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Die Bündner Regierung und die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) haben fünf innovative Projekte, die aus den Sondererträgen der Graubündner Kantonalbank finanziert werden sollen, ausgewählt. Mit insgesamt 100 Millionen Franken unterstützt werden sollen Projekte wie die Reform der Gemeindestrukturen, die Erneuerung des Rollmaterials der Rhätischen Bahn, die Schaffung wettbewerbsfähiger Tourismusstrukturen, die Unterstützung von Projekten zur Verbindung von Bündner Talschaften (Projekt Querverbindungen) und der Aufbau einer Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden.

Im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Dotationskapital der Graubündner Kantonalbank im Februar 2006 erhielt der Kanton Graubünden Eigenkapital-Mittel (anteilmässige Reserven) im Betrag von knapp 100 Millionen Franken. Diese Mittel stellen für den Kanton einen ausserordentlichen, nicht budgetierten Finanzertrag dar. Dieses Kapital soll nach den Vorgaben von Regierung und Grossem Rat vollständig zur Finanzierung von ausserordentlichen und innovativen Projekten eingesetzt werden.
Die Regierung hat sich nach Absprache mit der grossrätlichen Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) für die folgenden fünf Projekte ausgesprochen: Reform Gemeindestrukturen (20 Mio. Fr.), Erneuerung Rollmaterial Rhätische Bahn (22 Mio. Fr.), Wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen (18 Mio. Fr.), Projekt Querverbindungen (10 Mio. Fr.) und Stiftung Innovation, Entwicklung und Forschung (30 Mio. Fr.).

Beurteilungskriterien
Bei der Auswahl und Gewichtung der Projekte waren insbesondere die folgenden Beurteilungskriterien ausschlaggebend:
- Die Projekte müssen nachhaltig wirken im Hinblick auf die Schaffung von effizienteren Strukturen und Angeboten, die eine möglichst hohe Wertschöpfung generieren. Sie sollen den Kanton Graubünden als Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort stärken und ihn als Arbeits- und Wohnort attraktiver machen.
- Der Mitteleinsatz muss im Voraus klar definierbar sein, für laufende Konsumausgaben dürfen keine Mittel verwendet werden.
- Die Projekte sollen keiner gesetzlichen Verpflichtung entsprechen.
- Die Projekte müssen ausserhalb des ordentlichen und im Finanzplan des Kantons berücksichtigten Aufgabenprogramms liegen.
Die Mehrzahl der Projekte soll innerhalb der Regierungsprogrammperiode 2009 bis 2012 realisiert werden. Für jedes der berücksichtigten Projekte liegt eine ausführliche Beschreibung vor, welche auf die Erfüllung der gestellten Anforderungen und Beurteilungskriterien hinweist.

Reform Gemeindestrukturen
Zur Förderung der beabsichtigten Reformen der Gemeindestrukturen, insbesondere auch von Gemeindefusionen sollen 20 Millionen Franken eingesetzt werden. Mit den verbesserten Gemeindestrukturen werden auch bessere Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung geschaffen. Innerhalb der nächsten sechs bis zehn Jahren sollen mehrere Talfusionen und einige weitere Strukturbereinigungen erfolgen und unterstützt werden.

Erneuerung Rollmaterial der Rhätischen Bahn
Die Rhätische Bahn ist auf die Erneuerung ihres überalterten Rollmaterials für den Personenverkehr dringend angewiesen, um die heutigen Kunden- und Marktbedürfnisse abzudecken und ihre Wettbewerbsfähigkeit als Bahnunternehmen zu sichern. Die Rollmaterialbeschaffung, die in einer 1. Etappe Kosten von ca. 180 Millionen Franken verursacht, soll durch ausserordentliche Mittel des Kantons in der Höhe von 22 Millionen Franken mitfinanziert werden.

Wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen
Die Strukturen des Bündner Tourismus sollen grundlegend umgebaut werden mit dem Ziel, durch wettbewerbsfähigere Tourismusstrukturen neue Gäste zu gewinnen. 18 Millionen Franken sollen im Rahmen des Projekts als Anreiz unter anderem für den Aufbau und die Startphase der neuen Destination Management Organisationen (DMO), für einen neuen Leistungsauftrag an Graubünden Ferien sowie für den Aufbau einer gemeinsamen Informationsplattform eingesetzt werden. Die Zahl der selbständig tätigen Tourismusorganisationen soll wesentlich reduziert werden.

Projekt Querverbindungen
Mit diesem Projekt sollen Grundlagenarbeiten für Projekte unterstützt werden, welche die verkehrsmässige Erschliessung und Verbindung (Schiene und Strasse) unserer Alpentäler zum Inhalt haben. Als Beispiele dienen das Bahngrossprojekt Verbindung Landeck-Mals-Unterengadin oder die Strassenverbindung Misox-Chiavenna und weitere Projekte, die sich mit Querverbindungen unserer Täler befassen. Solche innovativen Projekte sollen mit den hierfür reservierten kantonalen Mitteln bis Stufe "Vorprojekt" vorangetrieben werden. Insgesamt werden 10 Millionen Franken eingesetzt.

Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung
Einer noch zu errichtenden "Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden" sollen 30 Millionen Franken zugute kommen. Die Stiftung bezweckt, den Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungsstandort Graubünden gezielt zu stärken und im Zusammenwirken mit der Wirtschaft Wissen und Können zu sichern und weiter auszubauen. Die Stiftung soll durch die Gewährung von Beiträgen und Darlehen an Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen mit Bezug zum Kanton Graubünden herausragende Projekte mit besonderer Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit ermöglichen.

Ziele der eingereichten Initiative weitgehend abgedeckt
Am 21. April 2005 reichte die Junge CVP ein Initiativbegehren zur Errichtung eines Innovationsfonds für Graubünden bei der Standeskanzlei ein. Die von der Regierung vorgesehenen Projekte decken sich weitgehend mit dem mit diesem Fonds verfolgten Zweck. Eine Fondslösung lehnt die Regierung hingegen ab, da sie für die Abwicklung der Vorlage keine Vorteile bringt. Verzichtet werden soll auch auf den Erlass eines neuen Gesetzes. Für die Realisierung der Projekte Querverbindungen und Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung ist jedoch noch eine Teilrevision des kantonalen Wirtschaftsentwicklungsgesetzes erforderlich. Für den Mitteleinsatz und die Projektsteuerung reichen die bestehenden Instrumente aus. Es bietet sich dafür insbesondere der Beschluss von Verpflichtungskrediten mit der entsprechenden Zweckbestimmung durch den Grossen Rat an.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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