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Die Bündner Regierung äussert Vorbehalte gegenüber der Stromversorgungsverordnung des Bundes und lehnt die geplante Revision der Energieverordnung ab. Die Stromversorgungsverordnung regelt vor allem die erste Stufe der Strommarktöffnung, die Versorgungssicherheit, den Netzzugang Dritter und das dafür zu leistende Entgelt. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, steht sie grundsätzlich hinter dem vom Parlament verabschiedeten Stromversorgungsgesetz. Dieses bietet die Möglichkeit, die Öffnung des Marktes geordnet und zeitlich abgestuft zu vollziehen. Es ermöglicht, negative ökologische und wirtschaftliche Folgen der Liberalisierung abzufedern. Zudem begünstigt es die Energie aus Wasserkraftwerken und schafft die nötige Solidarität mit dezentral besiedelten Gebieten. Die Regierung legt daher Wert darauf, dass diesen Grundsätzen auch in der Stromversorgungsverordnung und in der zu revidierenden Energieverordnung nachgelebt wird.
Nach Auffassung der Regierung erfüllt die vorliegende Stromversorgungsverordnung diese Vorgaben nur teilweise. So sind insbesondere versteckte Mehrbelastungen für die Berg- und Grenzgebiete zu befürchten. Der Vernehmlassungsentwurf sieht nämlich vor, dass die Kosten für die erstellten Netzkapazitäten überproportional den Endkunden in den Bergkantonen überwälzt werden sollen. Nutzniesser dieser gut ausgebauten Netze sind aufgrund der Stromexporte aber in erster Linie die Produzenten beziehungsweise die Konsumenten in den Agglomerationen. Diese sollten korrekterweise auch die anteilsmässigen Kosten tragen. Zudem sind laut Regierung weitere Auswirkungen des Vollzugs bei weitem noch nicht überall erkennbar. Daher verlangt die Regierung, dass der Bund in den ersten fünf Jahren nach Inkraftsetzung regelmässige Standortbestimmungen und allfällige Korrekturen vornimmt.
Die Revision der Energieverordnung wird von der Regierung abgelehnt. Diese betrifft insbesondere die Abnahme und Vergütung der mit Neuanlagen produzierten Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Im Einklang mit den Stellungnahmen der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren und der Regierungskonferenz der Gebirgskantone verlangt die Regierung eine Überarbeitung der Verordnung. Dabei wehrt sie sich nicht gegen das Ziel, erneuerbare Energien zu fördern. Sie hält aber den vorgeschlagenen Finanzierungsansatz des Bundes für verfehlt. Diesem zufolge würden energetisch hochwertige Wasserkraftwerke im alpinen Raum benachteiligt. Profitieren würden hingegen vor allem Kleinstanlagen im Flachland. Laut der Regierung sollen die vorhandenen Fördermittel nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden. Vielmehr sind gezielt jene Anlagen zu unterstützen, welche die vorhandenen Ressourcen effizient nutzen und einen Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten.

Revidiertes Steuergesetz tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft
Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes tritt wie geplant auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Bereits auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt werden Teile des Artikels 3 des Steuergesetzes. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
In der Oktobersession 2006 hatte der Grosse Rat die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen. Die Frist ist am 31. Januar 2007 ungenutzt abgelaufen. Damit können die Entlastungen der juristischen Personen, der Ehepaare und Familien mit Kindern, die Befreiung der direkten Nachkommen von der Nachlasssteuer und zahlreiche weitere steuerliche Verbesserungen planmässig auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Grund für die vorgezogene Inkraftsetzung von Teilen des Artikels 3 des Steuergesetzes liegt darin, dass der Grosse Rat in der Dezembersession 2007 den Steuerfuss für die natürlichen und juristischen Personen sowie für die Kultussteuer für das Steuerjahr 2008 festlegen muss.
Einzelne Bestimmungen der Teilrevision, die unter anderem die Gleichbehandlung der registrierten Paare mit Ehepaaren sowie die Präzisierung der Besteuerung von Obligationen mit Einmalverzinsung betreffen, hatte die Regierung schon zuvor rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Graubünden verstärkt Ausbildung in schulischer Heilpädagogik
Im Kanton Graubünden soll künftig mehr Fachpersonal in der schulischen Heilpädagogik ausgebildet werden. Um den absehbaren zusätzlichen Personalbedarf in diesem Bereich zu decken, werden von der Pädagogischen Hochschule Graubünden in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich in den Jahren 2008 bis 2011 vier neue Ausbildungskurse durchgeführt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Grund dafür ist der Mangel an ausgebildeten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, der auf die zunehmende Integration von Kleinklassen und Sonderschulen zurückzuführen ist. Im Schuljahr 2006/07 waren in Graubünden 481 voll- oder teilzeitlich tätige Fachpersonen in sonderpädagogischen Bereichen tätig. Rund die Hälfte davon verfügt über eine Ausbildung in Sonderpädagogik, die andere Hälfte nicht. Zudem wird die Umsetzung des Sonderschulkonzeptes des Kantons die Personalsituation in Zukunft noch verschärfen. Der Kanton rechnet künftig mit einem Bedarf von rund 600 Fachpersonen für den Unterricht in den Bereichen "Präventive sonderpädagogische Unterstützung", "Integrierte Förderung", "Pädagogisch therapeutische Massnahmen" und "Sonderschulung".
Bei der Ausbildung soll daher in einem ersten Schritt auf der bereits vorhandenen Berufserfahrung der therapeutisch oder schulisch tätigen Fachpersonen, die kein adäquates Diplom besitzen, aufgebaut werden. Die nachträgliche Ausbildung dieser Personen ist eine kostengünstige Möglichkeit, um dem Personalmangel zu begegnen. In den beschlossenen vier Kursen zu jährlich 25 Studierenden können rund 100 Personen nachqualifiziert werden. Für diese Nachqualifikation hat die Regierung für die Jahre 2008 bis 2013 einen Kreditrahmen von maximal 3.8 Millionen Franken genehmigt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der jährlichen Kredite durch den Grossen Rat.

Revision der Opferhilfeverordnung des Bundes wird begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet in ihrer Vernehmlassung die Revision der Opferhilfeverordnung des Bundes. Die Verordnung muss dem totalrevidierten Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 angepasst werden. Sie enthält Bestimmungen zum anrechenbaren Einkommen, zur Bemessung von Kostenbeiträgen und Entschädigungen sowie zum interkantonalen Pauschalbeitrag für die Abgeltung von Beratungskosten bei der Opferhilfe. Diese Präzisierungen stellen laut Regierung sicher, dass die Umsetzung in allen Kantonen einheitlich erfolgt und keine nur schwer nachvollziehbaren Differenzen in der Beitragshöhe bei den Kantonen auftreten. Ebenfalls begrüsst wird die Koordination der Opferhilfe durch das Bundesamt für Justiz im Falle ausserordentlicher Ereignisse.

Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt wird befürwortet
Die Bündner Regierung ist mit der geplanten Änderung der Bundesverordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt grösstenteils einverstanden. Die Verordnung regelt namentlich den Bau und Betrieb von Flugplätzen. Bei der Umsetzung der Bestimmungen wünscht sich die Regierung jedoch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen aber auch Gemeinden. Ferner befürwortet die Regierung, dass mit der Verordnung auch eine rechtliche Grundlage geschaffen werden soll, damit der Bund wirksame Gebührenmodelle im Zusammenhang mit Schadstoffen und Lärmemissionen von Luftfahrzeugen durchsetzen kann. Die Regierung verlangt aber, dass diese Bestimmungen verbindlicher formuliert werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Says: Die Regierung sichert der Gemeinde Says unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent an die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration von 9'301'000 Franken einen Kantonsbeitrag von 3'255'350 Franken zu. Ebenfalls genehmigt worden ist das Projekt "Gesamtmelioration Says, Forstlicher Teil". An die subventionsberechtigten Kosten von 5'830'000 Franken wird ein Beitrag von 78 Prozent oder höchstens 4'547'400 Franken zugesichert.
- S-chanf: Die Verfassung der Gemeinde S-chanf vom 22. August 2007 wird genehmigt.
- Zuoz: Das Gesetz über die Förderung des Erst- und Einschränkung des Zweitwohnungsbaus, Etappierung und Kontingentierung des Wohnungsbaus, sowie der Zonenplanausschnitt 1:2'000 der Gemeinde Zuoz vom 4. Juli 2007 werden mit dem Hinweis genehmigt, dass aufgrund der nach wie vor laufenden Bestrebungen zum Erlass eines regionalen Richtplans Zweitwohnungsbau zu gegebener Zeit Anpassungen an den vorliegenden kommunalen Regelungen nötig werden könnten.
- Bonaduz: In der Gemeinde Bonaduz wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Versamerstrasse eingeführt. Die Hauptstrasse ist von dieser Massnahme nicht betroffen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Golf Sagogn-Schluein AG: Der Golf Sagogn-Schluein AG wird an den Bau der Golfanlage Sagogn/Schluein ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'800'000 Franken zugesichert.
- Davos Curling Club: Dem Davos Curling Club wird für den Neubau eines Curling Centers mit vier Hallenrinks, vier Openairrinks und einem Clubraum ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von höchstens 100'000 Franken zugesichert.
- Schweizerischer Alpen-Club, Sektion Davos: Der Schweizerische Alpen-Club, Sektion Davos, erhält für die Sanierung der SAC Ela-Hütte einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von maximal 36'000 Franken.
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt sechs humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 24'000 Franken bewilligt.
- Musikgesellschaft Ardez: Der Musikgesellschaft Ardez wird für eine Neu-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 19'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'323'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Pian San Giacomo - Malabarba
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Roveredo
- A28 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Geschiebefang Taschinasbach, Grüsch

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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