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Die Bündner Regierung hat die Botschaft für ein neues Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2007 behandeln.
Die geplante Totalrevision erfolgt in erster Linie, weil die Bestimmungen über die kantonale Gesetzgebung an das geänderte Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) angepasst werden muss. Das Gesetz umfasst im Bereich der Berufsbildung neu auch die Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst sowie Land- und Forstwirtschaft. Im Bereich der weiterführenden Bildungsangebote enthält es darüber hinaus Regelungen für den Tertiärbereich einschliesslich Hochschulen. Generell soll dabei das Ziel, die Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit von Personen zu fördern, stärker gewichtet werden.
Als Ausführungsgesetz zum Bundesrecht konkretisiert das kantonale Gesetz bundesrechtliche Vorgaben und legt Zuständigkeiten fest. Die Berufsbildung wird als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt definiert. Auch im Kanton wird der Zusammenarbeit mit den Partnern in der Arbeitswelt grosse Bedeutung beigemessen. Mit einem flexiblen Rahmengesetz soll die Regierung den notwendigen Spielraum erhalten, um auf Neuerungen auf Bundesebene sowie auf Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt rasch und zweckdienlich reagieren zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage ist das vereinfachte Finanzierungssystem. Ab 1. Januar 2008 wird der Bund von der am Aufwand orientierten Subventionierung zu aufgabenbezogenen Pauschalbeiträgen pro Lehrvertrag übergehen. Dieser Wechsel soll in Graubünden so umgesetzt werden, dass mit einem vereinfachten Finanzierungssystem die Kantonsbeiträge neu auch den Bundesanteil enthalten, ohne dass die Systemänderung zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führt. Neu sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Kanton mit den Leistungsanbietern Leistungsaufträge abschliesst. Nicht geändert werden sollen hingegen die heutigen Trägerschaften der verschiedenen Berufsfachschulen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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