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Die Bündner Regierung hat die kantonale Anschlussgesetzgebung zum eidgenössischen Stromversorgungsgesetz (StromVG GR) für die Vernehmlassung freigegeben. Ziel ist die Schaffung einer schlanken Gesetzgebung für den Vollzug der vom Bund zugewiesenen Aufgaben an die Kantone. Zudem sollen sämtliche Bestimmungen im Bereich der Stromversorgung in einem Gesetz vereint werden.
Am 23. März 2007 haben die eidgenössischen Räte das Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Dieses regelt die schweizerische Elektrizitätsversorgung und ist auf den 1. Januar 2008 fast vollständig in Kraft getreten. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch auf Netzzugang für Grossverbraucher sowie die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz weist den Kantonen verschiedene Aufgaben zu. Deren Vollzug erfordert den Erlass einer kantonalen Anschlussgesetzgebung, welche folgende Bereiche regelt:
- die Bezeichnung der Netzgebiete
- die Durchsetzung der Anschlussgarantie im Streitfall
- die Verfügung des Anschlusses von Endverbrauchern ausserhalb des Netzgebietes
- der Erlass von Bestimmungen betreffend Anschlüsse ausserhalb der Bauzone und deren Kosten, soweit diese nicht durch den Bundesgesetzgeber geregelt sind
- die Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei Netznutzungstarifen.

Für die Revision steht wenig Zeit zur Verfügung. Deshalb läuft die Vernehmlassungsfrist lediglich bis am 2. Dezember 2008. Anschliessend ist die Botschaft an den Grossen Rat zu erstellen. Die Beratungen im Grossen Rat sind für die Aprilsession 2009 geplant. Das Inkrafttreten ist auf den 1. August 2009 vorgesehen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr www.aev.gr.ch abrufbar.

Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
- Ernst Bachmann, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel. 081 257 36 21

Regierung lehnt Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz entschieden ab
Die Bündner Regierung lehnt die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz gemäss Vernehmlassungsvorlage entschieden ab. Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann sie der Neuaufnahme der Julierstrasse in das Nationalstrassennetz nicht zustimmen.
In ihrer Vernehmlassungsantwort schliesst sich die Regierung den Stellungnahmen der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) an. Insbesondere stehen die Aufgabenteilung und die Finanzierung im Widerspruch zu den vereinbarten Grundsätzen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).
Die Aufnahme einer Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz gegen den Willen des Kantons lehnt die Regierung ab. Sollte die Botschaft als Folge des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens angepasst werden und die Finanzierung eine Änderung erfahren, wünscht die Regierung eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme. Ausserdem verlangt die Regierung, dass die Priorisierung und der beabsichtigte Zeitpunkt der Realisierung der Ausbauvorhaben bezüglich der Netzerweiterung offen zu legen sind. Sollte sich der Bund dafür entscheiden, auf die Netzerweiterung zu verzichten, ist der Status quo auch bezüglich des Umfanges des Hauptstrassennetzes beizubehalten, um nicht Verschiebungen und Ungleichgewichte in der Zuteilung der Hauptstrassenmittel in Kauf nehmen zu müssen.

Auskunftsperson:
- Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01

Regierung genehmigt den Bau der Umfahrung Ilanz
Die Bündner Regierung hat das Projekt für eine Ortsumfahrung Ilanz genehmigt. Damit soll die Stadt Ilanz vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Kantonsstrasse nach Vals, Obersaxen und ins Lugnez sowie die RhB-Linie durchqueren heute die Stadt Ilanz. Bei grösserem Verkehrsaufkommen und geschlossenen Bahnschranken führt dies oft zu Staus und Behinderungen.
Die neue Umfahrung verbindet westlich der Stadt Ilanz die Oberalpstrasse H19 im Bereich der NOK Zentrale Ilanz II mit der Lugnezerstrasse im Gebiet Muschna. Die gesamte Projektlänge beträgt knapp 700 Meter. Das Kernstück des Umfahrungsprojektes bildet eine 270 Meter lange Brücke, mit welcher der Vorderrhein, die RhB sowie die Via Santeri überquert werden. Der Gestaltung der Brücke soll in der folgenden Projektierungsphase die entsprechende Beachtung geschenkt werden. Im kommenden Jahr werden die Ausführungsprojekte für die verschiedenen Teilprojekte ausgearbeitet, um gemäss Strassenbauprogramm 2009-2012 im Jahre 2010 mit den ersten Bauarbeiten beginnen zu können. Es wird mit Gesamtkosten von 18.4 Millionen Franken gerechnet.

Aus Gemeinden und Regionen
Sent: Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. August 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 450'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten, Anschluss Jenaz

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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