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Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) und die Bündner Regierung wollen die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle stärken und die Stellung der Finanzkontrolle auf Gesetzesstufe konkretisieren. Zudem sollen die Abhängigkeiten im administrativen Bereich geklärt und dabei auch die Entwicklung bei den Finanzkontrollen in der übrigen Schweiz berücksichtigt werden. Das kantonale Finanzhaushaltsgesetz ist deshalb einer Revision unterzogen und es sind umfassende Bestimmungen zur Finanzaufsicht eingebaut worden. Diese Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Anschliessend soll eine Botschaft erarbeitet werden, die der Grosse Rat in der Augustsession 2007 behandeln wird. Das Inkrafttreten ist in den Hauptteilen auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.
Die Neuregelung der Finanzaufsicht lehnt sich stark an das Mustergesetz der Fachvereinigung der Schweizerischen Finanzkontrollen an. Gegenüber der heutigen Regelung wird die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle gestärkt, was für ihre Prüfungstätigkeit und ihre Glaubwürdigkeit von grosser Bedeutung ist. Die Finanzkontrolle soll indessen weiterhin - wie in der Schweiz üblich - als Fachorgan der Finanzaufsicht für die GPK und die Regierung tätig sein.
Eine der Neuerungen der Revision sieht vor, dass die Regierung den Leiter der Finanzkontrolle auf Antrag (Wahlvorschlag) eines paritätischen Auswahlgremiums, bestehend aus Vertretern der Regierung und der GPK, wählt. Auch eine Abberufung des Leiters der Finanzkontrolle durch die Regierung geschieht auf Antrag des gemeinsamen Gremiums. Des Weiteren soll die Finanzkontrolle bezüglich Ausgabenkompetenzen und Kreditüberschreitungskompetenzen einem Departement gleichgestellt werden. Ferner soll die Finanzkontrolle die Aufsichtstätigkeit der GPK unter Berücksichtigung des Auftrages dieser Kommission unterstützen. Die Finanzkontrolle lässt der GPK jede der Oberaufsicht dienende Information zukommen. Neu soll das GPK-Sekretariat organisatorisch klar von der Finanzkontrolle getrennt sein. Die Finanzkontrolle soll künftig nicht mehr für das Führen des GPK-Sekretariats zuständig sein. Vorgesehen ist die Integration des GPK-Sekretariats in das Ratssekretariat. Schliesslich soll der Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle neu veröffentlicht werden. Dieser Bericht hat indessen das Amtsgeheimnis und die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des Departements für Finanzen und Gemeinden unter der Adresse www.dfg.gr.ch heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. März 2007.

Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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