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Mit der Totalrevision des kantonalen Veterinärgesetzes wird einerseits das kantonale Recht an das veränderte Bundesrecht angepasst. Andererseits sollen in einigen Bereichen neue Akzente gesetzt werden. So hat die Regierung griffige Massnahmen gegen gefährliche Hunde ins Gesetz aufgenommen. Auch werden die Berufe der Tiergesundheitspflege neu geregelt. Schliesslich soll weiterhin sichergestellt werden, dass die bundesrechtlich geforderte Professionalisierung des Veterinärdienstes auch umgesetzt werden kann. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet, der das Geschäft in der Augustsession beraten wird.
Im neuen Veterinärgesetz ist vorgesehen, dass verhaltensauffällige Hunde einem Wesenstest unterzogen werden können. Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, können die Behörden die notwendigen Massnahmen anordnen. In Betracht fallen etwa die Auferlegung einer Leinen- oder Maulkorbpflicht. Bei besonders gefährlichen Hunden kann aber auch die Tötung angeordnet werden. Die Hundehalter können zudem verpflichtet werden, Ausbildungskurse zu besuchen oder eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Hingegen sieht die Regierung davon ab, bestimmte Hunderassen generell zu verbieten. So müssen nicht alle Hunde einer bestimmten Rasse zwangsläufig gefährlich sein. Umgekehrt bedeutet aber auch die Zugehörigkeit zu einer "ungefährlichen Rasse" keineswegs, dass der Hund harmlos ist.
Mit dem neuen Gesetz wird weiter die Ausübung der Berufe der Tiergesundheitspflege eingehender geregelt. Personen ohne tierärztlichen Universitätsabschluss wie Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen oder Tierpsychologen müssen sich über gewisse Grundkenntnisse ausweisen. So müssen sie Tierseuchen erkennen können und die einschlägige Gesetzgebung zum Beispiel im Bereiche des Tierschutzes und der Tierseuchen kennen. Ihre Tätigkeit ist bewilligungspflichtig und sie müssen sich bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Grundkenntnisse ausweisen.
Das Bundesrecht überträgt dem Veterinärdienst immer neue Aufgaben und stellt an die amtlichen Organe immer neue Anforderungen. So sind in den letzten Jahren die Ansprüche an die Ausbildung und die praktische Erfahrung der amtlichen Organe stetig gestiegen. Das Veterinärgesetz ermöglicht es, mit der Entwicklung Schritt zu halten und die Organisation an die veränderten Bedürfnisse anzupassen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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