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Der Kanton Graubünden will die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) sowie der Mütter- und Väterberatung neu leistungsbezogen finanzieren. Neu geregelt werden auch die Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen. Die Neuerungen sollen wirtschaftlich arbeitende Dienste belohnen und die ungleiche Behandlung der verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen durch den Kanton korrigieren. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird in der Junisession 2007 darüber befinden.
Das heutige System der Defizitfinanzierung bildet für die Spitex-Dienste keinen Anreiz, wirtschaftlich zu arbeiten. Dienste mit einem grossen Defizit erhalten höhere Kantonsbeiträge als Dienste, die kostenbewusst arbeiten. Neu soll daher ein leistungsbezogenes Finanzierungssystem die bisherige Defizitfinanzierung ablösen. Der Kanton leistet dabei an jede erbrachte Leistungseinheit einen fixen Beitrag. Zu den beitragsberechtigten Leistungen gehören pflegerische, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen sowie der Mahlzeitendienst. Das neue System belohnt wirtschaftlich arbeitende Dienste und erweitert ihren Handlungsspielraum.
Auch im Bereich der Mütter- und Väterberatung soll die geltende Defizitfinanzierung abgelöst werden. Neu wird der Kantonsbeitrag in Form eines Pauschalbeitrages pro in der Region wohnhaftes Kind im ersten Lebensjahr ausgerichtet. Das Angebot soll auch künftig kostenlos sein.
Geändert werden soll schliesslich im Sinne des alterspolitischen Grundsatzes "ambulant vor stationär" die Finanzierung der Investitionen der Alters- und Pflegeheime sowie der Pflegegruppen. Heute subventioniert die öffentliche Hand die Wohnkosten praktisch zu 100 Prozent. Dies stellt eine Ungleichbehandlung zu den anderen Wohn- und Betreuungsformen wie zum Beispiel der häuslichen Pflege und Betreuung oder den betreuten Alterswohnungen dar.
Neu werden bei den Heimen drei Investitionskategorien unterschieden. Die erste Investitionskategorie beinhaltet Neu- und Erweiterungsbauten, welche innerhalb der kantonalen Rahmenplanung entsprechende Betten schaffen. An solche Bauvorhaben leistet der Kanton einen Pauschalbeitrag pro zusätzlich erstelltes Bett. Die zweite Kategorie betrifft die Umwandlung von Zweibettzimmern in Einbettzimmer. Diese wird bis zu einem Anteil der Einbettzimmer von 90 Prozent ebenfalls mit einem kantonalen Pauschalbeitrag für jedes zusätzlich geschaffene Zimmer unterstützt. Keine Beiträge mehr ausgerichtet werden hingegen an die dritte Investitionskategorie der Instandsetzung und Erneuerung bestehender Bauten. Diese sind neu durch die Tarifzahlungen der Heimbewohner zu finanzieren. Für Heimbewohner ergeben sich je nach Heim möglicherweise leicht höhere Tarife. Soweit Heimbewohner aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sind, die vollen Taxen zu bezahlen, erhalten sie im entsprechenden Umfang Ergänzungsleistungen.
Die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes ist so ausgestaltet, dass die Neukonzeption der drei Bereiche für den Kanton wie auch für die Gemeinden gesamthaft kostenneutral umgesetzt wird. Von den bisher an die Spitex-Dienste bezahlten Bundesbeiträgen in der Höhe von rund 4,5 Millionen Franken, welche mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ab Anfang 2008 entfallen, übernehmen der Kanton 2,8 Millionen Franken und die Gemeinden 1,7 Millionen Franken. Die Mehrkosten der Gemeinden werden durch den ebenfalls NFA-bedingten Wegfall der Differenzzahlungspflicht bei Heimbewohnern, die nicht in der Lage sind, mit ihren Einkünften die Heimtaxen zu finanzieren, vollständig kompensiert. Die NFA-bedingten Mehrkosten für den Kanton können voraussichtlich vollständig durch die zweckfreien Mittel der NFA ausgeglichen werden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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