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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes verabschiedet. Die Teilrevision dient in erster Linie der Anpassung des kantonalen Rechts an das harmonisierte Steuerrecht des Bundes. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2008 beraten.
Die Revision des Steuergesetzes umfasst drei Punkte:
Das System für die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär soll dem Bundesrecht angepasst werden.
Die Bestimmungen über die Steuererleichterungen für die Ansiedlung neuer oder den Erhalt bestehender Unternehmen werden so geändert, dass bestehende Standortnachteile beseitigt werden können.
Die Zuständigkeit für den ausnahmsweisen Verzicht auf eine Steuerforderung, den sogenannten Steuererlass, soll für Beträge über 50'000 Franken auf die Regierung übertragen werden. Damit wird eine Forderung des Grossen Rates umgesetzt.

Wird eine Unternehmung in der Rechtsform einer juristischen Person betrieben unterliegt der erzielte Gewinn der Gewinnsteuer. Schüttet die Gesellschaft den Gewinn in der Folge als Dividende an die Beteiligten aus, wird zusätzlich noch die Einkommenssteuer erhoben. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung wird für massgebende Beteiligungen schon im geltenden Recht gemildert, indem diese Erträge zum halben Steuersatz besteuert werden. Auf den Beginn des kommenden Jahres hat der Bund für die direkte Bundessteuer ebenfalls eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung beschlossen. Er hat aber ein anderes System gewählt: Die Dividenden werden nur zu 50 Prozent besteuert, wenn die Beteiligungsrechte zum Geschäftsvermögen gehören, beziehungsweise zu 60 Prozent wenn es sich um Privatvermögen handelt. Das kantonale Recht soll hier angepasst werden, weil unterschiedliche Regelungen zu kompliziert, für die Steuerpflichtigen unverständlich und in der Umsetzung zu teuer wären.
Die Regierung kann heute neuen Unternehmungen Steuererleichterungen gewähren, wenn deren Ansiedlung im volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons liegt und keine voll besteuerten Gesellschaften konkurrenziert werden. Bestehende Gesellschaften können ebenfalls von Steuererleichterungen profitieren, wenn sie etwas völlig Neues machen, das heisst einen neuen Produktionszweig aufnehmen. In diesem zweiten Bereich kennen andere Kantone weniger strenge Anforderungen und lassen eine Steuererleichterung schon zu, wenn eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit eintritt. Um im interkantonalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig zu werden und den Verlust von Arbeitsplätzen im Einzelfall zu verhindern, muss die Bündner Regelung angepasst werden.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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