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Die Bündner Regierung hat das Sonderpädagogische Konzept (Sonderschulkonzept) Graubünden vom März 2007 verabschiedet. Die Entwicklung des Konzeptes war im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) notwendig geworden.

Mit der NFA geht der Bereich Sonderschulung vollumfänglich in die Verantwortung der Kantone über. Die Kantone müssen deshalb in Sonderschulkonzepten aufzeigen, wie sie ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen. Bei der Entwicklung des Sonderschulkonzeptes waren in erster Linie die Interessen der betroffenen Kinder in der Regel- und Sonderschule, dann aber auch die Vorgaben auf Bundesebene zu berücksichtigen.
In der Übergangsphase 2008 bis 2011 ändert sich im sogenannten niederschwelligen Bereich (Kleinklassen, Logopädie, Legasthenietherapie etc.) für die Schulträgerschaften (Standardgemeinden) praktisch nichts. Mit Gemeinden und Regionen, welche im Sinne von Pilotprojekten mitmachen, sollen im niederschwelligen Bereich in dieser Phase allerdings mit Pauschalabgeltungen Erfahrungen gesammelt werden. Solche Gemeinden übernehmen die Aufgabe, die Angebote sicherzustellen, und der Kanton beteiligt sich an den entsprechenden Kosten pauschal gemäss der Gesamtschülerzahl. Ab 2011 soll sich der Kanton - positive Ergebnisse der Pilotprojekte vorausgesetzt - am sonderpädagogischen Grundangebot aller Schulträgerschaften nur noch in pauschalisierter Form beteiligen. Heute beteiligen sich die Invalidenversicherung und der Kanton konkret an den Kosten des Einzelfalls.
Im hochschwelligen Bereich (Unterricht durch Sonderschulen) sollen die Angebote während der Übergangsphase 2008 bis 2011 weiterhin in externer, interner und integrativer Form sichergestellt bleiben. Zu diesem Zweck werden Sonderschul-Kompetenzzentren geführt. Die Finanzierung der Sonderschul-Kompetenzzentren und des Heilpädagogischen Dienstes erfolgt in der Übergangsphase gemäss bisheriger Praxis im Sinne der Defizitdeckung. Mit Blick auf die Zeit nach 2011 werden ab 2008 neben der ordentlichen Rechnung der Sonderschul-Kompetenzzentren und des Heilpädagogischen Dienstes mit pauschalierten Kantonsbeiträgen Parallelrechnungen erstellt und damit Erfahrungen gesammelt. Ab 2011 soll die Subventionierung seitens des Kantons wenn möglich nur noch in pauschalierter Form erfolgen.
Die Erfahrungen im nieder- wie im hochschwelligen Bereich zwischen 2008 und 2011 sollen dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Hinweise zur Optimierung der Finanzierungssysteme liefern und das Departement in die Lage versetzen, relativ verlässlich voraussagen zu können, was das neue System bringen wird. Die involvierten Sonderschulinstitutionen sowie die Gemeinden und Regionen sollen frühzeitig erfahren, mit welchen Beiträgen sie nach Ablauf der Übergangsphase, das heisst ab 2011, rechnen können und mit welchen Anpassungen sie ihre Situation allenfalls optimieren könnten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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