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Das Departement für Finanzen und Gemeinden hat die Grundlagen zum umfangreichen Projekt zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zwischen Kanton und Gemeinden erarbeitet. Als nächster Schritt werden die Gemeinden im November in sechs regionalen Informationsveranstaltungen über die geplanten Neuerungen in Zusammenhang mit der Bündner NFA orientiert. Das Vernehmlassungsverfahren soll im Frühjahr 2008 eröffnet werden.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie strategische Weichenstellungen in der Bundes- und Kantonspolitik erzeugen einen unverkennbaren Reformdruck auf die föderalistischen Strukturen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bedingt, dass auch der innerkantonale Finanzausgleich an ein NFA-konformes System angepasst wird. Die Regierung hat anfangs Jahr den offiziellen Startschuss für das umfassende Vorhaben "Bündner NFA" (Neuregelung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung im Kanton Graubünden) gegeben.
Das Föderalismusprojekt, das neben dem Finanzausgleich auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen umfasst, soll auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten. Unter der Federführung des Departements für Finanzen und Gemeinden hat das Projektteam nun die grundlegenden Revisionsvorschläge erarbeitet. Bevor dazu im Frühjahr 2008 ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet wird, orientiert der Kanton die Gemeinden in regionalen Informationsveranstaltungen über die vorgesehenen Neuerungen der Bündner NFA. Insgesamt sind im November sechs regionale Veranstaltungen in Landquart, Zernez, Samedan, Ilanz, Grono und Thusis geplant.

Heutiges System genügt nicht mehr
Der heutige Finanzausgleich im Kanton Graubünden, der vor 50 Jahren als Pionierleistung eingeführt wurde, ist reformbedürftig. Nötig ist die Reform, weil sich im Laufe der letzten Jahrzehnte sowohl der Umfang der Aufgabenerfüllung als auch die Anforderungen an diese erhöht haben. Der heutige Finanzausgleich ist volumenmässig relativ bescheiden. Er ist auf mehrere Instrumente verteilt, die mit vielen starren Einzelsubventionen sowie intensiven Kontrollen und Auflagen verbunden sind. Die Verflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden ist gross. Die Aufgabenteilung ist nicht überall klar abgegrenzt, was zu vielen Doppelspurigkeiten führt. Schliesslich ist das Gefälle zwischen den ärmeren und reicheren Gemeinden in Graubünden ausgeprägt und nimmt tendenziell zu.

Die fünf Hauptziele der Bündner NFA
Diese Mängel will die Bündner NFA beheben. Sie verfolgt fünf Hauptziele: Erstens sollen die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden verringert werden. Zweitens soll der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinden erhöht werden. Drittens müssen die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden situationsgerecht entflochten werden. Viertens zielt die Reform darauf, die verbleibenden Verbundaufgaben stufengerecht zu erfüllen und leistungsorientiert zu entschädigen. Schliesslich will die Reform die Anreize für Gemeindereformen verstärken.

Die sechs Instrumente der Bündner NFA
Die Instrumente der Bündner NFA sind praktisch dieselben wie jene der NFA zwischen Bund und Kantonen. Sie sind Teil der drei Bereiche neuer Finanzausgleich, Reorganisation der Aufgaben sowie Gemeindereform. Ein Instrument ist der Ressourcenausgleich. Damit wird ein wirksamer Ausgleich zwischen starken und schwachen Gemeinden angestrebt. Die Gemeinden sollen über einen Grundstock an frei verfügbaren finanziellen Ressourcen verfügen. Grundlage der Berechnung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde auf der Basis ihrer Steuerkraft sowie der Wasserzinserträge. Finanziert wird der Ressourcenausgleich von den starken Gemeinden sowie vom Kanton. Das zweite Instrument ist der Lastenausgleich. Dieser soll die erheblichen geografisch-topografischen Nachteile infolge der Weitläufigkeit oder Abgelegenheit einzelner Gemeinden ausgleichen. Der geografisch-topografische Lastenausgleich wird vollständig vom Kanton finanziert. Ergänzend dazu wird der bestehende Lastenausgleich Soziales neu konzipiert.
Einen weiteren wichtigen Bestandteil der Bündner NFA bildet das Instrument der Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Die bestehenden zahlreichen Verbundaufgaben sollen möglichst weitgehend entweder dem Kanton oder den Gemeinden zugeordnet werden. Ziel ist es, klare Zuständigkeiten zu schaffen und Doppelspurigkeiten abzubauen, um so die Aufgaben effizienter und bedarfsgerechter zu erfüllen. Insgesamt wurden weit über Hundert gemeinsame Aufgaben analysiert. Im Wesentlichen sollen folgende Aufgabenbereiche entflochten werden:
- Gemeinde-Aufgaben: Orts- und Regionalplanung, Soziales (ohne Fälle im Massnahmenvollzug), Vorschulbereich, Volksschule bis und mit 8. Klasse, Kultur, Gemeindeforstpersonal.
- Kantons-Aufgaben: Amtliche Vermessung, Schwere Fälle im Sozialbereich (Massnahmenvollzug, Bündner Fälle in anderen Kantonen), Volksschule ab 9. Klasse, Berufsbildung, Schulleitungen, Quellensteuererhebung.
In bestimmten Bereichen ist nur eine Teilentflechtung der Aufgaben sinnvoll und möglich. So sollen im Gesundheitsbereich (Spitäler, Spitex, Alters- und Pflegeheime) leistungsbezogene Entschädigungen vom Kanton an die Gemeinden erbracht werden. Auch etliche weitere Aufgaben bleiben Verbundaufgaben.
Ein weiteres Instrument sind die neuen Zusammenarbeitsformen bei den Verbundaufgaben. Bei diesen obliegt dem Kanton die strategische Führung, während die Gemeinden die operative Verantwortung übernehmen. Zum Tragen kommen sollen in diesem Bereich Mehrjahresprogramme mit Zielvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträgen.
Ergänzend zur bundesstaatlichen NFA kommen bei der Bündner NFA die zwei Instrumente der Gemeindereform hinzu. Zum einen ist dies das Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Dieses Instrument sieht vor, dass sich Gemeinden in bestimmten Bereichen zur Zusammenarbeit zusammenschliessen können. In welchen Bereichen die Bündner NFA diesen gemeindeübergreifenden Leistungsbezug regelt, ist zurzeit noch offen. Zum anderen gehört das Instrument der Gemeindefusionen zur Bündner NFA. Die Fusionsprozesse der Gemeinden sollen weiterhin intensiv begleitet sowie die Förder- und Anreizmechanismen effizient eingesetzt werden.

Weiteres Vorgehen
Um die finanziellen Auswirkung des Systemwechsels simulieren zu können, wird eine Globalbilanz erstellt. Diese vergleicht die Finanzierung und Leistungen des bisherigen Finanzausgleichs mit den Auswirkungen der Reform. Nach den Informationsveranstaltungen in den Regionen und Gemeinden soll die Vernehmlassungsvorlage zur Bündner NFA definitiv ausgearbeitet werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung durch die Regierung ist auf das Frühjahr 2008 geplant.

Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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