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Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des kantonalen Berufsbildungsgesetzes zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An den Kommissionssitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrat Claudio Lardi. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf mit wenigen Änderungen zu verabschieden.
Die Gesetzesrevision ist erforderlich, weil das neue eidgenössische Berufsbildungsgesetz (BBG), welches seit 1. Januar 2004 in Kraft ist, bestimmt, dass die geltenden kantonalen und eidgenössischen Bildungsverordnungen innert fünf Jahren anzupassen beziehungsweise zu ersetzen sind. Die Umstellung der Finanzierung auf Pauschalbeiträge an die Kantone wird bereits innert vier Jahren vollzogen. Dies bedeutet, dass ab 1. Januar 2008 neue Finanzierungsbestimmungen des Bundes in Kraft sind. Handlungsbedarf ergibt sich auch aus der Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).
Das neue Gesetz übernimmt in den Grundzügen die Finanzierung nach den bisherigen Verfahren. Im Zuge der bevorstehenden Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (FAG II) ist die Frage betreffend Mit-Finanzierung der Berufsbildung durch die Gemeinden nach Auffassung der KBK im Gesamtzusammenhang zu klären. Das Gesetz schafft aber die Möglichkeit, auf die neue Pauschalfinanzierung zu wechseln.
Die KBK hat sich eingehend mit den Folgen dieser Pauschalfinanzierung beschäftigt und ist mit der Regierung der Auffassung, dass durch den Systemwechsel keine Nachteile für die Berufsbildung im Kanton Graubünden entstehen dürfen. Die Vorlage berücksichtigt dieses wichtige Anliegen.
Die KBK ergänzt das neue Gesetz mit Bestimmungen zur Entlastung der Lehrbetriebe. Das kantonale Berufsbildungsgesetz ermöglicht auch in Zukunft die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Mit diesem Gesetzesentwurf festigen und fördern Regierung und Grosser Rat den hohen Stellenwert der beruflichen Ausbildung im Kanton Graubünden. Der Grosse Rat wird sich in der Aprilsession 2007 mit der Vorlage befassen.
Die ursprünglich ebenfalls für die Aprilsession 2007 vorgesehene Beratung der Botschaft der Regierung betreffend Beteiligung des Kantons an der finanziellen Sanierung der HTM-Immobilien AG wurde durch die Kommission auf eine spätere Session verschoben, um noch offene Fragen zuhanden des Grossen Rates abklären zu können.

Auskunftsperson:
Bruno W. Claus, Kommission für Bildung und Kultur, Tel. 081 250 70 25

Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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