Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Am Sonntag, 24. September 2006, wird das Stimmvolk über zwei kantonale sowie drei eidgenössische Vorlagen zu entscheiden haben. Nachdem das Referendum gegen die Teilrevision des Gesetzes über die Jagd und den Wildschutz im Kanton Graubünden (Jagdgesetz) zustande gekommen ist, hat die Regierung die Volksabstimmung über diese Vorlage auf den 24. September 2006 angesetzt. Am gleichen Termin zur Abstimmung gebracht wird die vom Grossen Rat am 14. Juni 2006 verabschiedete Teilrevision der Kantonsverfassung (neuer Art. 50 Abs. 3: Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an die selbstständigen kantonalen Anstalten).
Auf eidgenössischer Ebene gelangen am 24. September 2006 folgende Vorlagen zur Abstimmung: Volksinitiative vom 9. Oktober 2002 "Nationalbankgewinne für die AHV" (Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005), Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und die Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes.

Neues Anwaltsgesetz und neue Anwaltsverordnung treten in Kraft
Die Bündner Regierung setzt das neue kantonale Anwaltsgesetz auf den 1. Juli 2006 in Kraft. Das vom Grossen Rat an der Februarsession 2006 erlassene Gesetz wurde mit der Publikation im Kantonsamtsblatt vom 23. Februar 2006 dem fakultativen Referendum unterstellt. Am 24. Mai 2006 lief die Referendumsfrist unbenutzt ab. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes wird zudem eine regierungsrätliche Anwaltsverordnung erlassen. Die neue Verordnung basiert materiell im Wesentlichen auf denjenigen Bestimmungen der bisherigen grossrätlichen Anwaltsverordnung, die nicht in das neue Anwaltsgesetz zu überführen waren. Die Verordnung enthält Bestimmungen über die Anwaltsprüfung, über die Publikationen (Anwaltsregister und öffentliche Liste sowie Erteilung des Fähigkeitsausweises), zum Register über die Disziplinarmassnahmen sowie über die Entschädigung der Aufsichtskommission. Die Verordnung enthält auch die Grundlagen für die Gebühren, die aufgrund des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und des kantonalen Anwaltsgesetzes erhoben werden können.

Aus Gemeinden und Regionen
- Sammelprojekt "Unwetter 2005": Die Regierung hat das Sammelprojekt "Unwetter 2005" verschiedener Gemeinden genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 5'715'000 Franken werden Kantonsbeiträge von total 953'750 Franken zugesichert. Das Sammelprojekt beinhaltet Wiederinstandstellungsarbeiten an Schutzbauten und Erschliessungsanlagen. Gegenstand bilden über 150 Schadensobjekte mit einer Gesamtschadensumme von 5'715'000 Franken, welche sich auf 47 Bauherrschaften verteilen.
- Schiers: Das Einzelprojekt Unwetter 2005, Instandstellung Erschliessungsanlagen und Bachverbauungen "Schiers", der Gemeinde Schiers wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von1'570'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 294'300 Franken zugesichert.
- Susch: Das Projekt für die Verbauung Susasca (Folgeprojekt Hochwasser August 2005) auf Gebiet der Gemeinde Susch wird genehmigt. An die auf 1'590'000 Franken veranschlagten Kosten wird ein Kantonsbeitrag von 397'500 Franken bewilligt.
- Fuldera: Der Gemeinde Fuldera werden an die beitragsberechtigten Kosten für die 5. Etappe der Sanierung und Erweiterung der Trinkwasserverteilung Fuldera ein Pauschalbeitrag von 22'540 Franken freigegeben.
- Luzein: Die Verfassung des Kreises Luzein vom 21. Mai 2006 wird genehmigt.
- Laax: Die in der Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Laax vom 30. Mai 2006 beschlossene Teilrevision der Statuten wird genehmigt.
- Trimmis/Zizers/Untervaz: Auf der Untervazerstrasse zwischen Trimmis/Zizers und Untervaz wird im Bereich des Verkehrsknoten "Hotel Fünf Dörfer" die Geschwindigkeit auf einer Länge von ca. 120 Metern von 80 km/h auf 60 km/h reduziert.
- Hinterrhein: In Hinterrhein wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein Weltcup Lenzerheide: Dem Verein Weltcup Lenzerheide wird ein Beitrag von 140'000 Franken an die Durchführung des FIS Alpine Weltcupfinale Lenzerheide 2007 unter der Voraussetzung der finanziellen Beteiligungen der betroffenen Gemeinden im vorgesehenen Rahmen zugesichert.
- Verbauung "Alp Grüm" der Rhätischen Bahn: Die Regierung hat das Projekt Instandstellung und Ergänzung der Verbauung "Alp Grüm" der Rhätischen Bahn genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 900'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 15 Prozent oder höchstens 135'000 Franken zugesichert.
- Forschungsprojekt: Für das Forschungsprojekt "Kultureller Wandel in Graubünden. Strukturen, Praxen, Erfahrungen" (Arbeitstitel) des Instituts für Kulturforschung Graubünden wird ein einmaliger Beitrag in der Höhe von maximal 70'000 Franken gewährt.
- Restaurierung Alphütte Alp de Lagh: An die Restaurierung der Alphütte und des Stalls auf der Alp de Lagh, Gemeinde Verdabbio, Val Cama, wird ein Beitrag von 56'000 Franken entrichtet.
- Bündner Naturmuseum: Zur Mitfinanzierung des Projekts "Interaktiver Zugang zu den Sammlungen" der Stiftung Sammlung Bündner Naturmuseum wird ein Beitrag von 15'000 Franken geleistet.
- Kunstprojekt: Das Kunstprojekt "vom geben & nehmen. circolo" erhält für die geplanten Interventionen im Kanton Graubünden im Jahr 2006/2007 einen einmaligen finanziellen Beitrag in der Höhe von 9'500 Franken.
- Humanitäre Hilfe: Für insgesamt neun humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 34'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'580'000 Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Oberalpstrasse: Umfahrung Flims
- Valserstrasse: Tersnaus - St. Martin

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel