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In Graubünden sollen der innerkantonale Finanzausgleich und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt werden. Die Bündner Regierung hat den Startschuss für das umfassende Strukturreformprojekt "Neuregelung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung im Kanton Graubünden (FAG II)" gegeben. Die Neuerungen sollen Anfang 2010 in Kraft treten.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie strategische Weichenstellungen in der Bundes- und Kantonspolitik erzeugen einen unverkennbaren Reformdruck auf die föderalistischen Strukturen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bedingt, dass auch der innerkantonale Finanzausgleich an ein NFA-konformes System anzupassen ist. Reformbedarf ergibt sich auch aufgrund der unsicheren Finanzierung des direkten Finanzausgleichs, unter anderem als Folge der beschlossenen kantonalen Steuergesetzrevision. Ferner sieht der Entwicklungsschwerpunkt (ES) 23 im Regierungsprogramm für die Jahre 2005-2008 eine umfassende Strukturreform vor, welche alle Elemente des Finanzausgleichs im weiteren Sinne beinhaltet. Dazu gehören die Aufgabenteilung, der Finanzausgleich im engeren Sinn und die Gemeindestrukturen. Die Regierung hat nun den offiziellen Startschuss für das umfassende Vorhaben "Neuregelung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung im Kanton Graubünden (FAG II)" gegeben. Die Neuerungen sollen am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Heutiges System genügt nicht mehr
Mit dem Ausbau der Wasserkraft wuchsen Mitte des letzten Jahrhunderts die Unterschiede der Gemeinden in der finanziellen Leistungskraft. Im Jahr 1957 wurde in Erkenntnis der notwendigen Solidarität innerhalb eines föderalistischen Systems der Finanzausgleich im Kanton Graubünden geschaffen. Seit nunmehr fünfzig Jahren blieben die Mechanismen zur Finanzierung des Finanzausgleichsfonds, ungeachtet der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des Kantons, im Wesentlichen gleich. Die heutige schmale Finanzierung vor allem auf der Basis der Wasserzinsen und des Steuersubstrats juristischer Personen kann zudem kaum mehr als solidarisch bezeichnet werden. Handlungsbedarf besteht auch aus der Tatsache heraus, dass das Gefälle zwischen den ärmeren und den reicheren Gemeinden besonders ausgeprägt ist und weiter zunimmt.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich sowohl die Anforderungen an die Aufgabenerfüllung als auch deren Umfang wesentlich erhöht. Die Aufgaben werden vor allem im Verbund von Kanton und Gemeinden (inkl. Verbände, Kreise, Bezirke) erfüllt. Dabei sind die Funktionen von Kanton und Gemeinden nicht überall klar abgegrenzt. Das heutige, historisch gewachsene System vermag weder in Bezug auf die Aufgabenteilung noch in Bezug auf den Finanzausgleich den gestellten Anforderungen an Effizienz und Transparenz zu genügen.

Die Instrumente des FAG II
Die Instrumente der Föderalismusreform innerhalb des Kantons sind dieselben wie jene der NFA zwischen Bund und Kanton. Der FAG II ist somit nichts anderes als eine Art Bündner NFA. Zu den Instrumenten gehören der neue Finanzausgleich, die Reorganisation der Aufgabenteilung und die Gemeindereform.

Neuer direkter Finanzausgleich
Die ziel- und sachgerechte Umsetzung der NFA auf kantonaler Ebene bedingt, dass der innerkantonale Finanzausgleich dahingehend überprüft wird, ob er mit der Konzeption des neuen bundesstaatlichen Finanzausgleichs übereinstimmt. Nicht NFA-konform ist dabei die Abstufung der kantonalen Subventionen nach der Finanzkraft der Gemeinden des indirekten Finanzausgleichs. Dies gilt auch für die aufwandabhängigen Beiträge an öffentliche Werke, welche eine Komponente des geltenden direkten Finanzausgleichs bilden. Ziel der Neukonzeption des innerkantonalen Finanzausgleichs ist daher eine weitgehende Annäherung an das NFA-System. Der neue Finanzausgleich soll aus den beiden Komponenten Ressourcen- und Belastungsausgleich bestehen und auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden. Dazu ist auch die Finanzierung des direkten Finanzausgleichs, unter anderem als Folge der beschlossenen Revision des kantonalen Steuergesetzes, neu zu regeln. Insbesondere soll die Abschöpfungsbasis für den Ausgleich der Ressourcen erweitert werden. Neben den Steuern der juristischen Personen und den Wasserzinsen sollen auch die Steuern der natürlichen Personen einbezogen werden.

Reorganisation der Aufgabenteilung
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden beeinflusst zusammen mit den vorhandenen territorialen Strukturen Umfang und Ausgestaltung des innerkantonalen Finanzausgleichs. Graubünden gehört zu jenen Kantonen, welche umfangreiche Aufgaben mit den Gemeinden teilen. Weil der überwiegende Teil der Verbundaufgaben im Rahmen der überkommunalen beziehungsweise regionalen Zusammenarbeit gelöst wird, sind die Verflechtungen noch komplexer. Unterschiedliche Entwicklungen und Wachstumsraten einzelner Ausgabepositionen erhöhen den Entflechtungsbedarf zusätzlich. Die Überprüfung der geltenden Aufgabenorganisation ist deshalb ein integraler Bestandteil des Gesamtprojekts. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob einzelne Verbundaufgaben in Zukunft in die alleinige Kompetenz des Kantons beziehungsweise der Gemeinden überführt werden sollen. Bei den verbleibenden Verbundaufgaben sollen neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden.

Gemeindereform
Eng mit dem direkten Finanzausgleich und der Aufgabenzuteilung verknüpft sind die territorialen Strukturen. Der Kanton Graubünden verfügt wegen seiner heterogenen Gemeindestrukturen über relativ ungünstige Voraussetzungen, um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie den innerkantonalen Finanzausgleich effizient auszugestalten. Deshalb ist die Reform der territorialen Strukturen auch ein fester Bestandteil des Projekts FAG II. Dazu sollen die Fusionsprozesse der Gemeinden weiterhin intensiv begleitet sowie die Förder- und Anreizmechanismen effizient eingesetzt werden. Strategieanpassungen werden jedoch ebenfalls in die Überlegungen einbezogen und laufend geprüft.

Information der Gemeinden
Die Gemeinden werden laufend über die einzelnen Schritte und die Ergebnisse der Projektarbeit orientiert und frühzeitig in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen. Neben schriftlichen Mitteilungen sind auch regionale Informationsveranstaltungen geplant. Anregungen und Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt können an das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) oder an das Amt für Gemeinden (AfG) gerichtet werden.

Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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