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Die Bündner Regierung beabsichtigt, ein neues Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) zu erlassen. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Junisession behandeln. Grund für den Erlass eines Personalgesetzes ist die neue Verfassung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat. Diese schreibt vor, dass alle wichtigen Bestimmungen auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden müssen. Bislang waren die personalrechtlichen Bestimmungen lediglich in einer Verordnung geregelt.
Mit dem Erlass des Personalgesetzes werden auch einzelne materiell-rechtliche Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wird die Vorschrift aufgenommen, dass die Minimalstandards des Obligationenrechts (OR) eingehalten werden müssen. Mitarbeitende sollen im öffentlichen Dienstrecht nicht schlechter gestellt sein, als wenn sie dem OR unterstellt wären. Gestrichen wird dagegen die Bewährungsfrist der geltenden Personalverordnung. Sie hat sich in der Praxis nicht als tauglich erwiesen, sondern zu Nachteilen für die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden geführt. Mit der Berücksichtigung der Bestimmungen über den Kündigungsschutz sollen neu auch Sanktionsbestimmungen (z.B. Entschädigungspflicht bei missbräuchlicher Kündigung) übernommen werden. Schliesslich soll in eingeschränktem Rahmen das Streikverbot wieder aufgenommen werden. Verzichtet wurde dagegen auf die Schaffung einer Personalrekurskommission und auf die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags.
Parallel dazu schlägt die Regierung eine Teilrevision der Kantonsverfassung vor. In der Aprilsession 2005 hatte der Grosse Rat die Regierung beauftragt, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an selbstständige kantonale Anstalten zu schaffen. Im Vordergrund stehen dabei Regelungen im Personalbereich sowie Regelungen im Bereich der Kernaufgaben der Anstalten.

Regierungs- und Verwaltungsorganisation wird neu geregelt
Die Regierungs- und Verwaltungsorganisation des Kantons Graubünden soll neu geregelt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Junisession behandeln. Neu soll die Organisation von Regierung und Verwaltung in zwei Erlassen geregelt werden, einem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) und einer Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV).
Den Hauptgrund für die beabsichtigte Neuregelung bildet die neue Kantonsverfassung, die am 1.Januar 2004 in Kraft trat. Diese sieht vor, dass neu die Regierung die Aufgabenbereiche der Departemente auf dem Verordnungsweg regeln kann. Diese Kompetenz kam bisher dem Grossen Rat zu. Weiter Anlass für die Neuregelung gibt die von der Regierung am 15. März 2005 beschlossene Reorganisation der kantonalen Verwaltung. Vorgesehen ist eine teilweise Neuzuteilung der Aufgabenbereiche auf die Departemente und eine entsprechende neue departementale Unterstellung von verschiedenen Ämtern. Das vorliegende Rechtsetzungsprojekt nimmt die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen vor.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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