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Die Bündner Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) für die Vernehmlassung freigegeben. Die weit reichende Revision der kantonalen Berufsbildungsgesetzgebung erfolgt in erster Linie, weil das alte Berufsbildungsgesetz dem geänderten Bundesrecht angepasst werden muss. Mit dem neuen Gesetz wird eine Regelung für die gesamte Berufs- und Weiterbildung gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und für den tertiären Bereich inklusive Hochschulen geschaffen. Zudem werden die Berufe Gesundheit, Soziales und Kunst sowie die Ausbildungen der Land- und Forstwirtschaft gemäss Bundesrecht auch auf kantonaler Ebene dem neuen Gesetz unterstellt.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Vorlage ist das vereinfachte Finanzierungssystem der Berufsausbildungen. Neu wird der Bund seine Beiträge nicht mehr am Aufwand orientieren, sondern aufgabenbezogene Pauschalbeiträge ausrichten. Durch diesen Wechsel werden die Beiträge des Kantons neu auch den Bundesanteil enthalten. So wird sichergestellt, dass diese Systemänderung nicht zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führt. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, dass der Kanton mit den Leistungsanbietenden im Bereich der Berufsbildung Leistungsaufträge abschliessen kann. Dieses Instrument ermöglicht es, die Mittel strategisch zu steuern sowie effizient und effektiv zu verwenden. Mit dem neuen Gesetz erhält der Kanton zudem den notwendigen Spielraum, um auf Neuerungen auf Bundesebene sowie auf Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt rasch und flexibel zu reagieren. Nicht geändert werden sollen hingegen die Trägerschaften der verschiedenen Bündner Berufsfachschulen.
Der Vernehmlassungsentwurf ist auf der Homepage des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes www.ekud.gr.ch einzusehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juli 2006.

Kanton beteiligt sich an der Geodatendrehscheibe Graubünden
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an der neu zu schaffenden Geodatendrehscheibe Graubünden. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Als bestmögliche Rechtsform dieser Trägerschaft wird eine Aktiengesellschaft vorgeschlagen. In der Geodatendrehscheibe Graubünden AG (GDDS AG) werden der Bündner Planerkreis (BPK), der Verein Ingenieur Geometer Graubünden (IGGR) sowie der Kanton Graubünden mit einer Minderheitsbeteiligung vertreten sein. Der Kanton beteiligt sich im Umfang von 34'000 Franken am Aktienkapital. Ein Beitrag des Kantons an den Betriebskosten ist nicht vorgesehen.
Zweck der noch zu gründenden Gesellschaft mit Sitz in Chur ist es, über eine zentrale Stelle Geodaten kantonsweit zur Verfügung zu halten und anzubieten. Darunter fallen insbesondere die Führung eines Internetportals, der Aufbau einer Metadatenbank und das Anbieten und die Nutzbarmachung der vorhandenen Geodaten über einen Onlineshop. Die Geodatendrehscheibe zielt darauf, die Wertschöpfung der Ressource Geodaten deutlich zu verbessern. Eine Grosszahl von Kunden soll nebst den vielen anderen Geodaten auch die wertvollen Daten der Amtlichen Vermessung produktiver und einfacher nutzen und weitere Geodaten in jeglicher Form beziehen oder anderweitig nutzen können.

Konzept für Sportanlagen in Graubünden genehmigt
Die Bündner Regierung hat das kantonale Sportanlagenkonzept Graubünden (KASAK GR) genehmigt. Das Hauptziel des KASAK ist es, die Sportinfrastruktur im Kanton Graubünden bedürfnisgerecht zu fördern und die Anliegen der Sportförderung sowie der Wirtschaftsentwicklung zu berücksichtigen. Zudem zielt das Konzept darauf, die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal einzusetzen und Synergien zu nutzen. Insbesondere sollen bestehende Sportanlagen bestmöglich ausgelastet werden, bevor Erweiterungen oder neue Anlagen realisiert werden.
Das Konzept sieht vor, einen Katalog zu schaffen, in welchen bestehende oder geplante Sportanlagen von kantonaler Bedeutung nach gewissen Kriterien aufgenommen werden. Diese KASAK-Anlagen sollen zukünftig bei Investitionen mit zusätzlichen Kantonsbeiträgen von 10 bis maximal 25 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützt werden. Neben Sportanlagen für olympische Sportarten sollen auch Sportanlagen mit Graubünden-spezifischen Potenzialen wie Höhentraining oder Schneesport gefördert werden. Die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog sind weitgehend denjenigen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes angeglichen.

Polizeiliche Kriminalstatistik soll vereinheitlicht werden
Mit dem Projekt für eine Neukonzeption der Polizeilichen Kriminalstatistik soll die heutige, uneinheitliche Erfassung der Statistikdaten durch die Kantone harmonisiert werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zum gemeinsamen Projekt und Betrieb der Polizeilichen Kriminalstatistik zugestimmt. Die KKJPD hatte in der Frühjahrsversammlung vom 6. April 2006 das Projekt einstimmig genehmigt und die Ratifikation in den Kantonen eingeleitet.

Regierung begrüsst geplante Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundes, eine Partikelfilterpflicht für Dieselmotoren in gewerbsmässig eingesetzten Schiffen einzuführen. Die geplante Neuregelung, auch für Schiffsführer Blutalkoholgrenzwerte einzuführen, wird ebenfalls grundsätzlich gutgeheissen, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung und der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern schreibt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Calfreisen: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Calfreisen vom 17. März 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt. Revisionsgrund bildet die Erteilung des Stimm- und Wahlrechts in Gemeindeangelegenheiten an ausländische Staatsangehörige.
- Celerina/Schlarigna-Samedan: Der Gemeindegrenzplan Celerina/Schlarigna-Samedan wird genehmigt.
- Celerina/Schlarigna-Pontresina: Der Gemeindegrenzplan Celerina/Schlarigna-Pontresina wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alters- und Pflegeheim Surses: Die Regierung hat der Trägerschaft des Alters- und Pflegeheims und Spitals Surses in Savognin an die maximal anrechenbaren Anlagekosten von 5'045'000 Franken für den Um- und Anbau des Alters- und Pflegeheimbereichs einen Kantonsbeitrag von 50 Prozent, das heisst maximal 2'522'500 Franken, zugesichert.
- Tennisclub Haldenstein: Der Tennisclub Haldenstein wird für den Ausbau der Zuschauerterrasse und des Aufenthaltsraums mit einem Beitrag aus dem Sport-Fonds von maximal 5'900 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'720'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Nationalstrasse A13c: Pian San Giacomo - Malabarba

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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