Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Meldepflicht bei der Beherbergung von Gästen gegen Entgelt soll nur noch bei der Beherbergung von Ausländerinnen und Ausländern gelten. Die Bündner Regierung hat einen Entwurf der entsprechenden Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz für die Vernehmlassung freigegeben.
Bislang galt die Bestimmung, dass, wer Personen gegen Entgelt beherbergt, zu einer polizeilichen Meldung aller Beherbergten verpflichtet ist. Neu soll dies nur noch gelten, wenn Ausländerinnen und Ausländer gegen Entgelt beherbergt werden. Damit sollen die kantonalen Bestimmungen den Spielraum des übergeordneten Rechts ausnutzen, das lediglich eine Meldepflicht für die Beherbergung von Ausländerinnen und Ausländern vorsieht. Aufgehoben werden soll zudem die heutige Pflicht, den Meldeschein innert 24 Stunden an die örtlich zuständige Dienststelle der Kantonspolizei weiterzuleiten. Beherbergende Personen sollen aber die Meldescheine während eines Jahres aufbewahren und sie der Kantonspolizei auf Antrag zur Verfügung stellen.
Für die touristischen Aufgaben, die der Meldeschein verschiedentlich nebenbei erfüllt, stehen Alternativen zur Verfügung. Aus Sicht der Regierung besteht daher keine Veranlassung, weiterhin an der heutigen Meldepflicht für Inländer festzuhalten. Zudem trägt die neue vorgeschlagene Lösung dazu bei, kleine und mittlere Unternehmen administrativ zu entlasten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter www.div.gr.ch (Mitteilungen und Projekte) eingesehen werden.

Regierung lehnt neues Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten ab
Die Bündner Regierung erachtet es als nicht erforderlich, ein neues Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten zu erlassen. Der Vorentwurf regelt das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, geführten Abfahrten ausserhalb markierter Pisten und von bestimmten Risikoaktivitäten, wie zum Beispiel Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Er sieht eine Bewilligungspflicht vor für Bergführer und unter gewissen Bedingungen für Schneesportlehrer sowie für Anbieter der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten. Diese geplanten Bewilligungsverfahren und die Zertifizierung gemäss Vorentwurf sind aufwändiger und komplizierter als die geltende kantonale Regelung, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund. Die vorgesehene Bundeslösung würde mehr Nachteile als Vorteile gegenüber der bestehenden kantonalen Lösung bringen. Deshalb lehnt die Regierung aus grundsätzlichen Überlegungen den Vorentwurf ab.
Der Kanton Graubünden hat die gewerbsmässigen Tätigkeiten der Bergführer und Schneesportlehrer seit den 1920er-Jahren geregelt. Seit dem Jahr 2000 erfolgt dies mit dem Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen. Gemäss diesem Gesetz bedarf es zur Berufsausübung als Bergführer und Schneesportlehrer einer anerkannten Ausbildung und einer Haftpflichtversicherung. Das River-Rafting ist im Kanton Graubünden im Rahmen der kantonalen Ausführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt geregelt. Aus Sicht der Regierung besteht deshalb zurzeit kein Handlungsbedarf, die heute bestehenden und gut funktionierenden Regelungen zu ersetzen.

Regierung befürwortet parlamentarische Initiative "Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen"
Die Bündner Regierung begrüsst die parlamentarische Initiative "Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen". Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, kann sie der vorgeschlagenen Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zustimmen mit welcher der Bundesrat zu einer umfassenden Information über die Vorlagen bei eidgenössischen Volksabstimmungen verpflichtet und gewisse Leitplanken der behördlichen Information verankert werden sollen. Diese Zustimmung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Einhaltung der statuierten Informationsgrundsätze durch den Bundesrat einer bundesgerichtlichen Überprüfung zugänglich sein muss.

Aus Gemeinden und Regionen
- Bivio: Das Projekt für die Verbauung Vallettabach und Julia auf dem Gebiet der Gemeinde Bivio wird genehmigt. Unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund wird an die auf 1'790'000 Franken veranschlagten Kosten ein Kantonsbeitrag von total 447'500 Franken bewilligt.
- Langwies: Das Projekt für die Verbauung Platzbach auf dem Gebiet der Gemeinde Langwies wird genehmigt. Unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund wird an die auf 1'450'000 Franken veranschlagten Kosten ein Kantonsbeitrag von 362'500 Franken bewilligt.
- Susch: Das Projekt Steinschlagschutz "Sassella" der Rhätischen Bahn und des Kantonalen Tiefbauamtes auf dem Gebiet der Gemeinde Susch wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 1'000'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von maximal 150'000 Franken zugesichert.
- Ladir und Falera: Die Regierung hat das Projekt "Unwetterschäden Waldweg Cafegns" der Gemeinden Ladir und Falera genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 200'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 48'000 Franken zugesichert.
- Rueun: Die Regierung hat das Projekt "Holzschnitzel-Lagerhalle" der Gemeinde Rueun genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 81'500 Franken sichert sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 20'375 Franken zu.
- Pontresina: Die am 4. Juli 2005 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Pontresina wird genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird das Gesetz für die Etappierung und Kontingentierung des Wohnungsbaus vom 4.Juli 2005.
- Flims: Der Zonenplan 1:500 Änderung Tull vom 21. Mai 2006 der Gemeinde Flims wird genehmigt.
- Sagogn und Schluein: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:5'000 der Gemeinden Sagogn und Schluein, Ergänzung Golfzone, vom 19. April respektive 26. April 2006 wird genehmigt.
- Lohn - Zillis-Reischen: Der Gemeindegrenzplan Lohn - Zillis-Reischen wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein "Parc Ela": Dem Verein "Parc Ela", Savognin, wird für die Jahre 2006 bis 2008 ein Betriebsbeitrag von insgesamt 150'000 Franken, in Jahrestranchen von je 50'000 Franken, zugesichert.
- Kloster St. Johann in Müstair: An die subventionsberechtigten Kosten für die Etappe 2006 der laufenden Restaurierung des Klosters St. Johann in Müstair wird ein Beitrag von maximal 141'460 Franken entrichtet.
- Kulturvermittlungsprojekt "DA GARBALD": Das Kulturvermittlungsprojekt "DA GARBALD" wird mit einem einmaligen Beitrag von 10'000 Franken unterstützt.
- Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein: Der Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein erhält für das Jahr 2006 einen einmaligen Betriebsbeitrag von 10'000 Franken.
- Fussballclub Sedrun: Dem Fussballclub Sedrun wird für den Neubau eines Fussball-Allwetterplatzes ein Beitrag von 48'000 Franken aus dem Sport-Fonds zugesprochen.
- Tennisclub Sedrun: Der Tennisclub Sedrun erhält für den Neubau von drei Tennisplätzen und einer Tenniswand einen Beitrag von 38'500 Franken aus dem Sport-Fonds.
- Pistolen-Club Klosters: Für den Umbau und die Erweiterung der 25- und 50-Meter-Pistolenanlage erhält der Pistolen-Club Klosters einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von 31'600 Franken.
- Bündner Fussballverband: Der Bündner Fussballverband erhält für die Installierung eines U14-Nachwuchsteams einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von 15'700 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'460'000 Franken für den Bau und die Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Soazza - San Bernardino
- Deutsche Strasse und Trimmiserstrasse

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel