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Die Bündner Regierung hat die Botschaft betreffend "Produktgruppenstruktur und Wirkungen GRiforma, 1. Etappe" zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird sich in der Junisession 2007 mit dem Geschäft befassen.
Im Oktober 2006 hatte der Grosse Rat beschlossen, die wirkungsorientierte Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen flächendeckend und etappenweise in der kantonalen Verwaltung einzuführen. In einer ersten Etappe werden insgesamt 18 Dienststellen GRiforma auf den 1. Januar 2008 einführen.
Die Botschaft enthält eine Übersicht über die Struktur der Produktgruppen und die politisch beabsichtigte Wirkung zu jeder Produktgruppe. Diese muss vom Grossen Rat beschlossen werden. Für den Grossen Rat ist die Struktur der Produktgruppen insofern wichtig, als er auf dieser Basis künftig die Globalbudgets festlegt. Mit der Zuweisung der Mittel zu den Produktgruppen kann er vor allem mittelfristig eine politische Gewichtung in der Verwendung der Mittel vornehmen und mit der Formulierung der Wirkung gibt der Grosse Rat die Richtung vor, in welche die Leistungen der Verwaltung zielen sollen.
Die Regierung hat zudem die in diesem Zusammenhang notwendigen gesetzlichen Anpassungen im Grossratsgesetz, im Finanzhaushaltsgesetz und im Personalgesetz per 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt damit auch die Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 17. Oktober 2006 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der erwähnten Erlasse hat die Regierung zugleich die regierungsrätliche Verordnung zum Finanzhaushaltsgesetz in verschiedenen Bestimmungen angepasst.

Regierung unterstützt Bekämpfung des Hooliganismus und bevorzugt Konkordatslösung
Die Bündner Regierung begrüsst im Grundsatz die Bestrebungen des Bundes, eine für die ganze Schweiz einheitliche Grundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus zu schaffen. Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit im Bereich der inneren Sicherheit zieht sie jedoch eine Konkordatslösung der Kantone einer Regelung in der Bundesverfassung vor.
Um den Behörden neue Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, ergänzte das Parlament in der Frühjahrssession 2006 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit mit entsprechenden Vorschriften. Diese Gesetzesrevision ermöglicht es, gewalttätige Störer durch die Erfassung in einer nationalen Datenbank aus der Anonymität zu führen und sie mittels Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage und maximal 24-stündigem Polizeigewahrsam von Stadien und deren Umfeld fernzuhalten. Der Bundesrat hat daraufhin eine Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung geschickt, die auf Bundesebene eine Grundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus schaffen soll. Diese soll nur in Kraft gesetzt werden, wenn sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen. In diesem Fall soll der Bund Vorschriften erlassen können, um Gewalt anlässlich von Sportanlässen zu verhindern und einzudämmen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung ausführt, ist es zweckmässig und richtig, für Sportanlässe, die über die Kantonsgrenzen hinaus die innere Sicherheit tangieren, einheitliche Rechtsgrundlagen zu definieren. Die vorgesehene Regelung greift aber zu weit in den kantonalen Kompetenzbereich ein, da rein lokale Sportveranstaltungen mit dem kantonalen Polizeirecht zu bewältigen sind. Zudem lassen sich überkantonale Sicherheitsaspekte nicht auf Sportveranstaltungen reduzieren, sondern müssten richtigerweise jede Art von Grossveranstaltungen wie Konferenzen, Ausstellungen oder Konzerte mitumfassen.

Regierung nimmt zum Vorgehenskonzept des Bundes bei geologischen Tiefenlagern Stellung
Für die Bündner Regierung ist bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt das oberste Ziel. Aus diesem Grund muss bei der Festlegung eines Lagerortes der Sicherheit die höchste Priorität eingeräumt werden, wie die Regierung in ihrer Anhörung zum Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager des Bundes festhält. Der Sachplan legt das Auswahlverfahren für Standorte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle fest.
Im vorliegenden Entwurf sind die Anliegen Graubündens, welche anlässlich früherer Konsultationsrunden dem Bund bereits mitgeteilt wurden, nur teilweise berücksichtigt. Aus Sicht der Regierung muss die Sicherheit oberste Priorität haben und den anderen Kriterien übergeordnet werden. Zudem ist der Zeitplan für die Auswahl von geologischen Tiefenlagern unbedingt zu kürzen. Die Regierung kritisiert, dass der Zeitplan den Zusammenhang zwischen der Versorgungssicherheit und der Endlagerung nicht berücksichtigt. Das Verfahren soll so verkürzt werden, dass der Auftrag für eine ausreichende und sichere Stromversorgung erfüllt werden kann. Ferner ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie mit der Bevölkerung zu fördern und zu intensivieren. Schliesslich wünscht die Regierung, dass ein unabhängiges Expertengremium geschaffen wird. Dieses soll den potentiellen Standortkantonen bei allen sicherheitsrelevanten Fragen beratend zur Seite stehen.

Gesetz über die Staatshaftung tritt auf den 1. Mai 2007 in Kraft
Das Gesetz über die Staatshaftung wird auf den 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. In der Dezembersession 2006 hatte der Grosse Rat der Totalrevision des Gesetzes über die Staatshaftung zugestimmt. Am 14. März 2007 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Mit der Totalrevision sind die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung im Staatshaftungsbereich auf Gesetzesstufe umgesetzt worden. Die Kernpunkte des Gesetzes zielen darauf, anstelle der Verschuldungshaftung die Kausalhaftung des Staates einzuführen. Das heisst, der Staat übernimmt einen Schaden, der durch seine Organe widerrechtlich verursacht wurde, auch ohne dass irgendein Verschulden vorliegt. Die Revision wurde weiter dazu genutzt, das Staatshaftungsrecht zu straffen und von veralteten Bestimmungen zu befreien.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sils i.D.: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sils i.D. vom 12. April 2006 wird genehmigt.
- Küblis: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Küblis vom 24. November 2006 wird genehmigt.
- Malix: Die von der Gemeinde Malix am 9. Juni 2006 beschlossene Ortsplanungsrevision, mit welcher unter anderem die neue Zone Bildungsstätte Riedwisli festgelegt wurde, wird mit Vorbehalten genehmigt.
- Chur: Das Ausbauprojekt der Stadt Chur für den Belagseinbau auf dem Veloweg Chur - Trimmis auf dem Gebiet der Stadt Chur mit einer Gesamtlänge von 1'400 Metern wird genehmigt. An die Kosten des Ausbauprojektes wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von 101'000 Franken entrichtet.
- Scharans, Vaz/Obervaz: Die 1. Etappe der Sicherung der Wegverbindung im Alten Schin für die Nutzung durch den Langsamverkehr mit einer Gesamtlänge von 4,63 Kilometern auf dem Gebiet der Gemeinden Scharans und Vaz/Obervaz wird genehmigt. An die Kosten des Ausbauprojektes wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von 136'000 Franken entrichtet.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- "Werknetz Graubünden": Die Regierung hat den Leistungsauftrag an das Rote Kreuz Graubünden betreffend das Einsatz- und Beschäftigungsprogramm zur beruflichen und sozialen Integration "Werknetz Graubünden" genehmigt. Für die Jahre 2007 bis 2010 wird ein Kantonsbeitrag von jährlich maximal 250'000 Franken zugesichert.
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 19 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 312'000 Franken gesprochen.
- Projekt "Langer Samstag": Das Projekt "Langer Samstag" der drei kantonalen Museen sowie weiterer Kulturinstitutionen am 10. November 2007 in Chur wird mit einer Defizitgarantie von maximal 40'000 Franken unterstützt.
- Editionsprojekt "Beschreibung des Tawätscher-Thals": An die wissenschaftlichen Arbeiten für das Editionsprojekt "Beschreibung des Tawätscher-Thals" von Pater Placidus Spescha wird ein einmaliger Beitrag von 9'600 Franken gesprochen.
- Gruppa d'interess plazza-beach Sent: Die Gruppa d'interess plazza-beach Sent erhält für den Neubau einer Beachvolleyball-Anlage einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von 10'100 Franken.
- Sportschützen Domat/Ems: Die Sportschützen Domat/Ems erhalten für die Erneuerung des Daches des Kleinkaliber-Schützenhauses einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von 5'300 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 10'719'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Furnastrasse: Baumeisterarbeiten Baulos 2007-2008
- Luzisteigstrasse: Baumeisterarbeiten Rheinbrücke Fläsch
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Trun - Rabius
- Landwasserstrasse: Elektroinstallationsarbeiten Tunnel Landwasser
- Albulastrasse: Bau- und Belagsarbeiten La Fuegna - Tranter ils Craps
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten St. Martin
- Falerastrasse: Belagsarbeiten Chintguns - Falera
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Brücke Mulina
- Schanfiggerstrasse: Baumeisterarbeiten Tura
- Landwasserstrasse: Bau- und Belagsarbeiten Schmelzboden - Glaris
- Splügenstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Hinterrheinbrücke Splügen
- A13 Nationalstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Cassanawald - Anschluss Nufenen
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Durchlass Ruscheinerbach
- Dischmastrasse: Bau- und Belagsarbeiten Inner Hof - Chriegsmatten
- Sertigstrasse: Bau- und Belagsarbeiten Stadel - Teufi

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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