Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
In ihrer Vernehmlassungsantwort ist die Regierung der Auffassung, dass die Pärkeverordnung des Bundes in wesentlichen Punkten einer Überarbeitung und Anpassung bedarf. Die Pärkeverordnung soll neue Nationalpärke, Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke fördern. Sie regelt die Anforderungen und Verfahren für die Gewährung globaler Finanzhilfen des Bundes sowie für die Verleihung und Verwendung der geschützten Park- und Produktlabel. Für die Regierung sind im Entwurf verschiedene Punkte unrealistisch und unzweckmässig geregelt. Sie bemängelt insbesondere das Ungleichgewicht zwischen Schutz und wirtschaftlicher Nutzung, die fehlende Zielsetzung und die Nichtberücksichtigung der Wasserkraftnutzung. Weiter hält die Regierung fest, dass die Ausgestaltung von Regionalen Naturpärken in Kern-, Umgebungs- und Entwicklungszonen fehlt und dass die finanziellen Anreize ungenügend sind. Die Regierung beantragt, die Vorlage zu überarbeiten und erneut zur Stellungnahme vorzulegen.
Für die Regierung ist die Errichtung von Pärken mit nationaler Bedeutung im peripheren Kanton Graubünden mit seinen wertvollen Landschafts- und Naturelementen von hoher Bedeutung. Aktuell werden drei Parkprojekte im Kanton Graubünden vom Bund via Strukturförderprogramm Regio Plus und vom Kanton unterstützt: Parc Ela (Regionaler Naturpark), Biosfera Val Müstair (Nationalpark bzw. Naturpark mit Ziel, das UNESCO Biosphäre-Label zu erlangen), Adula (Nationalpark).

Konzept Lehrmittel Rumantsch Grischun
Die Regierung genehmigt die Erarbeitung eines Konzeptes für ein Lehrmittel für den Sachunterricht in Rumantsch Grischun. Während die deutschsprachigen Schulen über eine grosse Auswahl an Lehrmitteln für den Sachunterricht in der 1. - 3. Klasse verfügen, mussten die romanischen Lehrpersonen bis heute auf ein entsprechendes Angebot verzichten und alle Inhalte für den Unterricht selber erarbeiten. Im Rahmen des Projektes "Rumantsch Grischun in der Schule" sind ab Schuljahr 2007/08 gemäss Konzept die Lehrmittel für die unteren Primarklassen bereitzustellen. Der Sachunterricht umfasst fächerübergreifend mit dem Erstsprachunterricht auf der Unterstufe acht Lektionen, das heisst 30 bis 36 Prozent der Unterrichtszeit. Das erste der beiden geplanten Lehrmittel soll voraussichtlich Ende 2008 erscheinen.

Moratorium für Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen wird um zwei Jahre verlängert
Die Bündner Regierung will das Moratorium für Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen um zwei Jahre verlängern. Im Rahmen der Botschaft zum Budget 2008 wird sie dem Grossen Rat eine Teilrevision der Verordnung über den Verzicht auf Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen im Volksschulbereich vorlegen. Diese sieht vor, das auf Ende 2007 befristete Moratorium für die Jahre 2008 und 2009 zu verlängern.
Im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts hatte der Grosse Rat im August 2003 beschlossen, für eine bestimmte Zeitdauer auf Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen zu verzichten. Im Rahmen des Projektes FAG II werden derzeit die Aufgaben- und Leistungsorganisation zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden überprüft. Dies ist mit einer umfassenden Revision des interkommunalen Finanzausgleichs verbunden. Davon betroffen sind auch die Beiträge des Kantons an Schul- und Schulsportbauten im Volksschulbereich. Die Neuregelung, die auf den 1. Januar 2010 umgesetzt werden soll, ist zurzeit noch nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass die bisherigen objekt- und finanzkraftabhängigen Investitionsbeiträge des Kantons vollständig neu ausgestaltet werden müssen, wenn sie im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überhaupt weitergeführt werden sollen. Daher ist es laut Regierung nicht sinnvoll, das auf Ende 2007 auslaufende Moratorium aufzuheben. Dadurch würde für die Jahre 2008 und 2009 ein Zeitfenster geschaffen, in dem nach altem Regime Kantonsbeiträge zugesichert und im Wesentlichen erst nach Umsetzung des FAG II-Projektes ausbezahlt würden. Die Übergangsprobleme und die offenen Beitragsverpflichtungen nähmen zu.

Regierung befürwortet Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
Die Bündner Regierung stimmt dem Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, mit dem die Verjährungsfristen bei Sexual- und schweren Gewaltdelikten verlängert werden sollen, vorbehaltlos zu. Die Botschaft wurde vom Bundesrat als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" erarbeitet. Nach dem Gegenvorschlag soll die Verfolgungsverjährung bei Sexual- und schweren Gewaltdelikten durch erwachsene Täter an Kindern unter 16 Jahren erst ab der Mündigkeit des Opfers zu laufen beginnen. Das Opfer soll so genügend Zeit erhalten (bis es 33 Jahre alt wird), das Erlittene zu verarbeiten, bevor es über die Einreichung einer Strafanzeige beziehungsweise Strafklage entscheiden muss.
Bei Sexualstraftaten an Kindern unter 16 Jahren, die von Unmündigen begangen werden, soll das derzeitige System beibehalten werden. Das Opfer hat die Möglichkeit, bis zum vollendeten 25. Altersjahr Strafklage einzureichen. Die im Entwurf vorgesehene beziehungsweise aufgrund des Jugendstrafgesetzbuches resultierende Unterscheidung zwischen erwachsenen und minderjährigen Tätern, bei denen eine Fristverlängerung nicht vorgeschlagen wird, erachtet die Regierung ebenfalls sinnvoll.

Regierung erhöht Kaminfegertarife
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Kaminfegertarifs genehmigt. Die Erhöhung berücksichtigt die seit der letzten Revision eingetretene Teuerung sowie neue, nachgewiesene Mehraufwendungen der Kaminfeger für ihre Aufgabenerfüllung. Die Tarife pro Zeiteinheit werden um 4,4 Prozent angehoben, während die effektive Teuerung seit der letzten Tarifanpassung 4,64 Prozent beträgt. Der angepasste Kaminfegertarif gilt ab dem 1. Mai 2007. Die neuen Tarife sind innerhalb der Gebäudeversicherungen und Kaminfegermeisterverbände der Ostschweizer Kantone koordiniert worden. Grundlage des beantragten Kaminfegertarifs bildet der neueste "Richttarif für Kaminfegerarbeiten" der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Dieser ist in Absprache mit der Eidgenössischen Preisüberwachung und dem schweizerischen Kaminfegermeisterverband am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Die für Graubünden beantragten Tariferhöhungen halten sich im Rahmen dieses Richttarifs.

Beitragssatz für Sing- und Musikschulen Graubünden wird erhöht
Der Prozentsatz für den Kantonsbeitrag an die anrechenbaren Aufwendungen der Sing- und Musikschulen Graubünden wird ab dem Jahr 2007 von derzeit 20 auf neu 23 Prozent erhöht. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Die Regierung anerkennt den ausgewiesenen zusätzlichen Finanzbedarf der Sing- und Musikschulen. Unter Berücksichtigung der veränderten Finanzlage des Kantons wurde der Kantonsbeitrag im Budget 2007 von 1,85 Mio. auf 2,72 Mio. Franken angehoben. Dieser Kredit erlaubt es, den Beitragssatz zu erhöhen.
Gemäss Kulturförderungsgesetz erhalten die Sing- und Musikschulen einen jährlichen Kantonsbeitrag von 20 bis 25 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen, wobei der Kantonsbeitrag höchstens zwei Drittel der Beiträge der an einer Schule beteiligten Gemeinden oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften betragen darf. 1998 wurde der Beitragssatz aufgrund der damals ausserordentlich angespannten Finanzlage auf 20 Prozent festgelegt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Arvigo und Selma: An die Kosten für die Erneuerung der Abwasseranlage wird ein Beitrag von maximal 251'809 Franken zugesichert.
- Avers: Für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Avers - Cresta wird ein Beitrag von maximal 183'375 Franken genehmigt.
- Cazis: Für das Projekt zur Neugestaltung des dritten Beckens im Naturschutzgebiet Monté wird ein Beitrag von 80'000 Franken gewährt.
- Felsberg: Das Baugesetz wird mit kleinen Vorbehalten genehmigt.
- Luzein: Die Gesamtrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten genehmigt.
- Maladers: Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Sax wird genehmigt.
- Nufenen: Für die Sanierung des Schulhauses Splügen wird an die finanzausgleichsberechtigten Kosten aus dem interkommunalen Finanzausgleich ein Beitrag von maximal 123'400 Franken zugesichert.
- Rueun: Der Gemeinde werden an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von 73'000 Franken zugesichert.
- St. Antönien: Der Ausbau der Verbindungsstrasse Holzbodenbrücke - Büel sowie der Güterwege wird genehmigt. An die Kosten des Ausbauprojekts wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von 505'815 Franken entrichtet.
- Scuol: Infolge des Neubaus des Anschlusses Sent wird auf der Umfahrungsstrasse Scuol die Höchstgeschwindigkeit auf einer Strecke von ca. 900 Metern von 80 km/h auf 60 km/h herabgesetzt.
- "ewz Alpen-Challenge 2007": Den Organisatoren des "ewz Alpen-Challenge 2007" wird bewilligt, die Route mit Start und Ziel in Lantsch/Lenz am Sonntag, 19. August 2007, zu befahren.
- "Jeantex Tour Transalp": Der Organisatorin der "Jeantex Tour Transalp" wird bewilligt, die Routen mit Start und Ziel in Ischgl und Naturns sowie Livigno und Ponte die Legno am Dienstag, 26. Juni 2007 und am Donnerstag, 28. Juni 2007, zu befahren.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'435'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Grono - Confine
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Innbrücke Samedan
- Lüenerstrasse: Baumeisterarbeiten Bawal - Zianos
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Schlechttobelbrücke

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel