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Der Zugang zu den Geodaten des Kantons Graubünden soll erleichtert und deren Bezug noch günstiger werden. Die Bündner Regierung hat zu diesem Zweck die Vernehmlassung über die Teilrevision der Verordnung über die Gebühren für den Bezug von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung eröffnet.
Damit die Öffentlichkeit die Geodaten nutzen kann, soll eine zentrale Stelle diese auf einfache Weise und vor allem möglichst kostengünstig anbieten. Um die Wertschöpfung der weitgehend brachliegenden Ressource Geodaten deutlich zu verbessern, wurde Ende Januar 2007 die GeoGR AG gegründet. Daran beteiligt sind der Kanton, der Verein Ingenieur-Geometer Graubünden und der Bündner Planerkreis. Die GeoGR AG soll als Geodatendrehscheibe Ansprechpartnerin und Abgabestelle für den Bezug möglichst aller Geodaten des Kantons, insbesondere auch der Daten der amtlichen Vermessung, sein. Dementsprechend ist die Teilrevision der Verordnung über die Gebühren von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung darauf ausgerichtet, dass die Daten der amtlichen Vermessung grundsätzlich über die Geodatendrehscheibe GeoGR angeboten werden. Ausserdem ist es notwendig, die Gebühren an die Markverhältnisse anzupassen und entsprechend weiter deutlich zu reduzieren. Dadurch sollen vermehrt auch Grosskunden und Dauerbenutzende gewonnen werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch einzusehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. November 2007.

Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz soll überarbeitet werden
Die Bündner Regierung verlangt eine Überarbeitung des Entwurfs der Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz. Für den Kanton Graubünden mit seinen vielzähligen Beständen an Objekten ist ein Inventar historischer Verkehrswege zwar überaus bedeutend, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Die Interessen der Strasse als leistungsmässig wichtigste Verkehrsinfrastruktur der Schweiz und im Speziellen des grossflächigen Gebirgskantons Graubünden werden durch die geplante Unterschutzstellung aber beeinträchtigt. Dies könnte den ordnungsgemässen Unterhalt und Ausbau des heutigen Strassensystems teilweise verunmöglichen oder verzögern. Die enorme Anzahl von Objekten im Bundesinventar birgt die Gefahr für eine missbräuchliche Anwendung der Verordnung.
Sollte dennoch am Verordnungsentwurf festgehalten werden, fordert die Regierung, eine restriktivere Betrachtungsweise bei der Aufnahme von historischen Verkehrswegen ins entsprechende Inventar anzuwenden. Insbesondere dürften nur diejenigen Wegstücke in die Liste aufgenommen werden, bei denen die historische Substanz noch deutlich erkennbar ist.

Regierung äussert sich zu den Ausführungsbestimmungen der Agrarpolitik 2011
Die Bündner Regierung ist mit den Ausführungsbestimmungen der Agrarpolitik 2011 des Bundes nur teilweise einverstanden. Aufgrund von Parlamentsbeschlüssen sind die vorgeschlagenen Änderungen in den Entwürfen der Verordnungen zwar weniger bedeutend als jene, die der Bundesrat in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2011 vorsah, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund fest. In den zahlreichen einzelnen Verordnungen sind aber viele Detailregelungen änderungs- oder ergänzungsbedürftig.
Unter anderem führen verschiedene Bestimmungen des Verordnungspakets zu einem erwünschten verbesserten ökologischen Ausgleich. Dennoch weist die Vorlage verschiedene Mängel auf. Zum einen werden wichtige ökologische Leistungen zum Teil immer noch zu gering abgegolten. Zum anderen sind die Direktzahlungen nur geringfügig an zusätzliche Leistungen gebunden. Ausserdem nehmen der Regierung zufolge die Anforderungen an die Landwirte und deren administrativer Aufwand laufend zu.
Ebenfalls Sorgen bereitet der Regierung die Direktzahlungspolitik des Bundes im Bereich des Bergackerbaus. In den vergangen sechs Jahren ist der Getreideanbau in Graubünden von 299 auf 105 Hektaren zusammengeschrumpft. Wesentlich schuld daran sind die Bedingungen für den Bezug von Raufutterverzehrerbeiträgen. Mit den neuen Auflagen des Bundes für den Bezug der tierbezogenen Beiträge wird der Bergackerbau in Graubünden bis auf den Mais gänzlich verschwinden. Die Regierung ist überzeugt, dass mit gutem Willen auf Bundesebene eine Lösung gefunden werden kann. Einverstanden ist die Regierung damit, dass die Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe koordiniert werden sollen. Allerdings lehnt sie eine Akkreditierung der kantonalen Stellen, welche die Kontrollen durchführen, ab.

Kosten für die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer sollen vom Bund getragen werden
Die Bündner Regierung verlangt, dass die Kosten zur Einführung der neuen AHV-Versichertennummer vom Bund getragen werden. Die Einführung ist auf den 1. Juli 2008 vorgesehen. Im Rahmen der Registerharmonisierung und der registergestützten Volkszählung spielt die neue AHV-Versichertennummer eine wesentliche Rolle, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen und dem Erlass von Ausführungsbestimmungen bei der neuen AHV-Versichertennummer des Bundes.
Dabei zeichnet sich künftig eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausgleichstelle und den schweizerischen Zivilstandsbehörden ab. Zum einen geht es um Meldungen von Geburten und Todesfällen an die Zentrale Ausgleichsstelle, zum anderen um das Führen der neuen AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator im schweizerischen Zivilstandsregister. Um den Betriebsaufwand und damit die Kosten tief zu halten, lohnt sich für die Regierung eine möglichst grosszügige Automatisierungslösung. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Meldewesens sind aber vom Bund zu tragen, fordert die Regierung. Der Kanton ist nicht gewillt, die kostenintensiven Programmanpassungen sowie die zusätzlichen Personalressourcen in den Zivilstandsämtern zu finanzieren. Ausserdem verlangt die Regierung, dass das Gesetz und die Verordnung gemeinsam auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt werden. Die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer ist nicht denkbar, bevor Tests beim Meldeverfahren zwischen der Zentralen Ausgleichstelle und den anderen Institutionen stattgefunden haben und die Qualität des Meldeverfahrens gesichert ist.

Aus Gemeinden und Regionen
Tujetsch: Das Projekt "Schnitzelhalle" der Gemeinde Tujetsch wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 133'280 Franken zugesichert.
Felsberg: Die an der Urnenabstimmung der Gemeinde Felsberg vom 17. Juni 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
Sent: Die Teilrevision der Ortsplanung Parkin "Not dal Mot" der Gemeinde Sent vom 23. Mai 2007 wird genehmigt.
Rothenbrunnen: Die Teilrevision der Ortsplanung Löser der Gemeinde Rothenbrunnen vom 12. Dezember 2006 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Denkmalpflege: Für die Sicherung und Konservierung von insgesamt fünf Burg- und Kirchenruinen hat die Regierung Beiträge in der Höhe von 1'044'000 Franken bewilligt. Beiträge sind vorgesehen für die Kirchenruine San Gaudenzio in Vicosoprano-Casaccia, die Burgruine Ausserjuvalt in Rothenbrunnen, die Ruine Crap S. Parcazi in Trin-Hohentrins, die Burgruine Strassberg in Malix und die Ruine des ehemaligen Poch- und Waschwerks Kalkofen Schmelzra sowie die Ruine Untermadlain.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von sieben kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 96'500 Franken gesprochen.
IG Sportplatz Glaris: Für den Neubau eines Sportplatzes in Davos Glaris mit Fussballplatz, Weitsprung-, Kugelstossanlage sowie Kinderspielplatz erhält die IG Sportplatz Glaris einen Beitrag von 17'000 Franken aus dem Sport-Fonds.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 195'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Ingenieurarbeiten Elektro Cassanawald

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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