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Im April 2008 hat die neue Integrationsdelegierte ihre Arbeit im Kanton Graubünden aufgenommen. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Förderung der Integration der ausländischen Bevölkerung. Eine erste Bilanz zeigt, dass das Zusammenleben der ausländischen und einheimischen Wohnbevölkerung im mehrsprachigen Kanton grundsätzlich gut funktioniert. Dennoch besteht bei einigen Problemfeldern Handlungsbedarf, die mit einer aktiven Integrationspolitik angegangen werden sollen.

Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Ausländergesetz (AuG) in Kraft, welches die Grundsätze der Integrationspolitik festlegt. Integration wird als Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert. Deren Aufgabe es ist, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Anliegen der Integration zu berücksichtigen und günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und Teilhabe der ausländischen Bevölkerung im öffentlichen Raum zu schaffen. Dies erfordert, dass der Kanton und die Gemeinden - neben dem Bund - eine aktive Integrationspolitik betreiben und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen.

Die Bündner Regierung wies im vergangenen Jahr die Führung und Koordination im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts dem Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht zu. Zur Umsetzung schuf sie die Stelle einer oder eines Integrationsdelegierten. Im April hat Patricia Ganter Sonderegger ihre Arbeit als Integrationsdelegierte im Kanton Graubünden aufgenommen. Nach 100 Tagen kann eine erste Bilanz gezogen werden. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zur fördern und Integrationsmassnahmen für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen, Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommenen zu koordinieren.

Die Förderung der Integration ist in erster Linie Aufgabe der Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen oder Institutionen der sozialen Sicherheit. So fällt die Integrationsförderung in die kantonale und kommunale Zuständigkeit. Kanton und Gemeinden haben den Auftrag, allen Anspruchsberechtigten ungeachtet ihrer Herkunft möglichst gleiche Chancen beim Zugang zu den Regelstrukturen zu gewährleisten. Mit der finanziellen Integrationsunterstützung des Kantons können zudem Massnahmen finanziert werden, die sich an Personen richten, die keinen Zugang zu Regelstrukturen haben oder wo diese den spezifischen Bedürfnissen nicht genügen. Dazu gehören beispielsweise niederschwellige Sprachangebote, Alphabetisierungskurse und weitere Massnahmen.

Zusammenleben funktioniert grundsätzlich gut
Die Bestandesaufnahme über die Situation der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Graubünden ergibt, dass mit einem Ausländeranteil von 15 Prozent und einer Arbeitslosenquote von knapp 2 Prozent das Zusammenleben der ausländischen und einheimischen Wohnbevölkerung im mehrsprachigen Kanton grundsätzlich gut funktioniert.

Es zeigen sich aber auch einige Problemfelder: So sind fremdsprachige Kinder und Jugendliche auf der gymnasialen Stufe unterproportional, in der Realschule und in Kleinklassen überproportional vertreten. Des Weiteren kommen Schulabgänger ohne eine berufliche Anschlusslösung zum überwiegenden Teil aus der Realschule oder einer Kleinklasse, wovon rund die Hälfte einen Migrationshintergrund hat. Bei gewissen Ausländergruppen fällt auch die ungenügende soziale Integration der Ehefrauen auf, die mangels Sprachkenntnissen am hiesigen Alltag kaum teilnehmen und es gibt ein Informationsdefizit im Kanton über bestehende Sprach-, Bildungs- und Integrationsangebote.

Handlungsbedarf für Integrationsdelegierte
Handlungsbedarf bei der Integrationsförderung besteht im Kanton einerseits auf konzeptioneller Ebene sowie in der Koordination und Zusammenarbeit der Anbieter von Integrationsmassnahmen und den zuständigen Behörden der Regelstrukturen. Andererseits braucht es mehr niederschwellige Sprach-, Bildungs- und Integrationsangebote sowie eine gebündelte und zielgerichtete Informationspolitik.

Diesen Anliegen wird im Rahmen der Arbeit der kantonalen Integrationsdelegierten Rechnung getragen. So soll etwa bei der Umsetzung des Schwerpunkteprogramms des Bundes ''Sprache und Bildung`` der Fokus auf Sprach- und Integrationskurse für bildungsungewohnte Personen in den Regionen des Kantons mit einem hohen fremdsprachigen Ausländeranteil gelegt werden. Zusätzlich ist eine bessere Koordination und Zusammenarbeit der im Integrationsbereich tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure anzustreben, um eine fachliche Abstimmung im Sinne von aufeinander aufbauenden Angeboten zu erreichen und dadurch eine bessere Vernetzung und Transparenz zu schaffen.

Im Weiteren ist ein kantonales Integrationskonzept zu erarbeiten, das die Leitplanken für die Ausrichtung und Zielsetzung der kantonalen Integrationsförderung liefern soll. Dazu sollen die mit Integrationsaufgaben betrauten kantonalen und kommunalen Behörden sowie die im Migrationsbereich tätigen Organisationen einbezogen werden. Ebenso soll der bundesrechtliche Informationsauftrag (Art. 56 AuG) unter Einbezug der zuständigen Stellen im Kanton umgesetzt werden. Dieser zielt darauf, eine Übersicht von für Ausländerinnen und Ausländer relevanten gesellschaftlichen Informationen und Beratungsstellen sowie von Angeboten im Bereich Sprache, Bildung und soziale Integration zu schaffen.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
- Heinz Brand, Vorsteher Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht, Tel. 081 257 25 21
- Patricia Ganter Sonderegger, Integrationsdelegierte des Kantons Graubünden, Tel. 081 257 36 81

Gremium: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
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