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In Zukunft sollen in Graubünden alle brennbaren Siedlungsabfälle nach Möglichkeit in der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis verbrannt werden. Ausnahmen in ökologisch und ökonomisch begründeten Fällen sind jedoch möglich. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft über die Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird die Vorlage in der Dezembersession beraten.
Das Hauptziel der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes besteht darin, den ganzen Kanton als Einzugsgebiet der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Trimmis für brennbare Siedlungsabfälle festzulegen. Sämtliche Abfallbewirtschaftungsverbände des Kantons werden damit gesetzlich verpflichtet, die brennbaren Siedlungsabfälle in der KVA Trimmis abzugeben. Damit soll erreicht werden, dass in Zukunft möglichst wenige Abfalltransporte durchgeführt und die vorhandenen Verbrennungskapazitäten der KVA Trimmis sinnvoll genutzt werden. Mit der aktuellen Verbrennungsleistung von 95'000 Jahrestonnen können in Trimmis gemäss kantonaler Abfallplanung sämtliche in Graubünden anfallenden brennbaren Abfälle bis ins Jahr 2020 entsorgt werden. Gleichzeitig kann die Nutzung der Verbrennungswärme für Industriedampf und Fernwärme sowie zur Erzeugung elektrischer Energie ausgebaut und verbessert werden.
Die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes sieht vor, dass die Regierung Ausnahmen zulassen und die Entsorgung in ausserkantonalen Anlagen bewilligen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Entsorgung der Abfälle dadurch deutlich günstiger zu stehen kommt und der Transport ökologische Vorteile aufweist sowie die Entsorgung umweltverträglich ist. Ausserdem sieht die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes vor, dass durch geeignete Vorschriften für alle acht Bündner Abfallbewirtschaftungsverbände einheitliche Verbrennungspreise gelten. Schliesslich soll die Annahme von Abfällen von ausserhalb des Kantons einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
Bestehende Verträge von Abfallbewirtschaftungsverbänden zur Verbrennung von Abfällen in ausserkantonalen Anlagen, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden, bleiben unangetastet. Diese dürfen aber nicht über die vereinbarte Dauer verlängert werden. Gegenwärtig werden die brennbaren Siedlungsabfälle aus dem Oberengadin, dem Puschlav sowie aus der Surselva aufgrund von Abnahmeverträgen in der KVA Linthgebiet in Niederurnen und jene aus dem Münstertal in der KVA Horgen entsorgt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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