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Das Departement für Finanzen und Gemeinden schickt eine weitere Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen im Kanton Graubünden weiter zu verbessern. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die Vermögenssteuern reduziert und die Gewinnsteuern herabgesetzt werden. Des weiteren sollen die Unternehmenssteuerreform II umgesetzt und verschiedene weitere Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen werden.

Nach der grossen Teilrevision des Steuergesetzes aus dem Jahre 2006 und einer kleinen Revision, welche der Grosse Rat in der Oktobersession beraten wird, nimmt das Finanzdepartement erneut eine Teilrevision in Angriff. Diese soll einerseits den Wohn- und Wirtschaftsstandort Graubünden fördern und verhindern, dass der Kanton im interkantonalen Steuerwettbewerb erneut ins Hintertreffen gelangt. Sie ist andererseits die Folge des Bundessteuerrechts, das die Kantone zwingt, Regelungen des Steuerharmonisierungsgesetzes ins kantonale Recht zu überführen.
Aus kantonaler Sicht sollen zahlreiche Steuerpflichtige entlastet werden. Der Abzug für die die externe Kinderbetreuung wird auf 10'000 Franken erhöht, womit der gesellschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden kann. Die Vermögenssteuer wird durch die Erhöhung der Steuerfreibeträge und die Senkung des Maximalsatzes reduziert. Von den höheren Steuerfreibeträgen profitieren in erster Linie die Ehepaare, während mit der Reduktion des Maximalsatzes die Standortattraktivität des Kantons Graubünden als Alterswohnsitz gesteigert werden kann. Der Steuersatz für die Gewinnsteuer wird erneut gesenkt. Damit kann die in der letzten Teilrevision erreichte gute Position unter den Kantonen erhalten und auf zwischenzeitliche Steuersenkungen anderer Kantone reagiert werden. Gleichzeitig wird zu einem proportionalen Steuersatz gewechselt, der modern auch als Flat Rate bezeichnet wird.
Einen wesentlichen Teil der Vorlage bildet die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesrecht. Hier steht die Unternehmenssteuerreform II im Zentrum. Diese als sogenannte KMU-Reform bekannt gewordene Revision wurde vom Souverän im Februar dieses Jahres angenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um den Aufschub des Besteuerungszeitpunkts bei Privatentnahmen, Erbteilungen oder Verpachtung einer Unternehmung, um die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung oder um die Ausdehnung des Beteiligungsabzugs bei den juristischen Personen. Weitere Änderungen im Bundesrecht betreffen beispielsweise die Erbenamnestie und die straflose Selbstanzeige sowie das Nach- und Strafsteuerverfahren.
Und letztlich soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, damit die Kantonale Steuerverwaltung Inkassodienstleistungen für Dritte erbringen kann. Damit kann das Inkasso Know-how der Steuerverwaltung anderen kantonalen Dienststellen, den Gemeinden, Kreisen oder Gerichten zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorlage bewirkt Mindereinnahmen in der Höhe von je rund 25 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Dezember 2008. Anschliessend sind die Vernehmlassungsergebnisse zu verarbeiten und die Botschaft an den Grossen Rat zu erstellen. Die Beratungen im Grossen Rat sind für die Junisession 2009 geplant. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen auf den 1. Januar 2010 und den 1. Januar 2011 (Unternehmenssteuerreform II) vorgesehen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung www.stv.gr.ch abrufbar.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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