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Die Regierung hat die vom Davoser Stimmvolk am 31. Oktober 2004 beschlossene Ortsplanungsrevision, mit welcher unter anderem die Voraussetzung für einen 105 Meter hohen Turm mit Hotel- und Wohnnutzung auf der Schatzalp geschaffen wurde, genehmigt. Gleichzeitig hat die Regierung die gegen das Turmkonzept eingereichten Planungsbeschwerden abgewiesen.

Ein wichtiger Grund für die Genehmigung der Turm-Planung bildete für die Regierung die von der Gemeinde und den Promotoren bekundete Absicht, mit der baulichen Weiterentwicklung der Schatzalp zugleich die Basis für die Erhaltung des markanten und schutzwürdigen Berghotels Schatzalp zu legen. Ein wichtiger Aspekt bildete ferner die Exklusivität der vorgelegten Planung. Die unbestrittenermassen hochstehende gestalterische und architektonische Qualität des von den Basler Stararchitekten Herzog & de Meuron konzipierten Turmkonzeptes war letztlich sogar ausschlaggebend dafür, dass die Planung der Gemeinde trotz der ernst zu nehmenden Sorge der Beschwerdeführer um die Einordnung eines 105 Meter hohen Turmes in die Bergwelt akzeptiert werden konnte. Was den Einwand betrifft, wonach der Turm ein gefährliches Präjudiz für analoge Bauvorhaben in anderen Gegenden des Alpenraumes bilden könnte, ist die Regierung der Auffassung, dass diese Ängste zu relativieren sind, wenn man sich die Exklusivität der Schatzalp und den Charakter von Davos als Alpenmetropole vor Augen hält. Abgesehen davon gehört die Schatzalp funktional ganz klar zur Davoser Stadtstruktur; sie ist innert ca. 4 Minuten über die Standseilbahn von Davos aus erreichbar.

Letztlich zeugt die Turmlösung für die Regierung, auch wenn sie ausgesprochen spektakulär wirkt, von einem kreativen Umgang mit den exklusiven Gegebenheiten auf der Schatzalp. Das liegende Volumen des bestehenden Baudenkmals wird durch den etwa gleich langen Körper des sich in die Höhe streckenden Turms harmonisch ergänzt. Es entstehen zwei kompakte Baukörper, was einer konventionellen Bebauungsweise, etwa in Form einer Ansammlung mehrerer einzelner Ferienhäuser, klar vorzuziehen ist. Das Konzept verkörpert aus Sicht der Regierung eine gelungene Verbindung zwischen Tradition und Moderne. Ein Turm bringt den Charakter von Davos als Alpenmetropole zum Ausdruck und könnte sich zu einem Wahrzeichen moderner alpiner Hotelarchitektur entwickeln.

Um sicherzustellen, dass die bauliche Weiterentwicklung der bestehenden Bausubstanz unter grösstmöglicher Rücksichtnahme auf die denkmalpflegerischen Werte erfolgt und dass der Neubau effektiv im Sinn und Geist des vorliegenden Turmkonzeptes von Herzog & de Meuron errichtet wird, hat die Regierung geeignete Auflagen in den Genehmigungsbeschluss aufgenommen.

Gegen diesen Genehmigungsbeschluss könnte nun innert 20 Tagen seit seiner Eröffnung, das heisst bis am 28. Februar 2006, an das Verwaltungsgericht Graubünden rekurriert werden. Sobald die Nutzungsplanung rechtskräftig ist, kann auf der Basis von noch zu erarbeitenden Detailprojekten das Baubewilligungsverfahren bei der Gemeinde eingeleitet werden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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