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In Graubünden soll die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an einer Stelle beim Kanton zusammengeführt werden. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird sich in der Oktobersession 2007 mit dem Geschäft befassen.
Die klassischen Stiftungen werden in Graubünden heute von jenem Gemeinwesen, also vom Kanton, von einem Kreis oder von einer Gemeinde beaufsichtigt, dem sie wegen ihres Zwecks oder ihrer Aufgabe angehören. Als klassische Stiftungen bezeichnet man in der Regel jene Stiftungen, die nicht als Vorsorgestiftungen ausgestaltet sind.
Die Anforderungen an eine effiziente und wirksame Aufsicht über diese Stiftungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies hängt einerseits mit den komplexeren Fragestellungen und andererseits mit dem Wandel der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusammen. So hat beispielsweise die Revision des Stiftungsrechts auf den 1. Januar 2006 einige Neuerungen gebracht und die Anforderungen an die Aufsicht erhöht.
Heute beaufsichtigt der Kanton rund 300 Stiftungen, während die Kreise und Gemeinden zusammen etwa 50 Stiftungen beaufsichtigen. Viele Kreise und Gemeinden sind bloss für eine einzige Stiftung zuständig. Dies ermöglicht es ihnen nicht, das erforderliche Aufsichts-know-how zu erarbeiten.

Die Aufsicht über alle klassischen Stiftungen soll deshalb bei jener Stelle im Kanton zusammengefasst werden, die bereits heute die Aufsicht über die dem Kanton unterstellten Stiftungen ausübt. Diese Stelle verfügt über die Erfahrung und die stiftungsrechtlichen Kenntnisse, die eine reibungslose Aufsicht ermöglichen. Die höheren Fallzahlen führen zu einer weiteren Professionalisierung der Aufsicht, was auch den Stiftungen selbst und der Rechtssicherheit zugute kommt. Die in die Vernehmlassung einbezogenen Kreise und Gemeinden begrüssen das Vorhaben der Regierung vorbehaltlos.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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