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Die Bündner Regierung ist bei der Anhörung zur neuen Radio- und Fernsehverordnung des Bundes mit dem Vorschlag des Bundesamts für Kommunikation BAKOM einverstanden, Graubündens zwei Lokalradio-Versorgungsgebiete Nord und Süd nicht anzutasten. Sie beantragt allerdings, den Kanton Glarus dem Lokal-TV-Versorgungsgebiet Graubünden zuzuteilen. Das BAKOM hatte vorgeschlagen, Glarus von Graubünden zu trennen.
Gemäss dem im März 2006 verabschiedeten neuen Bundesgesetz für Radio und Fernsehen bestimmt der Bundesrat die künftige Anzahl und Ausdehnung der Versorgungsgebiete, in denen Konzessionen mit oder ohne Gebührenanteil an lokal-regionale Radio- und Fernsehveranstalter erteilt werden. Der Entwurf der neuen Radio- und Fernsehverordnung teilt die Schweiz in 13 Lokal-TV-Versorgungsgebiete und in 36 Lokalradio-Versorgungsgebiete auf. Die neuen Planungsrichtlinien zielen darauf, weniger konzessionierte Programme, dafür grössere Versorgungsgebiete für professionelle TV-Stationen mit Gebührenanteil zu definieren. Mit der neuen Gebührenordnung (Gebührensplitting) werden künftig deutlich mehr Mittel für private Veranstalter zur Verfügung stehen als bisher, nämlich vier Prozent des Ertrages der Fernsehempfangsgebühren. Wer solche Gelder beansprucht, verpflichtet sich, einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erfüllen. Die Höhe der Gebührenanteile für die Veranstalter von Radio- und TV-Programmen in den einzelnen Versorgungsgebieten wird erst später bei der Ausschreibung der Konzessionen bekannt gegeben.
Das vorgeschlagene Lokal-TV-Versorgungsgebiet Graubünden mit den ausserkantonalen Regionen Werdenberg und Sarganserland lässt das Gebiet des Kantons Glarus unberücksichtigt, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Im Sinne einer Investitionssicherung beantragt die Regierung, dass Glarus wieder der Region Graubünden und nicht der Region Zürich zuzuteilen ist. Das BAKOM hat es unterlassen, die Vorleistungen des bisherigen TV-Veranstalters zu berücksichtigen, der den Kanton Glarus mit einer eigenen Lokalredaktion in der kantonalen Hauptstadt redaktionell erschlossen hat. Angesichts dieser Vorleistung und der Tatsache, dass sich das Lokal-TV-Versorgungsgebiet der Region Graubünden mit den rund 260'000 Einwohnern ausgerechnet mit dem wirtschaftlich starken Versorgungsgebiet der Region Zürich mit über einer Million Einwohnern in Glarus überlappt, ist der Vorschlag des Bundes, Glarus von Graubünden zu trennen, für die Regierung nicht nachvollziehbar. Zudem verlangt sie, dass bei der Festlegung des Gebührenanteils die fehlende Gross-Agglomeration sowie die hohen Kosten für die flächendeckende Verbreitung in Gebirgskantonen voll mitberücksichtigt werden.
Von der Regierung grundsätzlich unterstützt wird die Planung des Bundes bei den Versorgungsgebieten für die Lokalradios. Die beiden Versorgungsgebiete Graubünden Nord und Graubünden Süd decken geografisch, politisch und soziokulturell klar definierte Räume ab. Bei der Festlegung der Höhe der Gebührenanteile für Lokalradios muss aber den Besonderheiten der peripheren Versorgungsgebiete angemessen Rechnung getragen werden.

Änderung der Tierseuchenverordnung des Bundes wird teilweise befürwortet
Mit den vom Bund vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zur Bekämpfung der Tierseuchen Bovinen-Virus-Diarrhoe und Blauzungenkrankheit ist die Bündner Regierung teilweise einverstanden. Die Bekämpfung dieser Tierseuchen an sich wird befürwortet. In Detailfragen bestehen indessen abweichende Ansichten. Daneben wird der Verzicht auf Plangenehmigungen für Besamungsstationen sowie Schlacht- und Entsorgungsbetriebe abgelehnt.
Durch die Revision der Tierseuchenverordnung will der Bund die Grundlage für die Ausrottung der Bovinen-Virus-Diarrhoe (BVD) schaffen. Diese Krankheit ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Krankheiten bei den Schweizer Rindbeständen. Der Startzeitpunkt der BVD-Bekämpfungsmassnahmen muss überprüft werden, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung. Dies ist nötig, da sich die Kantone und Tierhalter auf das anspruchsvolle Sanierungsprogramm gut vorbereiten müssen. Angesichts der grossen Herausforderung für die Veterinärdienste bei der Ausmerzung der BVD verlangt die Regierung, dass zuerst weitere Details und Aspekte geklärt werden. Ansonsten muss der Start des Ausrottungsprogramms verschoben werden. Ein Zeitdruck besteht laut Regierung nicht, da sich die BVD-Situation gesamtschweizerisch in den letzten 15 Jahren nicht geändert hat.
Die in der Tierseuchenverordnung vorgeschlagenen Bekämpfungsmassnahmen gegen die Blauzungenkrankheit werden von der Regierung grundsätzlich begrüsst. Diese Krankheit ist eine hochansteckende Tierseuche, die bis anhin nur in südlichen Regionen vorgekommen ist. Eine Einschleppung in die Schweiz wurde bislang nicht registriert, ist aber in den kommenden Jahren zu erwarten.

Aus Gemeinden und Regionen
- Tschlin: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent wird an die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration Tschlin von 10'190'000 Franken ein Kantonsbeitrag von 3'566'500 Franken zugesichert.
- St. Antönien: Die Verfassung der Gemeinde St. Antönien vom 20. Oktober 2006 wird genehmigt.
- Vaz/Obervaz: Die an der Urnenabstimmung der Gemeinde Vaz/Obervaz vom 26. November 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Verdabbio: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Verdabbio vom 30. August 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Fuldera: Die am 27. September 2006 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Fuldera wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Stiftung "Weg der Schweiz": Der Stiftung "Weg der Schweiz" wird unter dem Vorbehalt der Zusage sämtlicher Kantone ein einmaliger Beitrag von 83'150 Franken an die Finanzaktion zur Erhöhung des Stiftungskapitals ausgerichtet.
- lesen.GR: Der Verein lesen.GR - Kinder- und Jugendmedien Graubünden erhält für sein Jahresprogramm 2007 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 40'000 Franken.
- Gewerbeschule Samedan: Der Gewerbeschule Samedan wird für die Berufsschau 2007 ein Pauschalbeitrag von 10'000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 1'790'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 San Bernardino/Tunnel Nord - Reichenau: Baumeisterarbeiten Hinterrheinbrücke Reichenau

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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