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Das Sprachengesetz des Kantons Graubünden wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig hat sie eine Sprachenverordnung erlassen. Diese konkretisiert verschiedene Bestimmungen des Sprachengesetzes und tritt ebenfalls anfangs Jahr in Kraft.
Am 17. Juni 2007 nahmen die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Sprachengesetz des Kantons Graubünden mit 22'582 gegen 19'334 Stimmen an. Das Sprachengesetz zielt unter anderem darauf, die Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal des Kantons zu stärken und das Bewusstsein für die kantonale Mehrsprachigkeit zu festigen. Das neue Sprachengesetz regelt den Gebrauch der drei kantonalen Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch durch den Grossen Rat, die Regierung, die Verwaltung und die kantonalen Gerichte. Ausserdem legt das Sprachengesetz die Massnahmen fest, mit denen die kantonalen Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch erhalten und gefördert werden sollen. Schliesslich umschreibt das Gesetz, wie die Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Kreise festgelegt werden.
Verschiedene Bestimmungen des Sprachengesetzes werden nun in der neuen Sprachenverordnung konkretisiert. Die detaillierten Regelungen über den Gebrauch der Amtssprachen durch die kantonalen Behörden entsprechen dabei weitgehend den bereits heute geltenden Grundsätzen. Ferner werden die Grundsätze für finanzielle Leistungen des Kantons an die Sprachenorganisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano sowie an die Agentura da Novitads Rumantscha geregelt. Neu erhalten die Sprachenorganisationen Beiträge auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen. Diese gelten für vier Jahre, wobei die Kantonsbeiträge zwischen 10 und 30 Prozent des massgebenden Gesamtaufwandes betragen. Die neue Verordnung enthält zudem Bestimmungen über die Beitragsleistungen an Projekte und besondere Fördermassnahmen sowie an zweisprachige Schulen und Austauschprogramme zwischen den Sprachgemeinschaften.

Teilrevidiertes Krankenpflegegesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft
Die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig hat sie die Revision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz in Kraft gesetzt. Zudem hat die Regierung die Maximaltarife und Leistungsbeiträge für das Jahr 2008 im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung festgelegt.
Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Krankenpflegegesetzes werden im Kanton Graubünden die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) sowie der Mütter- und Väterberatung neu leistungsbezogen finanziert. Neu geregelt werden auch die Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen. Die Neuerungen sollen wirtschaftlich arbeitende Dienste belohnen und die ungleiche Behandlung der verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen durch den Kanton korrigieren. Der Grosse Rat hatte am 13. Juni 2007 der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 19. September 2007 unbenutzt abgelaufen.

Neues Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung geht in die Vernehmlassung
Der Kanton Graubünden passt seine Ausführungsgesetzgebung dem neuen Ausländer- und Asylrecht des Bundes an. Die Bündner Regierung hat dazu den Entwurf für ein Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes zur Vernehmlassung freigegeben.
Im September 2006 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie eine Revision des Asylgesetzes angenommen. Beide Erlasse erfordern Anpassungen des kantonalen Rechts. Einen Schwerpunkt des Einführungsgesetzes bilden die Grundlagen für die zukünftigen Integrationsmassnahmen des Kantons. Geregelt werden die Pflichten von Ausländerinnen und Ausländern zur Integration sowie die Förderung der Integration durch Kanton und Gemeinden. Dabei wird die Integrationsförderung als Aufgabe verstanden, die nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" auszugestalten ist. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Kanton an Projekte zur Integration finanzielle Beiträge ausrichten kann. Davon betroffen dürften beispielsweise Projekte der Sprachförderung sein. Vorgesehen ist auch, dass die Behörden mit Ausländerinnen und Ausländern Integrationsvereinbarungen abschliessen. Weiter werden im Gesetz die Rahmenbedingungen bestimmt, um die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht anzuwenden.
Ausserdem regelt der Gesetzesentwurf die Unterstützung jener Personen des Asylbereichs, deren Verfahren formell zwar abgeschlossen ist, die aber seit mehr als sieben Jahren als vorläufig Aufgenommene im Kanton Graubünden leben. Diese Personen fallen gemäss Bundesrecht neu in die Zuständigkeit der Kantone, was eine Anpassung des kantonalen Unterstützungsgesetzes erfordert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. März 2008.

Leistungsvereinbarung mit Graubünden Ferien genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales beauftragt, eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein Graubünden Ferien (GRF) abzuschliessen. Die verschiedenen Leistungen von Graubünden Ferien werden dabei neu in einer einzigen Leistungsvereinbarung mit konkreten, messbaren und verbindlichen Vorgaben zusammengefasst. Grund dafür ist der im Rahmen der Reform "Wettbewerbsfähige Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus" erfolgte Strategiewechsel von Graubünden Ferien hin zu einer verstärkt verkaufsorientierten Ausrichtung. Gleichzeitig hat die Regierung Graubünden Ferien für die Jahre 2008 bis 2011 einen Grundbeitrag von 3.915 Millionen Franken pro Jahr zugesichert. Zudem erhält Graubünden Ferien für die Neuausrichtung Beiträge von insgesamt 1.8 Millionen Franken (aufgeteilt auf die Jahre 2008 und 2009) und für die Führung der Marke "graubünden" 0.4 Millionen Franken (für die Jahre 2008 bis 2011 je 0.1 Mio. Franken pro Jahr).

Umsetzungsprogramm der Neuen Regionalpolitik 2008 - 2011 genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Umsetzungsprogramm Graubünden 2008 - 2011 der Neuen Regionalpolitik des Bundes genehmigt. Gutgeheissen worden ist auch die Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden. Für die Finanzierung der Massnahmen in den Jahren 2008 bis 2011 sind für Graubünden vom Bund Darlehen in der Höhe von 31.5 Millionen Franken sowie Beiträge von 10 Millionen Franken in Aussicht gestellt worden. Der Anteil des Kantons beträgt rund 15 Millionen Franken.
Für die Umsetzung des Programms werden nun mit den Regionalorganisationen in Graubünden Leistungsvereinbarungen ausgehandelt. Die Neue Regionalpolitik hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen. So sollen Arbeitsplätze in den Regionen erhalten und geschaffen werden.

Modell C an der Volksschuloberstufe erfordert Anpassung des Aufnahmeverfahrens an die Mittelschulen
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen beschlossen. Grund dafür sind Veränderungen in den Lehrplänen der Volksschuloberstufe, die auch das Aufnahmeverfahren an die Mittelschulen betreffen. Nach Modell C werden nämlich an der Volksschuloberstufe einzelne Fächer in unterschiedlichen Niveaukursen erteilt. Diese Ausgestaltung des Unterrichts birgt die Gefahr ungerechter Übertrittsnoten für die Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen in sich, wenn diese Note unter Einbezug der Niveaufächer ermittelt wird. Neu werden Übertrittsnoten daher nur noch für die eigentlichen Regelübertritte erteilt und aus jenen Fächern ermittelt, welche nicht in Niveaukursen unterrichtet werden. Zudem wird die Geltungsdauer der bestandenen Aufnahmeprüfung im Grundsatz auf ein Jahr limitiert. Sie berechtigt also nicht mehr für unbestimmte Zeit zum Eintritt in eine Mittelschule.

Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit übernimmt den Vollzug des Schwarzarbeitsgesetzes
Der Vollzug des Schwarzarbeitsgesetzes des Bundes wird dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) übertragen. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erlassen. Grund für die neue Verordnung ist die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes auf den 1. Januar 2008. Gemäss Gesetz obliegt der Vollzug den Kantonen, die für ihr Gebiet das zuständige Kontrollorgan bestimmen. Geregelt wird auch die Zusammenarbeit mit der tripartiten Kommission. Die neue Verordnung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Regelung von Zuständigkeiten, da die materiellen Regelungen in der Bundesgesetzgebung enthalten sind.

Geodaten sollen besser genutzt werden können
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Gebührenverordnung über den Bezug von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung beschlossen und per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Bedeutend ist die Teilrevision für die neu gegründete Geodatendrehscheibe Graubünden (GeoGR AG), die anfangs 2008 ihren Betrieb aufnehmen wird. Mit der GeoGR sollen sämtliche Geodaten des Kantons Graubünden, somit auch die bedeutenden Daten der amtlichen Vermessung, von den Datenbenutzern grundsätzlich über eine zentrale Stelle bezogen werden können. Damit die GeoGR auch potenzielle Kundinnen und Kunden gewinnen kann, mussten die Gebühren insbesondere für die Grosskundschaft deutlich gesenkt werden. Mit der neuen Gebührenverordnung und dem Betrieb der GeoGR soll das grosse Potenzial der Daten der amtlichen Vermessung und der Geodaten im Allgemeinen besser genutzt werden können.

Termin für Bezirksgerichtswahlen auf den 1. Juni 2008 festgelegt
Die Wahl der Bezirksgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 findet am 1. Juni 2008 statt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Für die Durchführung der Wahlen sind die Bezirksgerichte im Zusammenwirken mit den Gemeinden verantwortlich. Die Bezirksgerichte haben die dafür erforderlichen Weisungen zu erlassen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Oberengadin: Die an der Volksabstimmung vom 21. Oktober 2007 des Kreises Oberengadin beschlossene Revision der Kreisverfassung wird genehmigt. Sie tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Damit übernimmt der Kreis Oberengadin formell die Funktion eines Regionalverbandes.
- Oberengadin: Die von der Region Oberengadin am 30. Januar 2007 beschlossene Anpassung des regionalen Richtplans Materialabbau und Abfallbewirtschaftung Kreis Oberengadin wird genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
- Gün-Neukirch: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent wird an die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration Gün-Neukirch von 10'300'000 Franken ein Kantonsbeitrag von 3'605'000 Franken zugesichert.
- Almens: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent wird an die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration Almens von 3'421'000 Franken ein Kantonsbeitrag von 1'197'350 Franken zugesichert.
- Sils i.D.: Der Gemeinde Sils i.D. wird an den Bau der regionalen Kunsteisbahn Sils i.D. ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 450'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von 75'753 Franken.
- Lavin: Der Gemeinde Lavin wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Neufassung der Quell Funtanivas ein Beitrag von 24'160 Franken zugesichert.
- Bergün: Die Teilrevision des Gesetzes über die Kurtaxen sowie über die Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün vom 25. Oktober 2007 wird genehmigt.
- Seewis i.P.: Die Revision des Gesetzes über Kurtaxen sowie über die Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Seewis i.P. vom 26. Oktober 2007 wird genehmigt.
- Churer Rheintal - Trin/Flims: Der Waldentwicklungsplan Churer Rheintal - Trin/Flims wird genehmigt.
- Zernez: Das am 29. November 2006 verabschiedete Baugesetz der Gemeinde Zernez wird mit Korrekturen genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Brocki Grischun: Das vom Verein Brocki Grischun eingereichte Projekt für den Neubau der geschützten Werkstätte Eco Grischun in Chur wird genehmigt. An die Kosten wird ein Baubeitrag von maximal 2'304'400 Franken zugesichert.
- Wirtschaftsforum Graubünden: Dem Wirtschaftsforum Graubünden wird für die Jahre 2008 bis 2010 ein Beitrag von jährlich 120'000 Franken zugesichert.
- Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 120'000 Franken an der Renovation der Katholischen Pfarrkirche St. Martin in Lumbrein. Die Renovation des Stallgebäudes vom Schloss Planta-Wildenberg in Zernez wird mit höchstens 57'100 Franken unterstützt. Schliesslich wird der Sicherung und Konservierung der Burgruine Strahlegg in Fideris ein Beitrag von maximal 54'900 zugesichert.
- EUROPEADA 2008: Die EUROPEADA 2008 erhält für die Durchführung eines Fussballturniers in der Surselva mit Mannschaften aus europäischen Regionen sprachlicher Minderheiten einen Beitrag von 30'000 Franken.
- "Grand Hotel - Bühne der Literatur": Dem Projekt "Grand Hotel - Bühne der Literatur" wird für die Realisierung einer Ausstellung ein einmaliger Beitrag von 10'000 Franken zugesprochen

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 13'700'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Cassanawald - Anschluss Nufenen

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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