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In Zukunft sollen in Graubünden alle brennbaren Siedlungsabfälle nach Möglichkeit in der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis verbrannt werden. Ausnahmen in ökologisch und ökonomisch begründeten Fällen sind möglich. Dies sieht der Entwurf der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Kantonales Umweltschutzgesetz) vor, den die Bündner Regierung zur Vernehmlassung freigegeben hat.
Das Hauptziel der Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes besteht darin, den ganzen Kanton als Einzugsgebiet der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis für brennbare Siedlungsabfälle festzulegen. Damit soll erreicht werden, dass in Zukunft möglichst wenige Abfalltransporte durchgeführt und die vorhandenen Verbrennungskapazitäten der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis sinnvoll genutzt werden. Mit der aktuellen Verbrennungskapazität können in der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis gemäss kantonaler Abfallplanung sämtliche in Graubünden anfallenden brennbaren Abfälle bis ins Jahr 2020 entsorgt werden. Die Regierung kann allerdings Ausnahmen zulassen und die Entsorgung in ausserkantonalen Anlagen bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass die Entsorgung der Abfälle dadurch deutlich günstiger zu stehen kommt und der Transport ökologische Vorteile aufweist sowie die Entsorgung umweltverträglich ist. Daneben sieht die Teilrevision vor, dass durch geeignete Vorschriften für alle acht Bündner Abfallverbände einheitliche Verbrennungspreise gelten. Schliesslich soll die Annahme von Abfällen von ausserhalb des Kantons einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Bestehende Verträge von Abfallbewirtschaftungsverbänden zur Verbrennung von Abfällen in ausserkantonalen Anlagen, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden, bleiben unangetastet. Diese dürfen aber nicht über die vereinbarte Dauer verlängert werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements www.ekud.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2008.

Gebührenansätze für amtliche Schätzungen werden angepasst
Die Gebührenansätze für amtliche Schätzungen von Grundstücken und Bauten werden von 1.0 auf 1.2 Promille des Verkehrswertes respektive des aufgewendeten Betrages erhöht. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Schätzungen genehmigt. Diese tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Grund für die Anpassung ist, dass die im vergangenen Jahr vorgenommene Reduktion der Minimalgebühr für Schätzungen von 400 auf 100 Franken je Grundstück zu Mindereinnahmen von rund 300'000 Franken führte. Um den Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreichen zu können, müssen die Ansätze für erstmalige Schätzungen von Grundstücken, Neubauten und für Revisions- und Neuschätzungen daher erhöht werden.

Regierung dankt allen Beteiligten der Ständeratspräsidentenfeier
Am 5. Dezember hat in Igis die Feier zur Wahl von Ständerat Christoffel Brändli als neuer Ständeratspräsident für die Amtsdauer 2007/2008 stattgefunden. Aus Sicht der Bündner Regierung verlief der gut besuchte Festanlass äusserst erfreulich. Die Regierung dankt allen Beteiligten ganz herzlich, welche bei der Feier mitgewirkt haben. Zum guten Gelingen beigetragen haben unter anderen die Gemeinde Igis, die Rhätische Bahn sowie weitere Organisationen, Vereine und Mitwirkende. Die Regierung freut sich über den herzlichen Empfang und die würdevolle Feier zu Ehren des frisch gewählten Ständeratspräsidenten aus Graubünden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Brusio: Das Projekt "Instandstellung Steinschlagverbauung RhB Brusio" wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 420'000 Franken wird ein Beitrag von höchstens 315'000 Franken zugesichert.
- Rossa, Cauco, Arvigo: Das Projekt für die Verbauung Calancasca auf Gebiet der Gemeinden Rossa, Cauco und Arvigo sowie Selma und Buseno (Folgeprojekt Hochwasser Oktober 2006) wird genehmigt. Unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund wird ein Kantonsbeitrag von 167'000 Franken bewilligt.
- Maladers: Das Projekt "Instandstellung Steinschlagschutz Haldenwald" der Gemeinde Maladers wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 155'000 Franken wird ein Beitrag von höchstens 119'350 Franken zugesichert.
- Trimmis, Untervaz, Zizers: Die Verträge zwischen dem Kanton Graubünden und den Gemeinden Trimmis, Untervaz und Zizers betreffend Übernahme gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kantonspolizei Graubünden werden - unter dem Vorbehalt, dass alle drei Gemeinden dem Vertrag mit dem Kanton zustimmen - genehmigt.
- Samnaun: Die anlässlich der Urnenabstimmung der Gemeinde Samnaun vom 23. September 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Curling-Eventhalle Flims: Der Park Hotels Waldhaus AG, Flims-Waldhaus, wird unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung an den Bau der Curling-Eventhalle Flims ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 2'100'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von höchstens 487'562 Franken.
- Beschneiungsanlage "Stretg": Der Finanz Infra AG, Laax, wird an den Bau der mechanischen Beschneiungsanlage "Stretg" ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'400'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von höchstens 235'675 Franken.
- Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin: Dem Schweizerischen Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin (SFI) in Davos wird für die Periode 2008 bis 2011 ein wiederkehrender Beitrag von 351'559 Franken zugesichert. Vorbehalten bleiben entsprechende Beitragszusicherungen des Bundes und der Landschaft Davos Gemeinde.
- Verein Adebar: Der Leistungsauftrag des Kantons Graubünden an den Verein Adebar für die Jahre 2008 bis 2010 wird genehmigt. Die Beiträge 2008 bis 2010 für die Führung der Ehe- und Familienberatungsstellen, die Führung der Schwangerschaftsberatungsstelle sowie die Führung der Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen belaufen sich auf 305'000 Franken.
- Theater Chur: Das Theater Chur erhält für den ersten Teil der Spielzeit 2007/2008 (Herbst/Winter 2007) einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 100'000 Franken.
SEXTEN KULTUR: Dem Verein SEXTEN KULTUR, Sexten (Italien), wird für die Herausgabe der Publikation "Neues Bauen in den Alpen - Architekturpreis 2006" ein einmaliger Beitrag von 10'000 Franken zugesprochen.
- Almanacco Mesolcina-Calanca: Die Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca 2008 wird mit einem Beitrag von 6'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'029'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Roveredo, Tunnel San Fedele

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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