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Für die Bündner Regierung sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, um im Oberengadin nach dem Scheitern des ersten regionalen Richtplanes aufsichtsrechtlich einzuschreiten und den Gemeinden eine Ersatzordnung zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus aufzuerlegen. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine entsprechende Eingabe hervor, welche anfangs Juli 2007 aus Kreisen der Initianten der seinerzeitigen Initiative zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus im Oberengadin der Regierung unterbreitet wurde. Darin ist die Regierung aufgefordert worden, dem Kreis Oberengadin für den Erlass eines regionalen Richtplanes eine Frist zu setzen. Weiter wird gefordert, dass sie für alle Kreisgemeinden übergangsmässig eine Ersatzordnung erlässt. Damit soll dem Anliegen der im Jahre 2005 vom Oberengadiner Souverän angenommenen Kreisinitiative zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus Rechnung getragen werden.
Gemäss Regierung lassen sich derartige Interventionen rechtlich nicht rechtfertigen. Die geltende Ordnung müsste im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stehen, damit die Regierung aufsichtsrechtlich einschreiten könnte. Das ist nicht der Fall. Weder kantonales und eidgenössisches Recht noch der kantonale Richtplan enthalten verpflichtende Vorgaben im Sachbereich des Zweitwohnungsbaus. Überdies weist die Regierung darauf hin, dass fast alle Oberengadiner Gemeinden unter dem Eindruck der seinerzeit angenommenen Kreisinitiative zwischenzeitlich von sich aus Regelungen zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus erlassen haben. Dieses Anliegen der Initiative ist somit zu einem grossen Teil erfüllt. Hinzu kommt, dass sich der Kreis Oberengadin selbst bewusst ist, dass nunmehr ein neuer Anlauf zum Erlass eines regionalen Richtplanes zum Thema Zweitwohnungsbau nötig sein wird.

Regierung spricht sich gegen Parlamentarische Initiative über Verbot von Pitbulls in der Schweiz aus
Die Bündner Regierung begrüsst zwar grundsätzlich eine gesamtschweizerische Regelung der Sicherheitsaspekte rund um die Hundehaltung in der Tierschutzgesetzgebung. Hingegen spricht sie sich gegen die Parlamentarische Initiative über ein Verbot von Pitbulls in der Schweiz in der vorliegenden Form aus.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, lehnt sie die vorgeschlagenen Änderungen des Tierschutzgesetzes ab. Das Ziel, Menschen vor Verletzungen durch Hunde zu schützen, ist zwar zu unterstützen. Die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch sind nicht angemessen und nicht zweckdienlich. Für die Regierung geht die Vorlage viel zu weit. Zudem ist sie nicht ausgereift und enthält viele Unklarheiten. Insbesondere die geplante Einteilung der Hunde in drei Klassen "wenig gefährlich", "möglicherweise gefährlich" und "gefährlich" ist abzulehnen. Diese Einteilung würde unterstreichen, dass die Gefährlichkeit von Hunden primär in der Genetik einer Rasse begründet liegt. Dies kann wissenschaftlich nicht belegt werden und entspricht nicht der Erfahrung. Zudem wäre der Aufwand für den Vollzug insbesondere für die Bewilligungsverfahren riesig und stünde in keinem Verhältnis zur Schadensbegrenzung durch Beissvorfälle. Abgelehnt wird auch die vorgeschlagene Regelung zum Verbot der Haltung, Zucht und Einfuhr gewisser Hunde. Zum einen kann die Rasse nur schwer eindeutig bestimmt werden. Zum anderen können die Hundehalter, die Hunde als Statussymbole verwenden, sofort auf andere Rassen ausweichen.

Regierung mit Sachplan Militär mehrheitlich einverstanden
Die Bündner Regierung ist mit dem Entwurf zum Sachplan Militär 2007 mehrheitlich einverstanden. Insbesondere sind die Grundsätze und die räumliche Konzeption des Sachplans mit dem kantonalen Richtplan vereinbar. Auslöser für die Anpassung des Sachplans ist die Armeereform XXI. Grundlage für die Anpassung und Fortschreibung bildet das Stationierungskonzept vom 1. Juni 2005.
Die Regierung hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach zu Bundessachplänen im Bereich Militär geäussert. Einige der damals vorgebrachten Anliegen fanden im aktuellen Sachplan Berücksichtigung. Weitere wichtige Anliegen wie beispielsweise die Situation beim Waffen- und Schiessplatz Rossboden in Chur und dessen grosse Lärmimmissionen sind nach wie vor unbefriedigend und ungelöst. Auch die Art und Weise der Benutzung des Schiessplatzes Hinterrhein führt hin und wieder zu Verstimmungen in der Bevölkerung. Die Regierung schlägt daher vor, in Chur eine Waffenplatzkommission respektive in Hinterrhein eine Schiessplatzkommission einzusetzen. In diesen sollen Vertreter des Schiessplatzes und der Standortgemeinden vertreten sein. Zudem führt beim Schiessplatz Grono die künftige Erhöhung der Belegungsdauer zu Problemen, die mit den regionalen und lokalen Behörden zu diskutieren und zu klären sind. Beim Schiessplatz Arlas in Pontresina beantragt die Regierung die Überprüfung des Platzes mit dem Ziel, diesen in absehbarer Zeit aufheben zu können. Im Weiteren ist der Regierung wichtig, dass die aufgehobenen Schiess- und Übungsplätze den Gemeinden als nicht belastete Standorte zurückgegeben werden.

Regierung wünscht Überarbeitung der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Die Bündner Regierung steht grundsätzlich hinter dem Schutz der Trockenwiesen und Trockenweiden von nationaler Bedeutung. Es müssen aber verschiedene Ausführungsbestimmungen überarbeitet und ergänzt werden, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung an den Bund festhält. Zudem verlangt die Regierung, dass die Umsetzung des Inventars auf Bundesebene auch finanziell gesichert ist.
Graubünden weist mit 784 Objekten mit einer Fläche von über 7'000 Hektaren gesamtschweizerisch am meisten Trockenwiesen und Trockenweiden von nationaler Bedeutung auf. Jedes dritte Objekt liegt in Graubünden. Bei der geplanten Verordnung begrüsst die Regierung einerseits die Sicherung der besonderen landschaftlichen Qualitäten sowie die damit verbundenen Abgeltungen der speziellen Bewirtschaftung. Andererseits lehnt die Regierung eine zusätzliche grosse Einschränkung der Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Graubünden durch Schutzmassnahmen ab. Die Pflege der Objekte in den Regionen kann nur gewährleistet werden, wenn die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auch mit modernen Mitteln nach wie vor möglich ist.

Aus Gemeinden und Regionen
- Regionalverband Surselva: Die Revision der Statuten des Regionalverbandes Surselva wird genehmigt.
Kreis Trins: Die Teilrevision der Verfassung des Kreises Trins vom 16/17. Juni 2007 wird genehmigt.
- Abwasserverband Landquart: Die revidierten Statuten des Abwasserverbandes Landquart werden genehmigt.
- Silvaplana: Die anlässlich der Gemeindeversammlungen der Gemeinde Silvaplana vom 2. Mai und 27. Juni 2007 beschlossenen Teilrevisionen der Gemeindeverfassung werden genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird das Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxen vom 2. Mai 2007.
- Zuoz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz vom 5. Juli 2006 wird genehmigt.
- Ardez: In Ardez und in Bos-cha wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und je eine "Tempo-30-Zone" eingeführt. Gleichzeitig werden in Ardez die Geschwindigkeit 60 km/h bei der östlichen Dorfeinfahrt zusammen mit der Innerortstafel um ca. 200 Meter in Richtung Ftan verschoben, die bestehende Geschwindigkeit 50 "generell" aufgehoben und das Innerortsregime um ca. 200 Meter in Richtung Ftan ausgedehnt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Luftgewehrverein Bonaduz: Der Luftgewehrverein Bonaduz erhält für den Neubau der Luftgewehranlage Nulez Bonaduz einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von maximal 12'500 Franken.
- Kulturraum Viamala: Dem Kulturraum Viamala, Sils i. D., wird für die Realisierung eines Kulturführers ein einmaliger Beitrag von 9'000 Franken zugesprochen.
- Musikgesellschaft Jenaz: Der Musikgesellschaft Jenaz wird für eine Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal 8'000 Franken und für eine Teil-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 5'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'430'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Projektierung Kunstbauten Umfahrung Roveredo
- A28 Nationalstrasse: Projektierung Tunnel und Projektierung Trasse Umfahrung Küblis

Personelles
Beat Ryffel, wohnhaft in Chur, derzeit Departementssekretär des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, ist zum Departementssekretär des Departements für Finanzen und Gemeinden gewählt worden.
Rolf Hanimann, wohnhaft in Küblis, ist zum Kantonstierarzt und Amtsleiter des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gewählt worden.
Matthias Beckmann, wohnhaft in Bonaduz, ist zum Kantonschemiker und Stellvertreter des Dienststellenleiters des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gewählt worden.
Ernst Bachmann, wohnhaft in Tamins, ist zum Vorsteher des Amts für Energie und Verkehr gewählt worden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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