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Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Aprilsession 2007 eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes unterbreiten. Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Vincent Augustin die Botschaft der Regierung zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung teilgenommen hat auch Regierungspräsident Martin Schmid.
Schwerpunkt der Vorlage bildet der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Basis für die entsprechende Gesetzesänderung bildet ein Auftrag der KGS, welcher im Jahre 2006 vom Grossen Rat überwiesen wurde. Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, fehlen bis heute Gesetzesbestimmungen, die der Bevölkerung einen allgemeinen Schutz vor dem Passivrauchen gewähren. Mit der vorliegenden Teilrevision soll nun diese Lücke geschlossen werden. Angesichts der durch den Tabakrauch ausgehenden Gesundheitsgefährdung möchte die Regierung zum Schutze der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen grundsätzlich für öffentlich zugängliche geschlossene Räume ein Rauchverbot einführen. Im Innen- und Aussenbereich von Schularealen und Schulsportanlagen sowie von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche soll das Rauchen aus Präventionsgründen generell verboten werden. Für Gastwirtschaftsbetriebe würde das beantragte Verbot bedeuten, dass lediglich noch in entsprechend gekennzeichneten separaten Nebenräumen geraucht werden dürfte. Eine Kommissionsminderheit möchte die entsprechende Bestimmung dahingehend ausweiten, dass in diesen separaten Nebenräumen gastronomische Leistungen nur in Selbstbedienung erfolgen dürfen.
Eingehend diskutiert wurde auch der Teil der Vorlage, welcher die Abgabe von Medikamenten durch die Ärzte - ohne Privatapotheken - während und im Anschluss an die Erstversorgung regelt. Eine Kommissionsminderheit möchte hier die bisherige Regelung beibehalten, während eine Kommissionsmehrheit der Botschaft folgt. Demgemäss darf der Arzt nach der Konsultation pro Diagnose lediglich die kleinste Originalpackung eines Arzneimittels abgeben.
Weitere Revisionspunkte stellen die Einführung einer Aufnahmepflicht der privaten Spitäler und Kliniken und einer Bewilligungspflicht für den Betrieb der öffentlichen Spitäler sowie das Verbot des Anbaus von zum Betäubungsmittelkonsum geeigneten Hanfsorten dar.
Nach eingehender und kontroverser Diskussion beantragt die Kommission dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzentwurf mit Änderungen zu verabschieden.

Auskunftsperson:
Vincent Augustin, Kommission für Gesundheit und Soziales, Tel. 081 258 55 25

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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