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Die Bündner Regierung nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Entscheid über die Realisierung der Porta Alpina hinausgeschoben und beschlossen hat, den eidgenössischen Räten vorläufig keine Botschaft zur Finanzierung der Hauptinvestitionen zu unterbreiten. Ebenfalls zur Kenntnis genommen werden die neuen Rahmenbedingungen, welche der Bundesrat mit dem Entscheid festgelegt hat. Diese werden allerdings gewisse Probleme mit sich bringen.
Mit seinem heutigen Entscheid verschiebt der Bundesrat den Finanzierungsentscheid bis ins Jahr 2012 hinaus, so dass die Porta Alpina erst etwa drei Jahre nach Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels in Betrieb genommen werden kann.
Die zeitliche Verzögerung des Projektes bringt aber Probleme mit sich. Der Entscheid hat zur Folge, dass der Kanton Graubünden und die Region sowie die Gemeinden bis zum definitiven Entscheid das Projekt allein weiter vorantreiben und finanzieren müssten. Die weiter andauernde Ungewissheit über die tatsächlichen Realisierungschancen verursacht Kosten und weitere Risiken, die genau abgeklärt werden müssen.

Späterer Ausbau wird teurer
Bei einer zeitlichen Verschiebung des Vorhabens können die meisten Synergien, die mit einer einheitlichen Projektierung und dem gleichzeitigen Bau der Porta Alpina mit dem Gotthard-Basistunnel gegeben sind, aus Termingründen nicht mehr genutzt werden. Das Projekt wird sich zwangsläufig verteuern und der Kostenvoranschlag von 50 Millionen Franken wird voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden können. Die Bündner Regierung geht schon heute davon aus, dass bei einer späteren Realisierung eine neue Finanzierung nötig sein wird.

Weiteres Vorgehen
Aufgrund des Entscheids des Bundesrates muss nun die Situation neu beurteilt werden. Der Steuerungsausschuss des Projektes Porta Alpina wird sich in der kommenden Sitzung mit dem weiteren Vorgehen befassen. Im Steuerungsausschuss wirken der Kanton Graubünden, die Region Surselva, die Gemeinde Tujetsch sowie die Vertreter der Rhätischen Bahn und der Matterhorn Gotthard Bahn mit. Die Regierung des Kantons Graubünden wird anschliessend das Geschäft beraten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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