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Das Amt für Wald hat bereits vor Tagen von einer grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden in Graubünden berichtet. Seit dem 7. Juni 2006 herrscht in der Schweiz vorwiegend Hochdruckeinfluss mit gelegentlich verstärkter Gewitteraktivität. Die Verteilung der Niederschläge ist deshalb sehr unterschiedlich. So hat die Alpensüdseite im Juni und Juli erheblich mehr Niederschlag erhalten als andere Teile Graubündens, wo vielerorts nicht einmal die Hälfte der normalen Juni-Niederschläge gefallen sind. Der Juni war 2-3 Grad wärmer, die erste Julihälfte rund 4 Grad wärmer als normal. Die Wetterentwicklung der letzten Wochen führte auf der Alpennordseite zu einer ausserordentlichen Trockenheit; vergleichbar mit dem Jahr 2003.

Infolge dieser trockenen Witterung und den hohen Temperaturen wird ab sofort und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Hinblick auf die Bundesfeiern ein absolutes Feuerverbot für die Alpennordseite des Kantons Graubündens erlassen. Somit ist es verboten im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls weggeworfen werden.

Das Feuerpolizeiamt macht darauf aufmerksam, dass gemäss Feuerpolizeiverordnung, Art. 7, für das Abbrennen von Feuerwerk eine ausdrückliche Bewilligung der Gemeinde notwendig ist. Bei weiterhin herrschender Trockenheit werden die Gemeinden nur in Ausnahmefällen Feuerwerks-Bewilligungen für die Bundesfeier erteilen. Das Feuerpolizeiamt und das Amt für Wald unterstützen die von den Gemeinden angeordneten Feuer- und Feuerwerksverbote auf ihren Gemeindegebieten.

Für einen Widerruf des absoluten Feuerverbots ist eine intensive Regenperiode über 2 bis 3 Tage nötig, die aufgrund der Wettervorhersagen nicht zu erwarten ist. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die Waldbrandgefahr nicht oder nur sehr kurzzeitig zu verringern. Bei einer deutlichen Entspannung der Situation wird das Feuerverbot im Hinblick auf den 1. August überprüft. Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung stehen unter www.wald.gr.ch und www.gva.gr.ch zur Verfügung.


Gremium: Amt für Wald
Quelle: dt Amt für Wald
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