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Die geplante Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden soll die erforderliche rechtliche Grundlage erhalten. Ebenfalls wird das innovative Projekt "Neue Verkehrsverbindungen", welches auch aus den Mitteln des ausserordentlichen Finanzertrags der Graubündner Kantonalbank finanziert werden soll, gesetzlich geregelt. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird in der Aprilsession 2007 darüber beraten.

In der Junisession 2006 hatte der Grosse Rat die Verwendung des ausserordentlichen Finanzertrags der Graubündner Kantonalbank für innovative Projekte behandelt. Er beschloss, die Mittel von rund 100 Millionen Franken für eine Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung (30 Mio.), für die Erneuerung des Rollmaterials der Rhätischen Bahn (22 Mio.), für die Reform der Gemeindestrukturen (20 Mio.), für wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen (18 Mio.) und für neue Verkehrsverbindungen (10 Mio.) einzusetzen.
Die Bündner Regierung unterbreitet nun für die Realisierung der Projekte "Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung" und "Neue Verkehrsverbindungen" dem Grossen Rat eine Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden. Darin werden die rechtlichen Grundlagen für diese zwei innovativen Projekte geschaffen und das Projekt "Wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen" explizit geregelt.

Privatrechtliche Stiftung soll errichtet werden
Beim Projekt "Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung" schlägt die Regierung vor, als gesetzliche Grundlage eine privatrechtliche Stiftung zu schaffen. Dadurch können das Stiftungsvermögen gesichert und die Unabhängigkeit gewahrt werden. Die Stiftung bezweckt, im Zusammenwirken mit Unternehmungen der Wirtschaft und anderen Institutionen den Kanton Graubünden als Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandort gezielt zu stärken und weiter auszubauen. Erreicht werden soll dieses Ziel, indem die Stiftung Beiträge und Darlehen an Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen mit Bezug zu Graubünden für herausragende Projekte mit besonderer Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit vergibt. Im Zentrum steht die Entwicklung neuer, innovativer und international wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen.
Das Gesetz besagt, dass die Regierung die Stiftungsurkunde genehmigt und den Stiftungsrat wählt. Die Einzelheiten über die Organisation und die Kriterien für die Ausrichtung von Beiträgen und Darlehen werden vom Stiftungsrat in einem Stiftungsreglement festgelegt. Zu den Kernaufgaben des Stiftungsrates gehört die Prüfung und Beurteilung der einzelnen Projekte sowie die Beschlussfassung über die auszurichtenden Beiträge. Das Anfangsvermögen der zu errichtenden Stiftung beläuft sich auf die vom Kanton gewidmeten 30 Millionen Franken aus dem ausserordentlichen Finanzertrag der Graubündner Kantonalbank. Weitere Zuwendungen durch den Kanton und Dritte sind möglich.
Zur gezielten und systematischen Nutzung bestehender Potenziale kann die Stiftung nach dem Vorschlag der Regierung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW in Chur einen Lehrstuhl schaffen. Dieser soll die Potenziale systematisch aufarbeiten und aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert werden. Die Regierung ist überzeugt, dass mit der Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung die Ziele mit geringem bürokratischem Aufwand effizient und wirksam erreicht werden können. Dabei verfügt der Kanton bereits über eine gute Ausgangslage, um seine Innovationsleistungen weiter zu erhöhen. Mit drei Hochschulen, 19 Forschungsinstituten und 9 Höheren Fachhochschulen sind zahlreiche Ausbildungsplätze im Bereich Forschung und Tertiärbildung vorhanden.

Rechtsgrundlage für das Projekt "Neue Verkehrsverbindungen"
Des Weiteren sollen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Realisierung des Projekts "Neue Verkehrsverbindungen" geschaffen werden. Dieses innovative Projekt will die Planung neuer Verkehrsverbindungen in Graubünden und mit dem an Graubünden angrenzenden Alpenraum unterstützen. Bei diesen Bahn- oder Strassenprojekten soll es keine Rolle spielen, ob es sich um neue Verkehrsinfrastrukturprojekte oder aber um den Ersatz einer bestehenden Verbindung durch eine effizientere Infrastruktur geht. Als Beispiele werden in der Botschaft die wintersichere Verbindung des Oberengadins mit dem Bergell, die Neuerschliessung des Schanfiggs oder die Wahl eines neuen Verkehrssystems zwischen Chur und Lenzerheide aufgeführt.
Mit den 10 Millionen Franken zur Verfügung stehenden Mitteln sollen Planungen oder Studien finanziert werden, damit solche Vorhaben mit Bezug auf die Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bauherrschaft und Finanzierung konkretisiert und auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden können. Laut Gesetz fördert der Kanton die Planung neuer Verkehrsverbindungen, wenn diese eine mindestens regionale Erschliessungsfunktion erfüllen und einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen versprechen. Neue Verkehrsverbindungen können einen wesentlichen Beitrag für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Talschaften und Regionen leisten und der Entsiedlung entgegenwirken.

Weitere Revisionspunkte
Schliesslich wird mit der Teilrevision ausserdem eine explizite gesetzliche Grundlage für das Projekt "Wettbewerbsfähige Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus" geschaffen. Diese sieht vor, dass Beiträge an Dritte ausgerichtet werden können, beispielsweise an die sich bildenden Destinationen oder an kleine und mittlere Tourismusorganisationen, die sich nach den Vorgaben des Projekts zusammenschliessen und neu ausrichten. Ferner wird im Rahmen der Teilrevision die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Marke graubünden verbessert.

Hängige Initiative lässt vorerst keine Umsetzung zu
Im April 2005 hat die Junge CVP Graubünden ein Initiativbegehren zur Errichtung eines Innovationsfonds für Graubünden, das aus dem ausserordentlichen Finanzertrag der Graubündner Kantonalbank finanziert wird, eingereicht. Die Volksinitiative für einen "Innovationsfonds für Graubünden" ist mit 3'219 Unterschriften zustande gekommen. Die Initiative formuliert den Verwendungszweck relativ breit. Die vom Grossen Rat und der Regierung vorgesehenen Projekte decken sich weitgehend mit dem Zweck der Initiative. Obwohl in der Zwischenzeit Gespräche der Regierung mit dem Initiativkomitee stattgefunden haben, hält das Initiativkomitee vorläufig am Initiativbegehren fest. Gemäss den Aussagen der Initianten soll der Rückzug erst nach der Verabschiedung der Teilrevision durch den Grossen Rat in der Aprilsession 2007 erfolgen, sofern der Grosse Rat den Anträgen der Regierung folgt.
Die Mittel aus dem ausserordentlichen Finanzertrag der Kantonalbank dürfen nicht verwendet werden, solange die Initiative hängig ist. Zudem ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Botschaft zur Initiative bis spätestens 27. März 2007 zu Handen des Grossen Rates zu verabschieden.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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