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Die Organisation des Bankrates der Graubündner Kantonalbank soll schlanker und den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen in der Finanzbranche angepasst werden. Dabei soll der Bankrat von elf auf sieben Mitglieder verkleinert und künftig durch die Regierung gewählt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird das Geschäft in der Oktobersession behandeln.
Der Bankrat legt als oberstes Leitungsorgan der Kantonalbank die Grundsätze der Geschäftspolitik und den Rahmen für die Geschäftstätigkeit fest. Zudem übt er die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Bank aus. Die vorgeschlagene Reduktion der Zahl der Mitglieder des Bankrates der Kantonalbank von elf auf sieben Mitgliedern entspricht laut Regierung den modernen Führungsprinzipien, mit schlanken Gremien zu operieren. In den vergangenen Jahren haben auch die Schweizerische Nationalbank und andere Kantonalbanken ihre Führungsgremien verkleinert. Die Reduktion der Anzahl Bankratsmitglieder der Kantonalbank ist auf das Frühjahr 2011 vorgesehen. Zuvor soll für eine Übergangsphase von 2009 bis 2011 eine Reduktion auf neun Bankratsmitglieder erfolgen. Diese Übergangsregel verhindert ein Eingreifen in die laufenden Amtsperioden der gewählten Bankräte.
Ausserdem soll künftig die Regierung die Mitglieder des Bankrates wählen und nicht mehr der Grosse Rat. Die Regierung wird gleichzeitig auch den Jahresbericht und die Jahresrechnung abnehmen. Diese neue Regelung ist vergleichbar mit der geltenden Praxis bei anderen selbstständigen Institutionen im Kanton wie etwa bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft, den Psychiatrischen Diensten Graubünden, der Gebäudeversicherung Graubünden oder der Sozialversicherungsanstalt Graubünden.
Schliesslich schlägt die Regierung vor, den Bankratsausschuss aufzuheben. Dessen Aufgaben werden heute weitestgehend vorgelagert von der Strategie-, der Revisions- und der Risikokommission, die ebenfalls aus Mitgliedern des Bankrates bestehen, wahrgenommen. Daher ist der Bankratsausschuss in dieser Form nicht mehr notwendig und soll aufgehoben werden. Alle diese Anpassungen der Organisation der Kantonalbank tragen der Regierung zufolge einer betriebswirtschaftlichen effizienten Arbeitsweise Rechnung und stärken die Verantwortung der einzelnen Bankratsmitglieder.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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