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Die Bündner Regierung will bei der Justiz die Aufgaben entflechten und eine neue Grundlage für eine gute und effiziente Justiz im Kanton Graubünden legen. Mit einer Teilrevision der Kantonsverfassung soll die Grundsatzfrage geklärt werden, ob die richterlichen Aufgaben der Kreise künftig den Bezirksgerichten und der Staatsanwaltschaft übertragen werden sollen. Die Kreise bleiben politische Verwaltungskörper und Wahlkreise für den Grossen Rat. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Oktobersession behandeln.

Die Arbeiten an der schweizerischen Straf- und der Zivilprozessordnung (StPO bzw. ZPO) sind abgeschlossen oder werden voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 geplant. Die Auswirkungen des neuen Bundesrechts betreffen im Kanton Graubünden insbesondere die Kreise, aber auch die Bezirksgerichte, die Gemeinden und die Staatsanwaltschaft.
Vor allem die Vorgaben der schweizerischen StPO mit der Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells haben erhebliche Auswirkungen für die Kreise. Wegen des zwingenden Bundesrechts kann künftig nicht mehr die Kreispräsidentin beziehungsweise der Kreispräsident die Strafmandate bei Vergehen und Verbrechen erlassen, sondern die Staatsanwaltschaft. Dies führt dazu, dass bei den Kreisämtern insgesamt etwa ein Viertel der Arbeitslast und die Hälfte ihrer Einnahmen aus den richterlichen Aufgaben oder rund 3.3 Millionen Franken pro Jahr wegfallen. Diese Einnahmenausfälle können nicht gänzlich durch Personalabbau kompensiert werden; je nach Stellenabbau steigt das jährliche, von den Gemeinden zu deckende Defizit der Kreise um zwei bis 2.5 Millionen Franken.
Der Vorschlag der Regierung wurde in der Vernehmlassung unterschiedlich aufgenommen. Bei den Parteien, Wirtschaftsverbänden, dem Anwaltsverband und dem Kantonsgericht stiess der Vorschlag auf Zustimmung, während ihn die Kreise und rund 70 Gemeinden ablehnen. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung erachtet die Regierung ihren Vorschlag aber weiterhin als sachgerecht und politisch mehrheitsfähig.

Regierung sieht Vorteile in einer umfassenden Reform
Die Regierung will die Umsetzung der StPO und der ZPO in Graubünden nicht nur auf die zwingend nötigen Anpassungen an das Bundesrecht beschränken, sondern sie schlägt in ihrer Botschaft eine umfassende Reform der Gerichtsorganisation vor. Diese zielt darauf, die Justizaufgaben zu entflechten und eine klare Zuständigkeitsordnung mit einfacheren Strukturen zu schaffen. Die bisherigen richterlichen Aufgaben der Kreise werden im Strafrecht der Staatsanwaltschaft und im Zivilrecht den Bezirksgerichten übertragen. Die Kreise bleiben jedoch Wahlkreis für den Grossen Rat und politische Verwaltungskörper. Nicht betroffen sind das Vormundschaftswesen, die Betreibungs- und Konkursämter sowie die Kreisnotariate.
Die Konzentration der bisherigen richterlichen Aufgaben der Kreise bei den Bezirksgerichten und der Staatsanwaltschaft hat nach Auffassung der Regierung für die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Vorteile. Eine konsequente Gewaltentrennung erhöht die richterliche Unabhängigkeit. Die Aufgabenentflechtung schafft schlankere Strukturen und ermöglicht so einfachere Abläufe und raschere Verfahren. Zudem werden die bestehenden dezentralen Strukturen der Staatsanwaltschaft und der Bezirksgerichte ausgebaut, so dass Bürgernähe und Vertrautheit mit den lokalen Gegebenheiten gewährleistet bleiben. Schliesslich schafft der Vorschlag der Regierung die Grundlage für die vollumfängliche Finanzierung der Justiz durch den Kanton. So können für Gemeinden und Steuerpflichtige finanzielle Mehrbelastungen vermieden werden.
Die Regierung ist überzeugt, dass ein Festhalten an der heutigen Organisation wegen der Mehrkosten für die Gemeinden und der absehbaren künftigen Herausforderungen wie beispielsweise der elektronische Schriftverkehr mit den Gerichten wohl nur eine kurzfristige Lösung wäre. Die vorgeschlagene Aufgabenentflechtung bei der Justiz entspricht nach Meinung der Regierung zudem einem ausgewiesenen Bedürfnis und nimmt auf die Besonderheiten im Kanton Rücksicht. Sie berücksichtigt die Vorgaben des Grossen Rats und die Prioritäten des Regierungsprogramms 2009-2012. Die Teilrevision der Kantonsverfassung schafft eine neue Grundlage für eine gute und effiziente Justiz in Graubünden. Nur eine umfassende Reform erlaubt eine mittel- und langfristige Lösung unter Beachtung der traditionellen Strukturen. Die Vorlage wird zur Stärkung der dezentralen Organisation der erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit beitragen, so dass die Gerichte in Graubünden die kommenden Herausforderungen zu bewältigen vermögen.
Durch die Aufgabenentflechtung und Trennung von Justiz und Politik sieht die Regierung die Gerichtsreform als einen klärenden Schritt zu einer nachhaltigen und umfassenden Strukturbereinigung im Kanton Graubünden mit seinen 11 Bezirken, 12 Regionalverbänden, 39 Kreisen, rund 200 Gemeinden und über 400 Gemeindeverbänden. Die Reform bildet eine gute Grundlage für weitere Strukturbereinigungen, ohne solche zu präjudizieren oder vorauszusetzen. Sie stellt auch für sich allein genommen eine in sich geschlossene und zweckmässige Lösung dar.

Kreise bleiben als politische Verwaltungskörper erhalten
Die Regierung sieht die Kreise als Träger von Verwaltungsaufgaben, für welche die Gemeinden zu klein und die Regionalverbände zu gross sind. Mögliche Aufgaben sind beispielsweise Schulen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Steuerämter, Bauämter oder Forstämter. Die Abschaffung der Kreise steht für die Regierung nicht zur Diskussion, da die bisherige Kreiseinteilung nach Auffassung der Regierung als Basis für die künftige Gemeindestruktur dienen kann. Im Hinblick auf die Schaffung von leistungsfähigen und professionell organisierten Gemeinden erachtet sie nämlich viele Kreise als geeigneten Perimeter für Gemeindefusionen, da sie eine genügende Grösse haben sowie zusammenhängende Talschaften bilden oder auf ein Zentrum ausgerichtet sind. Neben den Kreisen sieht die Regierung die Bezirke beziehungsweise die Regionalverbände als Gefässe der dezentralen Aufgabenerfüllung durch den Kanton und der gemeinsamen Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden, wenn möglich zahlenmässig reduziert und mit deckungsgleichem Perimeter. Den Bezirken obliegen dabei die Justizaufgaben, während die Regionalverbände für Verwaltungsaufgaben zuständig sind. Auf dieser Grundlage sollen verwaltungsintern bis Ende 2010 eine Auslegeordnung mit einer Beurteilung der bisherigen Strategie erstellt und Wege zur Erreichung der Zielvorstellung aufgezeigt werden. Sobald das Modell konkrete Ausgestaltung angenommen hat, ist es in einer breiten öffentlichen Diskussion auf seine Tauglichkeit zu prüfen.

Gestaffeltes Vorgehen zur Umsetzung von StPO und ZPO geplant
Bei der Umsetzung der schweizerischen StPO und ZPO hat sich die Regierung für ein gestaffeltes Vorgehen entschieden. Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung soll zuerst die Grundsatzfrage nach den richterlichen Aufgaben der Kreise und somit nach der künftigen Ausgestaltung der erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit geklärt werden. Die Volksabstimmung findet Anfang Februar 2009 statt. Dieser Entscheid bildet dann die Grundlage für die konkrete Umsetzung auf Gesetzesstufe, die dem Grossen Rat nächstes Jahr mit einer separaten Botschaft unterbreitet wird.
Wird die Teilrevision der Kantonsverfassung abgelehnt, kann die Aufgabenentflechtung bei der Justiz nicht im vorgeschlagenen Mass erfolgen. Die Umsetzung beschränkt sich in diesem Fall auf die zwingenden Anpassungen an die bundesrechtlichen Vorgaben mit ihren finanziellen Auswirkungen auf die Kreise und Gemeinden.

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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