Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Gesellschaftliche, politische und rechtliche Entwicklungen führen zu neuen Herausforderungen an die Justiz. Die Überprüfung des Kantons- und des Verwaltungsgerichts hat gezeigt, dass die beiden kantonalen Gerichte gut arbeiten, aber die Strukturen in verschiedenen Punkten verbessert werden können. Die Regierung legt dazu ihre Botschaft für eine Justizreform dem Grossen Rat vor. Der Entwurf verbindet Bewährtes mit notwendigen Reformen und trägt den Gegebenheiten im Kanton Graubünden Rechnung.

Die vorgeschlagene Justizreform hat das Ziel, auf kantonaler Ebene eine effiziente und bürgerfreundliche Justiz zu sichern und punktuell zu verbessern. Wichtige Punkte sind die fachliche Qualitätssicherung sowie eine rationelle und wirtschaftliche Organisation. Es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Rechtsstreitigkeiten mit einem vernünftigen zeitlichen und finanziellen Aufwand erledigt werden können. Die vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen gelten nur für die beiden oberen kantonalen Gerichte. Die Bezirksgerichte und die Kreisämter sind davon nicht betroffen.
Einen Hauptpunkt für die Verbesserung der kantonalen Justizorganisation bildet die Ausgestaltung des Richteramts an den beiden kantonalen Gerichten. Nach dem Vorschlag der Regierung sollen alle Richterinnen und Richter am Kantons- und am Verwaltungsgericht künftig im Vollamt tätig sein. Dies führt zu besseren Rahmenbedingungen für einen guten und effizienten Gerichtsbetrieb und stärkt die Unabhängigkeit der Justiz. Der Vorschlag, auch Hauptämter zu ermöglichen, fand in der Vernehmlassung keine Mehrheit.

Weiterhin zwei getrennte Gerichte
Ein weiterer Hauptpunkt betrifft die Frage einer Fusion von Kantons- und Verwaltungsgericht zu einem kantonalen Obergericht. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung schlägt die Regierung vor, auf eine Fusion zu verzichten und weiterhin an zwei getrennten Gerichten festzuhalten.

Weitere Neuerungen
Die Justizreform beschränkt sich nicht nur auf Fragen der Organisation. Sie passt die Verfahren vor Verwaltungsbehörden und vor dem Verwaltungsgericht an die Vorgaben der Kantonsverfassung und des Bundesrechts an. So sollen die Neuordnung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit sowie die Rechtsweggarantie umgesetzt werden.
Weiter geht es bei der Justizreform, die sieben Erlasse umfasst, um folgende Punkte:
- Stärkung der Justiz als dritte Gewalt im Staat, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung;
- flexiblere Organisation des Gerichts;
- Massnahmen zur Kostendämmung und zur Beschleunigung der Verfahren;
- Regelung der Stellung der kantonalen Richterinnen und Richter hinsichtlich Wählbarkeitsvoraussetzungen, Nebenbeschäftigungen und Aufsicht.

Die Überprüfung der kantonalen Gerichte wurde durch eine Motion verlangt, die der Grosse Rat im Jahr 2000 einstimmig überwiesen hat. Die Regierung setzte im Dezember 2003 eine Expertenkommission mit dem Auftrag ein, Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung von Kantons- und Verwaltungsgericht zu erarbeiten. In einem breiten Vernehmlassungsverfahren konnten sich bis Ende des letzten Jahres alle interessierten Personen und Gruppierungen zum Vorentwurf der Expertenkommission äussern. Der Entwurf wurde allgemein als gute und taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten betrachtet. Die grundsätzliche Zustimmung schloss jedoch Kritik in einzelnen Punkten nicht aus. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung überarbeitete die verwaltungsinterne Projektleitung die Entwürfe der Expertenkommission nach den Vorgaben der Regierung. Der Grosse Rat wird das Geschäft in seiner Session im August behandeln

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel