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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Kanton Graubünden zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Die Behandlung der Botschaft durch den Grossen Rat ist in der Aprilsession 2007 und die Inkraftsetzung der Rechtserlasse per 1. Januar 2008 vorgesehen. Die NFA, welche zahlreiche gesetzliche Anpassungen bedingt, bringt Graubünden verschiedene Vorteile.
Am 28. November 2004 haben Volk und Stände der Verfassungsvorlage zur NFA zugestimmt. Auf Bundesebene hat das Parlament in der Folge im Rahmen der 2. NFA-Botschaft 30 Gesetze revidiert und drei Gesetze neu geschaffen. Die NFA soll auf Kantons- und Bundesebene per 1. Januar 2008 eingeführt werden. Mit ihr werden die grundlegenden Mechanismen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und der Finanzausgleich neu geregelt. Diese Ziele werden mit fünf Instrumenten erreicht. Die Aufgabenentflechtung führt zu einer klaren Zuordnung der Aufgaben. In sieben Aufgabenbereichen übernimmt der Bund die alleinige Verantwortung (z.B. AHV, IV, Nationalstrassen), für zehn Bereiche werden die Kantone allein zuständig sein (z.B. Spitex, Sonderschulung, behinderte Erwachsene) und 17 Aufgaben werden weiterhin im Verbund wahrgenommen (z.B. Krankenversicherung, Regionalverkehr, Wald). Mit dem neuen Finanz- und Lastenausgleich werden Doppelspurigkeiten sowie Fehlanreize vermieden und durch die Verlagerung von zweckgebundenen zu frei verfügbaren Mitteln für die Kantone zusätzliche Handlungsspielräume geschaffen. Ein nächster wichtiger Schritt ist die Behandlung der 3. NFA-Botschaft des Bundesrates, die er am 8. Dezember 2006 zu Handen des Bundesparlaments verabschiedet hat. Die Schlussabstimmung in den Eidgenössischen Räten ist für den Sommer 2007 vorgesehen.

Vorteile der NFA für Graubünden
Die NFA bringt für den Kanton Graubünden verschiedene Vorteile: Sie schafft die Grundlage für einen transparenten, gezielten und steuerbaren Finanzausgleich sowie eine effiziente und bedarfsgerechte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Zudem vermindert sie die tendenziell steigenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen und korrigiert falsche Anreizstrukturen. Die NFA erweitert die Möglichkeiten für innovative, kostengünstige und bürgernahe Dienstleistungen, wobei ein ausreichendes Grundangebot sicherzustellen ist. Sie schafft weiter die Basis für neue und verbesserte Zusammenarbeitsformen zwischen den Kantonen. Ferner vermindert der geografisch-topografische Lastenausgleich die übermässigen finanziellen Lasten der Gebirgskantone.

Anforderungen an die NFA-Umsetzung
Die neue Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen bedingt eine umfangreiche Anpassung des kantonalen Rechts. Im Hinblick auf die Einführung der NFA sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen anzupassen, Verfahrensabläufe umzustellen, Zuständigkeiten und der Ressourceneinsatz neu zu regeln, Programmvereinbarungen mit dem Bund auszuarbeiten, Finanzplan- und Budgetanpassungen vorzunehmen sowie Übergangsprobleme zu lösen. In Anbetracht der Komplexität des Projektes ist der Zeitplan mit der Einführung auf den 1. Januar 2008 sehr eng bemessen.

Ziele der NFA-Umsetzung
Für die NFA-Umsetzung im Kanton Graubünden setzt sich die Regierung insbesondere folgende Ziele:
1. Die NFA-Umsetzung soll im Rahmen eines relativ schlanken Kernpakets erfolgen und sich zunächst auf die unmittelbar betroffenen Bereiche konzentrieren. Weiterführende Reformen sind auf dem Weg von Separatvorlagen vorzunehmen.
2. Der Kanton soll die zusätzlichen finanzpolitischen Handlungsspielräume der NFA nutzen, um Art und Umfang der Aufgabenerfüllung wirksamer nach politischen Prioritäten zu steuern.
3. Die NFA ist für die Gemeinden möglichst struktur- und haushaltsneutral umzusetzen.
4. Der Kanton soll Leistungen von Gemeinden und Dritten zur Erfüllung von Aufgaben, für die er nur noch verminderte Beiträge des Bundes erhält, angemessen entschädigen können.

Anpassung kantonalen Rechts
Die rechtlich notwendigen Anpassungen werden in einem Mantelgesetz zusammengefasst. Dieses beinhaltet eine Totalrevision des kantonalen Gesetzes über die Ergänzungsleistungen und die Teilrevision von zehn kantonalen Gesetzen. Im Weiteren werden vier grossrätliche Verordnungen angepasst sowie eine Verordnung aufgehoben. Dabei konzentriert sich die kantonale Anschlussgesetzgebung nach den Vorgaben der Regierung auf die unabdingbaren Anpassungen. Sind in einzelnen - von der NFA betroffenen - Aufgabenbereichen Gesetzesrevisionen in Bearbeitung, ist die NFA-Kompatibilität im Rahmen dieser Separatvorlagen sicherzustellen. Davon betroffen sind die Bereiche Stipendien, Berufsbildung, behinderte Erwachsene.
In besonderen Aufgabenbereichen macht die Regierung spezielle Vorgaben. So sollen im Bereich amtliche Vermessung die Kantonsbeiträge für die periodischen Nachführungen der Gemeinden von bisher 50 auf 100 Prozent angehoben werden, was in diesem Spezialbereich faktisch zu einer Entflechtung zwischen Kanton und Gemeinden führt. Im Bereich der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten ist eine Weiterführung dieser Aufgabe durch Kanton und Gemeinden - trotz Ausstieg des Bundes - zu ermöglichen. Des Weiteren übernimmt der Kanton in den Bereichen Berufsbildung und Spitex die ausfallenden Bundesbeiträge vollständig. In den beiden Bereichen behinderte Erwachsene und Sonderschulung erfolgt die Umsetzung in den Separatvorlagen aufgrund einer jeweils vorgesehenen Neukonzeption noch nicht auf Anfang 2008. Ferner soll der Ausfall von Bundesbeiträgen an die Strassenrechnung von rund 35 Mio. Franken durch eine entsprechend verstärkte Zuweisung von allgemeinen Kantonsmitteln in die Strassenrechnung bedarfsgerecht im Rahmen der jährlichen Budgets gedeckt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der NFA auf den Kanton Graubünden bildet die NFA-Globalbilanz. Sie zeigt die hypothetischen Ergebnisse, wenn die NFA in den Jahren 2004/05 eingeführt worden wäre. Sie weist für den Kanton Graubünden eine Entlastung von 9 Mio. Franken aus.
Gemäss einer Hochrechnung für die Finanzplanjahre 2008-2011 kann für den Kanton Graubünden ab dem Einführungsjahr mit einer in etwa ausgeglichenen Bilanz gerechnet werden. Der geografisch-topografische Lastenausgleich sowie der Härteausgleich sind relativ stabil. Der Ressourcenausgleich hingegen wird durch die jährliche Aktualisierung grössere Schwankungen erfahren.
Von Bedeutung ist im Weiteren der zusätzliche finanzielle Handlungsspielraum, der vor allem durch die Zunahme der zweckfreien Mittel im Umfang von über 100 Mio. Franken sowie durch die Einführung der Pauschalsubventionierung durch den Bund entsteht. Dazu kommt der Wegfall von nicht beeinflussbaren Abgaben (AHV, IV) in der Grössenordnung von rund 50 Mio. Franken pro Jahr. Der Vorteil daraus lässt sich nicht beziffern. Wichtig und zentral ist, dass die positiven Effekte der NFA genutzt werden.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Brasser, Finanzsekretär Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 12

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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