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Die Entschädigung für Anwältinnen und Anwälte bei amtlichen Verteidigungen und unentgeltlichen Rechtsvertretungen sowie bei der so genannten Parteientschädigung in gerichtlichen Verfahren soll neu geregelt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Anwaltsgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird sich in der Oktobersession 2008 mit dem Geschäft befassen.
Die Anpassungen sind nötig, weil der Bündnerische Anwaltsverband die früher gültigen Honoraransätze auf Anweisung der Wettbewerbskommission Ende 2007 aufheben musste. Dadurch ergibt sich für Graubünden eine gesetzgeberische Lücke. Davon nicht betroffen sind privatrechtliche Vertragsverhältnisse von Klient- und Anwaltschaft, bei denen das Honorar frei vereinbart werden kann. Handlungsbedarf nach einer staatlichen Regelung der Entschädigung von Anwältinnen und Anwälten besteht hingegen bei der amtlichen Verteidigung, bei der unentgeltlichen Rechtsvertretung in der Zivil- und Verwaltungsrechtspflege sowie bei der vom Gericht festgelegten Entschädigung der obsiegenden Partei in gerichtlichen Verfahren. Hierbei spricht sich die Regierung gegen eine starre Tariflösung aus. Stattdessen soll sich die Entschädigung nach dem für eine sachgerechte Prozessführung notwendigen Zeitaufwand richten.
Die Teilrevision des kantonalen Anwaltsgesetzes schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, damit die Regierung die Einzelheiten der Honorarordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einer Verordnung regeln kann. Schliesslich soll mit der Teilrevision des Anwaltsgesetzes die Rückforderung der Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege neu geregelt werden. Neu erhält die kantonale Steuerverwaltung die Kompetenz, diese Rückforderungen einzuziehen, wenn die Partei, welcher eine unentgeltliche Rechtsvertretung bewilligt wurde, in günstige wirtschaftliche Verhältnisse kommt. Dazu kann sie auch auf die Steuerdaten zurückgreifen. Ziel ist es, die Rückforderungen effizienter durchzusetzen.

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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