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Der Kanton Graubünden soll der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beitreten. Die Regierung hat dazu die Botschaft zur Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über den Beitritt des Kantons Graubünden zur Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Augustsession behandeln.
Die Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen soll einer öffentlich-rechtlichen Anstalt der Ostschweizer Kantone übertragen werden. Zu den Vereinbarungskantonen gehören Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau. In der gemeinsamen Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht mit Sitz in St. Gallen lässt sich das hochspezialisierte betriebswirtschaftliche, juristische und vorsorgespezifische Fachwissen optimal bündeln. Ziel ist es, die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen weiter zu professionalisieren. Damit wird den wachsenden Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit Rechnung getragen, was letztlich auch zu einem geringeren Haftungsrisiko führt. Der Aufwand der Aufsichtstätigkeit wird durch kostendeckende Gebühren abgegolten, wie dies in den meisten der beteiligten Kantone bereits bisher der Fall war.
Die Kantone können der Anstalt zusätzlich auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen übertragen. Die Kantone St. Gallen, Thurgau und Glarus machen davon Gebrauch. Die Bündner Regierung hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, die Aufsicht über die klassischen Stiftungen wegen der lokalen, regionalen oder kantonalen Begebenheiten im Kanton zu behalten.
In den beteiligten Ostschweizer Kantonen werden insgesamt 890 Vorsorgeeinrichtungen mit rund 33 Milliarden Franken Vermögen sowie weitere 1172 klassische Stiftungen mit 2.8 Milliarden Franken Kapital beaufsichtigt. In Graubünden sind es 110 Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit einem Gesamtvermögen von 3.3 Milliarden Franken, die neu der Ostschweizer BVG-Aufsicht unterstehen würden. Im Übrigen gibt es in Graubünden rund 300 klassische Stiftungen mit einem Volumen von 1 Milliarde Franken, die weiter vom Kanton beaufsichtigt werden.
Der Beitritt bedingt eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Das kantonale Gesetz über die berufliche Vorsorge kann aufgehoben werden. Vorausgesetzt, dass die Parlamente sowie gegebenenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Vereinbarungskantone die Interkantonale Vereinbarung genehmigen, ist vorgesehen, dass die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ihre Geschäftstätigkeit auf den 1. Januar 2008 aufnimmt.

Regierung verabschiedet Botschaft zum neuen Gesetz über die amtlichen Schätzungen
Die bestehende Schätzungsverordnung des Kantons Graubünden soll in ein neues Gesetz überführt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das neue Gesetz, das die Durchführung von amtlichen Schätzungen im Kanton Graubünden regelt, kommt im August vor den Grossen Rat.
Der Anstoss für die Revision im Bereich des Schätzungswesens ist die neue Kantonsverfassung, welche vorschreibt, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Im heute geltenden Schätzungsrecht sind wesentliche Bestimmungen wie die Organisation des Amtes für Schätzungswesen, die zu schätzenden Objekte oder auch der Rahmen des Gebührensystems in einer tieferen Erlassstufe einer grossrätlichen Schätzungsverordnung beziehungsweise in den regierungsrätlichen Ausführungserlassen geregelt. Die Überarbeitung zielt deshalb vorrangig darauf, die wichtigsten Bestimmungen in ein formelles Gesetz zu kleiden. Inhaltlich konnten die geltenden, in der Praxis bewährten Rechtsgrundlagen weitestgehend übernommen werden. Nebst diversen formellen Anpassungen und Vereinfachungen ist es daher kaum zu materiellen Änderungen gekommen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf ermöglicht es zudem, das kantonale Schätzungsrecht von bisher vier auf nunmehr noch zwei Erlasse zu konzentrieren. Neu sollen alle erforderlichen Bestimmungen in einem Gesetz über die amtlichen Schätzungen sowie in einer regierungsrätlichen Verordnung über die amtlichen Schätzungen erfasst werden. Diese Reduktion führt zu einer besseren und benutzerfreundlicheren Darstellung der kantonalen Gesetzgebung über das Schätzungswesen. Gegenüber den bisher rund 90 Artikeln in den bestehenden Erlassen enthalten die beiden neuen Erlasse nur noch rund zwei Drittel davon.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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