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Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat eine Teilrevision des Mitteschulgesetzes, welche am Untergymnasium festhält, die gymnasiale Ausbildung aber qualitativ verbessern soll. Auch in Zukunft soll die Ausbildungsdauer am Gymnasium sechs Jahren betragen für Kinder, die nach der sechsten Primarklasse ins Untergymnasium eintreten. Beim Eintritt ins Gymnasium nach der zweiten Sekundarklasse sollen vier Jahre bis zur Maturität zu absolvieren sein. Geplant ist, dass der Grosse Rat das Sachgeschäft im April 2008 behandeln wird.
Neu wird der Grosse Rat die Ausgestaltung der gymnasialen Ausbildung im Mittelschulgesetz regeln. Er wird insbesondere festlegen, ob in Graubünden weiterhin ein Untergymnasium angeboten wird und er wird die Dauer der gymnasialen Ausbildung festlegen. Er hat die Regierung beauftragt, ihm zu diesem Regelungsbereich mehrere bis auf Gesetzesstufe ausformulierte Varianten zu unterbreiten.
Die Regierung hatte fünf verschiedene Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Zu diesen Varianten gehörte die Abschaffung des Untergymnasiums verbunden mit einer vier oder fünf Jahre dauernden Ausbildung bis zur Maturität, das Fortsetzen der heute geltenden Regelung mit einem sechs- oder vierjährigen Gymnasium sowie der Vorschlag der Rektoren mit einem sechs- und einem fünfjährigem Gymnasium. Zur Diskussion stand auch, in den Regionen das Untergymnasium beizubehalten, in Chur aber darauf zu verzichten.
Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass sich betreffend das Untergymnasium befürwortende und ablehnende Stimmen etwa die Waage halten. Aus Gegenden mit starker Volksschul-Oberstufe stammt eher die Forderung, das Untergymnasium abzuschaffen, derweil Gegenden mit einer Mittelschule sich für dessen Beibehaltung aussprechen. Die politischen Parteien wollen mit Auflagen am Untergymnasium festhalten. Das in die Diskussion gegebene Modell der Rektoren findet Unterstützung in Regionen mit Mittelschulen, während die Stellungnahmen aus den italienischsprachigen Talschaften dieses Modell kategorisch ablehnen. Vielfach gefordert wird eine qualitative Verbesserung der gymnasialen Ausbildung in Graubünden, eine Profilierung des Untergymnasiums und ein optimiertes Übertrittsverfahren von der Volksschule ins Gymnasium.
In Berücksichtigung der Stellungnahmen schlägt die Regierung nunmehr dem Grossen Rat in ihrer Botschaft vor, die aktuell geltende Ausgestaltung des Gymnasiums mit Elementen des Rektorenmodells zu ergänzen. Die Lerninhalte im Untergymnasium (Mathematik, Naturwissenschaften, Latein) sollen höhere Anforderungen erfüllen und das Übertrittsverfahren nach der sechsten beziehungsweise achten Klasse soll optimiert werden. Der Übertritt in die Handels- oder Fachmittelschule soll neu nach der achten Klasse erfolgen. Ihren Antrag begründet die Regierung auch mit regionalpolitischen Überlegungen und mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Mittelschulen für die Schulstandorte.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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