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Die Bündner Regierung hat ein Massnahmenpaket mit insgesamt 28 Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beschlossen. Die Massnahmen sollen die Ozonbelastung, die Feinstaub-Immissionen sowie die Belastung durch Ammoniak weiter vermindern. Die Regierung hat den entsprechenden Bericht zum 'Stand der Luftreinhalte-Massnahmen 2006 mit Konkretisierung der künftigen Handlungsfelder' vom April 2007 zur Kenntnis genommen. Der Bericht mit dem Massnahmenplan Lufthygiene ist den neuesten Erkenntnissen angepasst worden.
Die Verbesserung der Luftqualität ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, die je in ihrem Zuständigkeitsbereich geeignete Massnahmen ausarbeiten müssen. Messungen der Luftqualität und Emissionsbilanzierungen zeigen auf, dass in den vergangenen Jahren besonders die Stickoxide reduziert werden konnten und dass es gelang, die Ozonspitzenwerte auf der Alpensüdseite zu senken. Es besteht aber nach wie vor ein Handlungsbedarf. Im Kanton Graubünden werden insbesondere in Tallagen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten, wozu lokale Quellen einen bedeutenden Anteil beitragen. Ebenfalls nach wie vor ungelöst ist das Ozonproblem im Sommer, das sich vor allem in den Südtälern mit einer grossen Zahl von Grenzwertüberschreitungen zeigt. Dieses kann allerdings allein mit Massnahmen bei den lokalen Quellen nicht gelöst werden.
Nachdem ein erster kantonaler Massnahmenplan 1992 beschlossen wurde und wiederholte Fortschrittskontrollen vorgenommen wurden, ist nun eine Anpassung an die heutige Situation erfolgt. Dabei wurde vor allem den neuesten Erkenntnissen über die Herkunft des Feinstaubes und über die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub und Dieselruss Rechnung getragen.
Gestützt auf den Bericht hat die Regierung verschiedenen Dienststellen Aufträge erteilt, welche schwerpunktmässig darauf abzielen, Feinstaubemissionen sowie Emissionen von Dieselruss und Russ aus Holzfeuerungen an den Quellen zu verringern. Als Gesamtkonzept zur Verbesserung der Luftqualität enthält der Plan aber auch Massnahmen für Verbesserungen bei den gasförmigen Luftschadstoffen Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und Ammoniak. Darüber hinaus leistet der Massnahmenplan einen Beitrag zur Reduktion des Klimagases Kohlendioxid. Im Bereich des Feinstaubes wird die Wirkung des Massnahmenplans unterstützt durch den Aktionsplan Feinstaub des Bundes, welcher eine Reihe von Massnahmen in Kompetenz des Bundes und bei den Emissionen von Motorfahrzeugen enthält.

Regierung spricht sich gegen die Aufhebung der Dumont-Praxis bei der Bundessteuer aus
Die Bündner Regierung lehnt den Vorschlag, die sogenannte Dumont-Praxis bei der Bundessteuer aufzuheben, ab. Die Regierung beurteilt die von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben vorgeschlagene Neuregelung in verschiedener Hinsicht als verfassungswidrig und bezeichnet sie als steuerrechtlich falsche Lösung.
Bei der Dumont-Praxis geht es um die Frage, in welchem Ausmass die Kosten des Liegenschaftsunterhalts bei einer neu erworbenen Liegenschaft steuerlich in Abzug gebracht werden können. Der Vorentwurf der Kommission hat zum Ziel, die Dumont-Praxis auf der Stufe der direkten Bundessteuer aufzuheben. Demnach sollen die für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendeten Kosten sofort nach dem Erwerb in Abzug gebracht werden können, unabhängig davon, ob der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt wurde oder nicht.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, verletzt dieser Vorschlag die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem wird der klare verfassungsrechtliche Auftrag zur Harmonisierung der Steuern zwischen Bund und Kanton missachtet, indem eine heute harmonisierte Lösung durch unterschiedliche Lösungen für Bund und Kanton ersetzt werden soll. Entgegen der nationalrätlichen Kommission ist die Regierung ausserdem der Meinung, dass die Abschaffung der Dumont-Praxis der Bauwirtschaft keinen grossen Schub verleihen würde. Die Abschaffung würde auch der Steuerverwaltung keine Vereinfachung bringen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Schnaus: Der Gemeinde Schnaus wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1. Etappe, ein Beitrag von pauschal 140315 Franken zugesichert.
- Filisur-Bergün: Das Organisationsstatut des "Oberstufen-Schulverbandes Filisur-Bergün" wird genehmigt.
- Davos: Die am 24. September 2006 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Landschaft Davos Gemeinde mit dem Zonenplan 1:1'000 Spielplatz- und Freizeitzone "Sportplatz Glaris" wird genehmigt.
- Maladers: Die am 27. Juni 2006 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Maladers wird genehmigt.
- Obersaxen: Die am 9. März 2007 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Obersaxen wird genehmigt.
- S-chanf: Der Zonenplan 1:1000 Serlas der Gemeinde S-chanf vom 31. Januar 2007 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein geschützte Wohn- und Arbeitsplätze Engadin und Südtäler: Das vom Verein geschützte Wohn- und Arbeitsplätze Engadin und Südtäler eingereichte Projekt für die Erstellung eines einfachen Lagergebäudes der Werkstätte L'Incontro in Poschiavo wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten wird ein Baubeitrag von maximal 46'550 Franken zugesichert.
- Bettagskollekte: Der Ertrag der Bettagskollekte geht dieses Jahr je zu einem Drittel an die Stiftung Bündner Suchthilfe, an den Dachverband Jugendarbeit Graubünden und an die Stiftung Benevol Graubünden.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3188000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Hilfsbrücke Hinterrheinbrücke Splügen West
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Islas - Arvins
- Berninastrasse: Belagsarbeiten Val Pednal - Le Prese
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Silvaplana

Personelles
- Richard Atzmüller, wohnhaft in Chur, ist zum Amtsleiter-Stellvertreter des Amtes für Raumentwicklung ernannt worden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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