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Das Referendum gegen die Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz) vom 19. April 2007 ist mit 2'187 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über diese Vorlage auf den 25. November 2007 festgelegt.
Die Nachzählung der Unterschriften auf den eingereichten bescheinigten Unterschriftenlisten durch die Standeskanzlei ergab eine Differenz zu den Angaben des Referendumskomitees. Tatsächlich eingereicht wurden nicht 2'240 sondern 2'323 Unterschriften. Davon sind 136 ungültige Unterschriften abzuziehen, womit noch 2'187 gültige Unterschriften verbleiben.
Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes sieht unter anderem vor, das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen zu verbieten, soweit es nicht in separaten Räumen für Raucher erfolgt.

Neue Verordnung über Ausbildungen und Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule erlassen
Die Ausbildungen und Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Graubünden werden neu geregelt. Die Bündner Regierung hat dazu die neue Verordnung über Ausbildungen und Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule erlassen. Diese tritt auf den 1. September 2007 in Kraft und ersetzt die alte Prüfungsverordnung für die Pädagogische Hochschule sowie die Verordnung über die Grundausbildung an der Pädagogischen Hochschule.
Mit der neuen Verordnung wird eine Auflage der Anerkennungskommission der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erfüllt. Diese hatte am 29. Mai 2007 die Anerkennung der Hochschuldiplome für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Graubünden ausgesprochen. Die Anerkennung tritt sofort in Kraft und gilt rückwirkend für die ab 1. Juni 2006 ausgestellten Diplome. Ebenso sind vor diesem Zeitpunkt ausgestellte Diplome nachträglich schweizerisch anerkannt. Die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission stellt auf Verlangen eine entsprechende Bescheinigung aus.
In der neuen Verordnung werden unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium, die Ausbildung und die Leistungsnachweise sowie der Abschluss des Studiums mit der Diplomprüfung geregelt beziehungsweise an das übergeordnete Recht angepasst.

Teilrevidiertes Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden tritt auf den 1. September 2007 in Kraft
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden auf den 1. September 2007 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte die Teilrevision des Gesetzes in der Aprilsession beraten und dieser mit 102 zu 2 Stimmen zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 1. August 2007 ungenutzt abgelaufen.
Damit erhält die geplante Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden die erforderliche rechtliche Grundlage und die Gründung der Stiftung kann in die Wege geleitet werden. Ebenfalls wird das innovative Projekt "Neue Verkehrsverbindungen", welches auch aus den Mitteln des ausserordentlichen Finanzertrags der Graubündner Kantonalbank finanziert werden soll, gesetzlich geregelt. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat die Regierung die Revision der Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden genehmigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Marmorera: Die Gemeinde Marmorera wird als ordentliches Mitglied dem Regionalverband Mittelbünden zugewiesen. Der Beitritt erfolgt auf den 30. September 2007.
- Innerferrera, Ausserferrera und Avers: Die Gemeinden Innerferrera, Ausserferrera und Avers werden als ordentliche Mitglieder dem Regionalverband "regioViamala" zugewiesen. Der Beitritt erfolgt auf den 1. Januar 2008.
- St. Luzisteig: Auf der Luzisteigstrasse, Waffenplatz St. Luzisteig, Festungsareal, wird auf einer Streckenlänge von ca. 150 Metern die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Technologiezentrum Holz Maienfeld: Das Bauprojekt für den Neubau des Technologiezentrums Holz Maienfeld des Instituts für berufliche Weiterbildung IbW Graubünden wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein kantonaler Beitrag von 604'350 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'800'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Gesamtprojektleitung 2007 Umfahrung Roveredo

Personelles
Andrea Zinsli, wohnhaft in Chur, Direktor der kantonalen Strafanstalt Sennhof, ist zusätzlich zum Direktor der Anstalt Realta sowie zum Stellvertreter des Amtsleiters des Amts für Justizvollzug ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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