 21. März 2005 der Gemeinde Nufenen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein Humanitäre Russlandhilfe: Für die 15. Hilfsmission des Vereins Humanitäre Russlandhilfe (VHR) im Gebiet Iwanowo gewährt die Regierung einen Beitrag von 30'000 Franken.
- Forschungs- und Tagungsprojekt: Die Regierung unterstützt das im Juni 2006 in Maloja geplante Forschungs- und Tagungsprojekt "Ettore Castiglioni und Zivilflüchtlinge in Maloja / Die Südgrenze Graubündens 1943 - 1945" mit einem einmaligen Beitrag von 8'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 500'000 Franken für den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der A13, Soazza - San Bernardino/Tunnel Süd, bewilligt.

Personelles
- Marcus Valaulta, dipl. Bauing. HTL/STV, wohnhaft in Rueun, ist zum Chef Bezirkstiefbauamt 6 in Ilanz ernannt worden.
- Urban Maissen, wohnhaft in Disentis, ist zum Regionalleiter (Region Surselva in Ilanz) beim Amt für Wald ernannt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel