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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden eröffnet. Sie stellt fünf verschiedene Varianten der zukünftigen Dauer der gymnasialen Ausbildung zur Diskussion.
In der Augustsession 2006 hatte der Grosse Rat einen Auftrag betreffend die Stärkung der gymnasialen Ausbildung (Erhalt des Untergymnasiums) überwiesen. Der Auftrag verpflichtet die Regierung, dem Parlament auf Gesetzesstufe ausformulierte Varianten für die gymnasiale Ausbildung vorzulegen.
Der Entwurf der Teilrevision des Mittelschulgesetzes stellt fünf verschiedene Modelle vor. Die Auswahl erfolgte aufgrund der spezifischen Ausgangslage im Kanton Graubünden mit einer Kantonsschule und den dezentralen Mittelschulangeboten der sieben privaten Mittelschulen mit einem Gymnasium. Neben der heutigen Variante mit einem sechs- und vierjährigen Gymnasium werden auch zwei Varianten zur Diskussion gestellt mit einem vierjährigen Gymnasium oder mit einem fünfjährigen Gymnasium. Diese beiden Varianten sehen vor, das Untergymnasium aufzuheben. Neu aufgenommen wird eine von den Rektoren der Bündner Mittelschulen eingebrachte Variante. Diese schlägt vor, das heutige Langzeitgymnasium beizubehalten, beim Übertritt im Anschluss an das 8. Schuljahr aber ein zusätzliches Schuljahr, ein sogenanntes Studienwahl- oder auch Synchronisationsjahr, einzuführen. Schliesslich wird die Variante "Regionen-Zentrum" zur Diskussion gestellt. Diese flexibilisiert die Modelle für die Gymnasien, so dass an der Bündner Kantonsschule ein anderes Modell als an den privaten Mittelschulen umgesetzt werden kann. So könnte die Kantonschule ein vierjähriges Gymnasium ohne Untergymnasium führen und die privaten Mittelschulen eines mit Untergymnasium.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements www.ekud.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2007.

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer wird begrüsst
Die Bündner Regierung unterstützt die vom Bund geplante Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer. Das derzeit geltende Mehrwertsteuergesetz ist zu kompliziert, unübersichtlich und nur schwer lesbar. Drei verschiedene Steuersätze und zahlreiche Ausnahmen von der Steuer führen zu Unklarheiten und schwierigen Abgrenzungsfragen. Die aktuelle Mehrwertsteuergesetzgebung enthält auch für die öffentliche Hand nicht wenige Stolpersteine mit entsprechenden Risiken. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund ausführt, kann den Zielen der angestrebten Revision daher vorbehaltlos zugestimmt werden. Die Ziele sind eine radikale Vereinfachung des Systems, die Gewährung grösstmöglicher Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen, die Erhöhung der Transparenz sowie eine verstärkte Kundenorientierung.
Das in der Vernehmlassung vorgeschlagene Modul mit einem Einheitssatz wäre grundsätzlich interessant und könnte auch aus Sicht der Regierung überzeugen, wenn der Steuersatz genügend tief angelegt wäre. Ein Einheitssatz über 6 Prozent hätte für die Hotellerie indessen erhebliche negative Konsequenzen. Der Tourismus ist als standortgebundene Exportindustrie bereits heute besonders stark von der Hochpreis- beziehungsweise Hochkosteninsel Schweiz betroffen. Durch die Einführung eines Einheitssatzes von mehr als 6 Prozent würden die Hotellerie und der Tourismus an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den europäischen Mitbewerbern klar verlieren, worunter auch die vor- und nachgelagerten Bereiche zu leiden hätten. Deshalb ist nach Ansicht der Regierung dem vorgeschlagenen Modul mit zwei Sätzen der Vorzug zu geben. Die Hotellerie und das Gastgewerbe profitieren in diesem Modell vom reduzierten Satz von 3.4 Prozent. Mit diesem tieferen Satz für Beherbergungsleistungen wird dem Exportcharakter der Hotellerie Rechnung getragen.

Regierung nimmt Stellung zum angepassten Konzept Wolf Schweiz
Die Bündner Regierung ist mit den Änderungen des Konzepts Wolf Schweiz in wesentlichen Punkten nicht einverstanden. In der Schweiz hat der Wolf den Status einer "streng geschützten Tierart". Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt schreibt, ist der Wolf weltweit jedoch keine gefährdete Art. Daher besteht kein Anlass, den Wolf hinsichtlich des Schutzstatus anders zu behandeln als etwa den Luchs. Demzufolge ist dem Wolf in Bezug auf die Schweiz künftig nur noch der Schutzstatus "geschützte Tierart" einzuräumen. Die Regierung erwartet vom Bund, dass er auf internationaler Ebene bei nächster Gelegenheit diese Forderung erneut einbringt. Dies gilt umso mehr, als in der Schweiz bereits mittelfristig jagdliche Eingriffe zur Regulation des Wolfbestandes nötig sein werden.
Auch die Absicht des Bundes, wonach in sogenannten Fauna-Vorranggebieten wie etwa in Kernzonen von Nationalpärken, Eidgenössischen Jagdbanngebieten oder Wasser- und Zugvogelreservaten keine schadensstiftenden Wölfe abgeschossen werden dürfen, lehnt die Regierung entschieden ab. Die Festlegung des Abschussgebietes soll ausschliesslich und ohne unnötige Einschränkungen durch die sogenannten Kompartiments-Kommissionen der verschiedenen Regionen erfolgen. In diesen Kommissionen sind die Fachleute des Bundes und des Kantons vertreten. Nach wie vor nicht geklärt ist der Regierung zufolge zudem die Finanzierung für den Schutz von Kleinviehherden. Hier erwartet die Regierung vom Bund, dass er zusätzliche Mittel bereitstellt.

Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung verabschiedet
Die Ausfuhr von brennbaren Siedlungsabfällen wird als vorsorgliche Massnahme auf Verordnungsstufe neu geregelt. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung genehmigt. Die neue Verordnungsbestimmung sieht vor, dass Verträge von Gemeinden und Abfallbewirtschaftungsverbänden über die Ausfuhr von brennbaren Siedlungsabfällen in ausserkantonale Verbrennungsanlagen der Genehmigung durch die Regierung bedürfen. Ausserdem wird neu festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung erteilt wird. Die Genehmigung erfolgt nur für befristete Verträge mit einer Laufzeit von höchstens zwei Jahren und wenn der Transport der Abfälle im Sinne des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz mit der Bahn erfolgt.
Damit konkretisiert die Regierung die in der kantonalen Abfallplanung mit Blick auf die anstehende Revision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes vorgesehene vorsorgliche Massnahme. Die Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

Regierung begrüsst Ausführungsbestimmungen zum neuen Ausländergesetz sowie teilrevidiertes Asylgesetz
Die Bündner Regierung unterstützt die zahlreichen Ausführungsbestimmungen zum neuen Ausländergesetz sowie zum teilrevidierten Asylgesetz grundsätzlich. In ihrer Vernehmlassung an den Bund begrüsst die Regierung die geplante Revision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Nach Auffassung der Bündner Regierung bedarf die Verordnung jedoch noch einer Überarbeitung in grundlegenden Fragen. Dabei ist unter anderem ausdrücklich festzuhalten, dass die Integration als wechselseitiger Prozess zu verstehen ist, bei welchem vor allem die Ausländer selbst einen wesentlichen Beitrag zu leisten haben. Ausserdem ist erwünscht, dass die konkreten Integrationsvorgaben näher präzisiert werden.
Den verfahrensrechtlichen Präzisierungen in den Asylverordnungen stimmt die Regierung ebenfalls weitgehend zu. Dies gilt namentlich auch für die Neukonzeption der Abgeltung der kantonalen Aufwendungen bei der Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden. Die Einführung von Globalpauschalen wird das Abrechnungsverfahren mit dem Bund erleichtern und vereinfachen. Die Regierung hält auch das damit verbundene Anreizsystem zur Senkung der Kosten im Asylbereich als zweckmässig und zielführend.
Trotz dieser Zustimmung zum vorgeschlagenen Systemwechsel erachtet die Regierung die vorgeschlagenen Ansätze bei allen Pauschalen als eindeutig zu tief. Damit werden den Kantonen auch als Folge des Systemwechsels zusätzliche Kosten überbunden. Dies ist umso bedauerlicher, als die Kantone die Dauer der Asylverfahren in keiner Weise beeinflussen können und mit den vorgeschlagenen Neuerungen nun auch noch die Folgen dieser Missstände zu tragen haben.

Graubünden tritt der neuen Berufsfachschulvereinbarung bei
Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung) bei. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Am 22. Juni 2006 verabschiedete die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Berufsfachschulvereinbarung. Diese regelt die Abgeltungen für den ausserkantonalen Besuch von Berufsfachschulen. Mit der neuen Vereinbarung wurde der Geltungsbereich auf die Bereiche Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Kunst ausgedehnt. Neu im Abkommen aufgenommen sind auch Brückenangebote.
Der Kanton Graubünden kann nicht für alle Berufe die Berufsfachschulausbildung innerhalb des Kantons anbieten, da für verschiedenste Ausbildungen die Schülerzahlen, welche zur Bildung einer sinnvollen Klassengrösse notwendig sind, nicht ausreichen. Für den Kanton ist es deshalb wichtig, der vorliegenden Berufsfachschulvereinbarung beizutreten. Die Vereinbarung kann auf Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Kraft treten, sofern 15 Kantone beigetreten sind.

Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Kosten von den Motorfahrzeug- und Fahrradhaltern genehmigt
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Kosten von den Motorfahrzeug- und Fahrradhaltern genehmigt. Eine wesentliche Änderung sieht vor, künftig auf die Vorfakturierung von Prüfungs- und Ausweisgebühren zu verzichten. Stattdessen wird für die Bearbeitung eines Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises (mit Druck und Versand der Zulassungskarte zur Theorieprüfung) neu eine Gebühr von 30 Franken erhoben. Die geänderte Gebührenverordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Aus Gemeinden und Regionen
- Davos: Der Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und der Landschaft Davos Gemeinde betreffend operative Unterstellung der Landschaftspolizei Davos Gemeinde unter die Kantonspolizei und Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei wird genehmigt. Der Vertrag sieht vor, dass die operative Verantwortung auf die Kantonspolizei übergeht, wogegen die administrative Unterstellung unter die Landschaft Davos Gemeinde verbleibt.
- Castaneda: Das Integralprojekt "Castaneda IV" der Gemeinde Castaneda wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten des Schutzprojektes von 820'000 Franken werden Kantonsbeiträge in der Höhe von 146'000 Franken zugesichert.
- Silvaplana: Das Projekt "Steinschlagschutz Silvaplana" der Gemeinde Silvaplana wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 470'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 51'700 Franken zugesichert.
- Safien: Der Wasserversorgungsgenossenschaft Safien-Platz wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 2. Etappe, ein Beitrag von 228'900 Franken zugesichert.
- Cumbel: Der Gemeinde Cumbel wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 2. Etappe, ein Beitrag von 72'000 Franken zugesichert.
- Savognin: Auf der Julierstrasse in Savognin innerorts im Bereiche Spital/Post wird die bestehende Höchstgeschwindigkeit 50 km/h "generell" um ca. 170 Meter in Richtung Bivio ausgedehnt.
- Samnaun: In der Gemeinde Samnaun wird innerorts in verschiedenen Fraktionen flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der jeweiligen Kantonsstrasse eingeführt.
- Bivio: In Bivio wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Hauptstrasse eingeführt. Gleichzeitig wird die Geschwindigkeit 50 "generell" bei der südlichen Dorfeinfahrt um ca. 50 Meter in Richtung Silvaplana verschoben und die Vorzone 60 km/h aufgehoben.
- Bergün: In der Gemeinde Bergün wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrassen eingeführt.
- Rodels: In der Gemeinde Rodels wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrassen eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- "Waldbau 2007": Das gesamtkantonale Sammelprojekt "Waldbau 2007" mit Gesamtkosten von 24'802'000 Franken wird genehmigt. Die nach Abzug des Holzerlöses verbleibenden Kosten betragen 13'790'000 Franken. Den am Projekt beteiligten Waldeigentümern werden Kantonsbeiträge in der Höhe von 1'996'000 Franken zugesichert. Das Projekt bezweckt, die notwendigsten und dringendsten Waldpflegearbeiten nach klaren Prioritäten weiterzuführen.
- Stadt Chur: Der Stadt Chur wird gestützt auf das Sportanlagenkonzept Graubünden (KASAK GR) an die Überdachung des Aussenbeckens der Sportanlage Obere Au, Schwimmanlage, ein Beitrag von 210'000 Franken zugesichert.
- Fussballclub Ems: Unter der Voraussetzung des Zustandekommens der Gesamtfinanzierung wird dem Fussballclub Ems gestützt auf das Sportanlagenkonzept Graubünden (KASAK GR) an den Bau des Kunstrasenplatzes Sportplatz Vial Domat/Ems ein Beitrag von 220'000 Franken zugesichert.
- Humanitäre Hilfe: Für insgesamt neun humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 34'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 759'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Kreisel Thusis Nord

Personelles
- Renato Lanfranchi, wohnhaft in Igis, ist zum Amtsleiter-Stellvertreter des Gesundheitsamts ernannt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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