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Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) beitreten. Dies schlägt die Bündner Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat vor. Dieser wird das Geschäft in der Februarsession 2008 behandeln.
Die Kantone, welche dem HarmoS-Konkordat beitreten, verpflichten sich dazu, die Ziele, Inhalte und Strukturen der obligatorischen Schule zu vereinheitlichen. Mit dem Konkordat werden erstmals auf gesamtschweizerischer Ebene einheitliche Ziele, Inhalte und Strukturen festgelegt. Künftig wird ein einheitlicher Lehrplan für die sprachregionale Ebene angestrebt. Des Weiteren soll der Schuleintritt in allen Kantonen mit erfülltem 4. Altersjahr erfolgen. Dabei wird die Unterscheidung zwischen Kindergarten und Primarschule aufgehoben. Die Primarschule inklusive Kindergarten dauert neu acht Jahre und die Sekundarstufe I drei Jahre.
Ausserdem verpflichten sich die beitretenden Kantone dazu, den Unterricht auf der Primarstufe im Rahmen von Blockzeiten zu organisieren. Zudem bieten sie bedarfsgerechte Tagesstrukturen für Schülerinnen und Schüler an. Deren Nutzung ist allerdings freiwillig und muss in der Regel durch die Eltern bezahlt werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt des HarmoS-Konkordats ist die Koordination des Sprachunterrichts. Die erste Fremdsprache wird spätestens ab dem heutigen 3. Schuljahr unterrichtet, eine zweite spätestens ab dem heutigen 5. Schuljahr (nach Zählweise gemäss Konkordat nach dem 7. Schuljahr). Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Englisch. Schliesslich führt das neue Konkordat Instrumente für die Qualitätssicherung im Rahmen von verbindlichen Bildungsstandards auf nationaler Ebene ein.
Die Regierung erachtet das Konkordat als solide Basis für die Entwicklung des schweizerischen Schulsystems auf der Grundlage der gewachsenen Strukturen. Die wichtigsten Anliegen der Regierung wurden aufgenommen. Das Konkordat ermöglicht dem Kanton Graubünden die Besonderheiten der Dreisprachigkeit bei der Harmonisierung der Lehrpläne und Lehrmittel angemessen zu berücksichtigen.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat das Konkordat am 14. Juni 2007 beraten und einstimmig verabschiedet. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr zehn Kantone beigetreten sind.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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