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Die Bündner Regierung befürwortet eine flächendeckende Einführung der Verwaltungsreform GRiforma. Dies geht aus dem "Schlussbericht über die verlängerte Versuchsphase und den weiteren Verlauf der Verwaltungsreform GRiforma" hervor, den die Regierung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat. Dieser wird das Geschäft in der Oktober-Session beraten.
Ende 1996 beschloss die Regierung in der kantonalen Verwaltung ein Projekt zur Erprobung von New Public Management durchzuführen. Unter dem Namen "GRiforma" nahmen am 1. Januar 1999 fünf ausgewählte Dienststellen den Pilotbetrieb auf. Die Pilotphase von 1999 bis 2002 wurde im August 2003 durch den Grossen Rat um drei weitere Versuchsjahre bis Ende 2005 verlängert. Die Regierung hat nun den "Schlussbericht über die verlängerte Versuchsphase und den weiteren Verlauf der Verwaltungsreform GRiforma" zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Geschäft kommt im Oktober vor das Parlament. Aufgrund der in der Pilotphase gewonnen Erkenntnisse und positiven Erfahrungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, der flächendeckenden Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen zuzustimmen.

Flächendeckende Einführung in drei Etappen geplant
Die flächendeckende Einführung der Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen soll in drei Etappen erfolgen, indem jedes Jahr ab 2007 drei bis fünf Dienststellen aus jedem Departement den Systemwechsel vollziehen. Es liegt in der Kompetenz der Departemente zu entscheiden, welche Dienststelle auf welchen Termin vom konventionellen auf das neue System umstellen wird. Innerhalb dreier Jahre, bis zum 1. Januar 2010, sollen sämtliche Dienststellen auf die neue Verwaltungsführung umgestellt haben.
Im Rahmen der Pilotprojektphase hat sich gezeigt, dass die Voraussetzungen und Bedürfnisse der einzelnen Dienststellen sehr unterschiedlich sind. Daher spricht sich die Regierung für eine flächendeckende Einführung mit unterschiedlicher Einführungstiefe aus. Der einzuführende Standard der Instrumente wird je nach Leistungsauftrag, Grösse und Komplexität der Dienststelle unterschiedlich sein.

Kernelemente des neuen Verwaltungsführungsmodells
Die Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen basiert grösstenteils auf bereits bestehenden Führungsinstrumenten. Wenige neue Instrumente werden eingeführt. Zentrales Element von GRiforma ist die Verlagerung der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung von der Input- zur Outputsteuerung. Bislang ist die Verwaltung Input gesteuert. Das heisst, der Grosse Rat legt kontogenau fest, welche finanziellen Mittel einer Dienststelle zur Verfügung stehen, beispielsweise Gehälter, Büromaterial oder Reisespesen. Welche Leistungen mit diesen Mitteln zu erbringen sind, war bisher nicht Gegenstand der Diskussion. Mit GRiforma geht man zur Outputsteuerung über, das heisst die Steuerung der Leistung gewinnt an Bedeutung. Neu bündeln die Dienststellen ihre Aufgaben und Leistungen zu Produkten und fassen diese zu Produktgruppen zusammen. Darauf aufbauend legt der Grosse Rat im Rahmen von Globalbudgets die finanziellen Mittel fest. Die Budgethoheit des Grossen Rates bleibt unbestritten. Allerdings wird künftig im Nachweis gegenüber dem Grossen Rat auf eine detaillierte sachbezogene Kontierung und Beschlussfassung verzichtet.
Neu greift der Grosse Rat mit der Festlegung der Produktgruppenstruktur und der Definition der politisch beabsichtigten Wirkung pro Produktgruppe in einem 4-Jahres-Intervall früh und auf übergeordneter Ebene steuernd ein. Bei flächendeckender Einführung ergibt sich dadurch eine Aufwertung der politischen Arbeit, da besser erkennbar und steuerbar wird, wo welche Mittel zu welchem Zweck investiert werden.
Mit dem Wechsel zur Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen erhalten die Dienststellen auf operativer Ebene in einigen Bereichen mehr Kompetenzen, so insbesondere bezüglich der Art und Weise der Leistungserbringung. Mittels der parlamentarischen Instrumente kann der Grosse Rat jedoch jederzeit auf allen Ebenen Einfluss nehmen und steuernd eingreifen.

Kosten-/Leistungsrechnung wird eingeführt
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) in allen Dienststellen. In erster Linie soll die KLR Transparenz bezüglich der Kosten einer Leistung schaffen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen unterstützen. Als Basis für die Führung der KLR wird die Einführung einer generellen Arbeitszeit- und Leistungserfassung nötig. Eine GRiforma-Neuerung, die für alle Mitarbeitenden direkt spürbar wird.
Die Staatsrechnung wird durch die Einführung von GRiforma in den Jahren 2007 bis 2011 mit insgesamt 3.605 Millionen Franken Mehraufwand belastet. Dabei handelt es sich um Personalaufwand in der Höhe von 1.875 Millionen Franken sowie um Sachaufwand in der Höhe von 1.730 Millionen Franken. Zu diesem Aufwand mit direkten finanziellen Auswirkungen auf die Staatsrechnung kommen in der Einführungsphase kalkulatorische Kosten hinzu, welche die Staatsrechnung gegenüber heute nicht zusätzlich belasten. Diese belaufen sich auf 4.995 Millionen Franken und umfassen Leistungen, welche durch bereits bestehende personelle Ressourcen erbracht werden. Nach abgeschlossener Einführung ist infolge neu geschaffener Stellen mit jährlich wiederkehrendem Aufwand in der Höhe von 375'000 Franken zu rechnen. Im Vergleich zur Kostenschätzung 2003 lässt sich die Einführung von GRiforma gemäss vorliegender Planung um 2.395 Millionen Franken günstiger umsetzen. Dies in einer Ausgestaltung, die auf die Bündner Bedürfnisse abgestimmt ist und eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Steuerungsinstrumente bietet.

Positive Beurteilung
Die im Spätsommer 2005 durchgeführte Befragung von Regierung sowie Mitarbeitenden und Leitenden der Pilotdienststellen zu GRiforma hat gezeigt, dass die Haltung gegenüber dieser Form der Verwaltungsführung nach wie vor mehrheitlich positiv ist. Die Beurteilung von GRiforma ist insgesamt eher noch positiver ausgefallen als in der Evaluation im Jahr 2002.
Als sinnvoll und nützlich beurteilt werden vor allem die mit GRiforma verbundene Ausrichtung der Leistungen auf ihre Wirkungen, das Führen mit Leistungsvereinbarungen und Zielsetzungen, der grössere Handlungsspielraum im operativen Bereich, die Überprüfung und Messung der Zielerreichung anhand von Indikatoren sowie die verbesserten und rasch verfügbaren Führungsinformationen.

Auskunftspersonen:
Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin Finanz- und Militärdepartement, Telefon 081 257 32 13
Sandra Felix, Projektleiterin NPM/GRiforma, Telefon 081 257 32 18

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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