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Die Regierung hat eine Beschwerde gegen die Teilrevision des Baugesetzes in St. Moritz abgewiesen und die Ausdehnung der Kontingentierungspflicht auf die Spezialbauzone Serletta genehmigt. Im Rahmen einer Teilrevision des Baugesetzes hatte der Souverän von St. Moritz am 27. November 2005 unter anderem beschlossen, die Anwendbarkeit der Verordnung zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus vom 20. Oktober 2005 auf das gesamte Baugebiet von St. Moritz und somit auch auf die Spezialbauzone Serletta auszudehnen. Dagegen erhob eine betroffene Grundeigentümerin Planungsbeschwerde an die Regierung. Sie befürchtet, dass sich ihr Projekt für eine weitere Residenzüberbauung mit mehreren Zweitwohnungen im Bereiche des heutigen Post/Swisscom-Gebäudes an der Via Serlas wegen der Kontingentierung um Jahre verzögern könnte. Mit der Abweisung der Beschwerde ist die Regierung der Interessenabwägung der Gemeinde St. Moritz gefolgt. Diese gewichtet die möglichst ungeschmälerte Umsetzung der Kreisinitiative zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus im Oberengadin höher als das private Interesse an einer möglichst raschen Realisierung weiterer Zweitwohnungen.

Neuer Leistungsauftrag im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention verabschiedet
Die Bündner Regierung hat den Leistungsauftrag des Kantons Graubünden an den Kanton St. Gallen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention zugestimmt. Dieser umschreibt die zu erbringenden Leistungen der Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention (ZEPRA) sowie deren Entschädigung durch den Kanton Graubünden. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention hat sich als zweckmässig erwiesen. Die Fachstelle ZEPRA Graubünden wird daher weitergeführt. Gleichzeitig wird das Angebot für Gemeinden und Schulen erweitert. Ziel ist, die Gemeinden beim Aufbau von professionellen Strukturen zu unterstützen und die nachhaltige Gesundheitsförderung und Prävention zu intensivieren.

Vernehmlassung über die Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Die Bündner Regierung unterstützt teilweise die vom Bund geplante Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mit der Gesetzesrevision sollen das unlautere Ambush Marketing, auch Trittbrettfahrer-Marketing oder Schmarotzermarketing genannt, bekämpft sowie eine neue Bestimmung über die Amts- und Rechtshilfe geschaffen werden. Die Bündner Regierung lehnt die neue Regelung gegen das unlautere Ambush Marketing ab mit der Begründung, dass diese die Rechtssicherheit nicht wesentlich verbessert und zudem den Wettbewerb einschränkt. Die Regierung befürwortet jedoch die Einführung der neuen Bestimmungen über die Amts- und Rechtshilfe. Damit wird eine wichtige Lücke im bestehenden Gesetz geschlossen. Die neuen Bestimmungen ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender, unlauterer Geschäftspraktiken. Unmittelbarer Anlass für die vorgeschlagene Änderung des UWG ist die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008 beziehungsweise ein entsprechender Vorstoss des Europäischen Fussballverbandes (UEFA).

Aus Gemeinden und Regionen
- Arosa: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 vom 18. April 2006 wird genehmigt.
- Ramosch: Die Verfassung des Kreises Ramosch vom 21. Mai 2006 wird genehmigt.
- Morissen: Die am 9. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Sumvitg: Der Zonenplanänderung 1:1'000 vom 26. Mai 2006 wird mit verschiedenen Anweisungen genehmigt.
- Seewis i.P.: Der Teilzonenplan 1:1'000 wird genehmigt.
- Lumbrein: Der am 4. Juni 2004 beschlossene Zonenplan 1:2'000 wird genehmigt.
- Sils i.D.: Die am 27. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Scuol - Sent: Die Gemeindegrenzpläne Scuol - Sent, Teil 1, und Scuol - Sent, Teil 2, werden genehmigt.
- St. Moritz: Die am 12. Februar 2006 beschlossene projektbezogene Nutzungsplanung "Stadiongebäude", namentlich die Teilrevision der Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan "Kulm-Park" sowie der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Kulm-Park (Teilrevision im Bereich "Stadiongebäude") werden mit einem Vorbehalt und einer Auflage genehmigt.
- Schluein: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan im Massstab 1:5'000 werden genehmigt.
- Trimmis und Says: Den Gemeinden Trimmis und Says wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Kapazitätssteigerung der Abwasserreinigungsanlage ein Beitrag von 677'500 Franken zugesichert.
- Mon: Der Gemeinde Mon wird an die beitragsberechtigten Kosten für den Ausbau der Wasserversorgung ein Beitrag von 66'200 Franken zugesichert.
- Tenna: Der Gemeinde Tenna werden an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage 357'000 Franken freigegeben.
- Chur, Haldenstein, Untervaz, Zizers: Unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund werden für die Verbauung des Rheins 837'000 Franken bewilligt.
- Churwalden: Das Projekt für die Verbauung Rabiosa, Riedbach und Salezerbächli auf Gebiet der Gemeinde Churwalden wird mit Auflagen und einem Kostenbeitrag von maximal 875'000 Franken genehmigt.
- Fläsch: Die 2. Subventionsetappe des Projektes für die Verbauung Lochrüfe auf Gebiet der Gemeinde Fläsch wird mit einem Kostenbeitrag von 124'000 Franken genehmigt.
- Felsberg: Das Projekt Schutzbauten "Felsberg" der Gemeinde Felsberg wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten wird ein Beitrag von 24'200 Franken zugesichert.
- Vaz/Obervaz: In Lenzerheide wird auf der Voa Gravas die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Paspels: In Paspels wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt. Gleichzeitig wird die Geschwindigkeit 50 "generell" bei der nördlichen Dorfeinfahrt verschoben und durch die Geschwindigkeit 60 km/h ersetzt.
- Disentis/Mustér: In Disentis/Mustér wird flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Oberalpstrasse sowie der Lukmanierstrasse eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Unwetter 2005: Die Wiederinstandstellungsarbeiten "Unwetter 2005" - Region Engadin und Bergün auf Gebiet der Gemeinden Lavin, Samnaun, Susch und Bergün - werden mit einem Kostenbeitrag von 260'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat rund 10'000'000 Franken für den Bau und die Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Tunnel San Bernardino
- A13 Nationalstrasse: Tunnel Isla Bella
- A13 Nationalstrasse: Hinterrheinbrücke Reichenau
- A28 Nationalstrasse: Umfahrung Saas, Trun - Pagrüeg
- Engadinerstrasse: Nairs - Anschluss Scuol West

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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