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Die Bündner Regierung unterstützt beim Systementscheid des Bundes zur Ehepaarbesteuerung im Grundsatz das Modell des Vollsplittings, befürwortet aber die Einführung des in den Kantonen am häufigsten anzutreffenden Teilsplittings. Die sachgerechte Besteuerung der verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen stellt beim Bund ein seit vielen Jahren ungelöstes Problem dar. Aufgrund der unterschiedlichen politischen Forderungen hat sich der Bundesrat entschieden, in einer Vernehmlassung vier verschiedene Modelle zur Diskussion zu stellen. Dabei handelt es sich um eine modifizierte Individualbesteuerung, um ein Vollsplitting, um ein Wahlrecht zwischen Teilsplitting und Individualbesteuerung sowie um einen neuen Doppeltarif.
Nach Ansicht der Regierung vermag keines der vorgeschlagenen Modelle vollends zu befriedigen. Mit dem Vollsplitting werden ausgeglichene Belastungen und Effizienz in der Veranlagung und im Bezug am ehesten erreicht. Die Regierung unterstützt daher dieses Modell im Grundsatz, befürwortet aber die Einführung des in den Kantonen am häufigsten anzutreffenden Teilsplittings. Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen des Ehepaares für die Satzbestimmung durch zwei geteilt und damit zum Satz des hälftigen Einkommens besteuert. Bei einem Teilsplitting ist der Divisor kleiner als zwei. Mit dem Splitting wird berücksichtigt, dass aus dem Einkommen des Ehepaares zwei Personen leben müssen und dass die Faktorenaddition von Mann und Frau ohne diese Korrektur zu einer höheren Progression führen würde. In ihrer Vernehmlassung wünscht sich die Regierung zudem, dass bei der weiteren Bearbeitung des Themas auch die kinderrelevanten Abzüge in die Überlegungen miteinbezogen werden. Dazu gehören die Höhe der Kinderabzüge ebenso wie das Einführen eines allgemeinen Abzugs für die externen Kinderbetreuungskosten.
Abgelehnt wird die modifizierte Individualbesteuerung, weil diese keine Probleme löst und einen wesentlich grösseren administrativen Aufwand verursacht als das Teilsplitting. Eine Individualbesteuerung würde überdies massive Belastungsunterschiede zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren in den genau gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen bewirken. Auch das Wahlmodell vermag steuerrechtlich nicht zu überzeugen und würde einen eigentlichen Vollzugsnotstand in den Kantonen bewirken. Schliesslich spricht sich die Regierung auch gegen die Fortführung des heutigen Doppeltarifs aus, weil die gravierenden Mängel des heutigen Rechts auch mit diesem Modell kaum beseitigt werden können und die massive Mehrbelastung der gutverdienenden Alleinstehenden abzulehnen ist.

Revidiertes Energiegesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft
Die Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden wird auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die Teilrevision der Energieverordnung in Kraft. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen, nachdem die Referendumsfrist am 14. März 2007 unbenutzt abgelaufen ist.
In der Dezembersession 2006 stimmte der Grosse Rat der Teilrevision des Energiegesetzes und der Energieverordnung zu. Die Teilrevision bezweckt, dass erneuerbare Energien in Graubünden künftig verstärkt gefördert werden können. Erweitert wurden die Förderprogramme für Solaranlagen, Holzfeuerungsanlagen und Wärmepumpen.

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch tritt am 1. Juli 2007 in Kraft
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen.
In der Augustsession 2006 genehmigte der Grosse Rat die Interkantonale Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Damit stimmte er dem Beitritt des Kantons Graubünden zu diesem Konkordat zu. Dieses hat zum Ziel, die immer komplexer und anforderungsreicher werdende Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in der Ostschweiz und bei Bedarf auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen gemeinschaftlich und damit professioneller durchzuführen. Gleichzeitig stimmte der Grosse Rat der dazu erforderlichen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht wird ihre operative Tätigkeit auf den 1. Januar 2008 aufnehmen.

Neues Amt für Energie und Verkehr geschaffen
Die Bereiche Energie und Verkehr im Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden werden zusammengeführt. Aus dem Amt für Energie und der Fachstelle öffentlicher Verkehr wird ab dem 1. Januar 2008 ein neues Amt für Energie und Verkehr (AEV) geschaffen. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung genehmigt.
Nach Überzeugung der Regierung wird damit die Bedeutung der zentralen Themen Energie und Verkehr als Versorgungsaufgaben im Rahmen der heutigen Wirtschafts- und Umweltpolitik des Kantons hervorgehoben. Der Verkehrsbereich soll neben dem Sicherstellen einer nachhaltigen Mobilität im Kanton auch das Ziel einer sparsamen und effizienten Energieverwendung weiter verfolgen. Darüber hinaus wird mit der neuen Organisationsstruktur eine eigentliche "Drehscheibe" für Verkehrs- und Energiefragen geschaffen. Die Änderung ermöglicht ausserdem wie angestrebt die heutige Führungs- und Organisationsstrukturen auf Departementsstufe zu vereinfachen.

Regierung nimmt Petitionen der Jugendsession zur Kenntnis
Die Bündner Regierung hat die fünf Petitionen der Jugendsession zur Kenntnis genommen und veranlasst, dass sie an den Grossen Rat weitergeleitet werden. Die Regierung zeigt sich erfreut über das Engagement der Jugendlichen, die sich für die Politik interessieren und einsetzen.
Insgesamt verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendsession, die am Wochenende vom 12. und 13. Mai 2007 im Grossratsgebäude in Chur stattfand, fünf Petitionen. In der Schlussabstimmung überwiesen wurden die Petitionen "Jugend in der Politik", "Bildungsstandort Graubünden", "Arbeitsstandort Graubünden", "Service Public" sowie "Tourismusstandort Graubünden und Umwelt".

Aus Gemeinden und Regionen
- Wiesen und Davos: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden Wiesen und Davos wird ein Förderbeitrag von 3'300'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
- Lostallo, Mesocco, Rossa, San Vittore, Soazza und Sta. Maria i.C.: Das Projekt "Bacini antincendio Moesano" der durch das Bauvorhaben direkt betroffenen Gemeinden Lostallo, Mesocco, Rossa, San Vittore, Soazza und Sta. Maria i.C. wird genehmigt. Das Projekt sieht vor, an acht Standorten permanente Löschwasserbezugsstellen in Form von künstlichen Teichen oder betonierten Becken zu errichten. An die subventionsberechtigten Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 180'000 Franken zugesichert.
- Tinizong-Rona: Das Projekt "Forstwerkhof / Schnitzelhalle Tinizong" der Gemeinde Tinizong-Rona wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 132'050 Franken zugesichert.
- Saas im Prättigau: An die Wiederherstellung des Waldweges Fädrifa mit einer Gesamtlänge von 1,28 Kilometer auf dem Gebiet der Gemeinde Saas im Prättigau wird ein maximaler Kantonsbeitrag von 30'600 Franken entrichtet.
- Regione Valle di Poschiavo: Die Statuten der Regione Valle di Poschiavo (RVP) werden genehmigt. Die Statuten treten auf den 1. Juli 2007 in Kraft, womit der Regionalverband das Recht der Persönlichkeit erlangt.
- Susch: Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. März 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung der Gemeinde Susch wird genehmigt.
- Tenna: Der Zonenplan 1:2'000 Usserbärg der Gemeinde Tenna vom 15. März 2007 wird genehmigt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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