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Die Bündner Regierung lehnt die kantonale Volksinitiative "ethik.initiative" ab und unterbreitet dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, in den Volksschulen eine Wochenlektion Religionsunterricht sowie eine für alle Schülerinnen und Schüler obligatorische Lektion "Religionskunde und Ethik" einzuführen. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Die Behandlung des Geschäftes ist in der Februarsession 2009 vorgesehen.

Heute erteilen in Graubünden die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen ihren Angehörigen in der Volksschule Religionsunterricht. Die Schulträgerschaften stellen ihnen die Schulräume unentgeltlich zur Verfügung. Der gesetzlich verankerte und mit zwei Wochenlektionen dotierte Unterricht zählt zu den obligatorischen Fächern, wobei die Erziehungsberechtigten ein Kind mit Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit vom Unterricht schriftlich abmelden können. Gemäss einer Erhebung besuchen allerdings gegen 10 Prozent der Kinder keinen Religionsunterricht. Der weit überwiegende Teil der betroffenen Kinder gehört keiner Landeskirche an.
Die am 10. Oktober 2007 eingereichte Volksinitiative "ethik.initiative" verlangt nun, an der Volksschule einen obligatorischen Ethikunterricht einzuführen. Dieser soll christliche Grundwerte vermitteln, die in unserer Gesellschaft Gültigkeit haben, sowie Kenntnisse über verschiedene Religionen. Fördern will die Initiative auch das kritische Denken und selbstständige Urteilen. Diese Ziele will die Initiative ohne Mitwirkung der Landeskirchen im Religionsunterricht erreichen. Der von der Initiative vorgeschlagene grundlegende Systemwechsel sieht keinen von den Landeskirchen erteilten Religionsunterricht mehr vor. Diesen Systemwechsel lehnt die Regierung auch deshalb ab, weil er nicht erforderlich ist, um die inhaltlichen Ziele der Initiative zu erreichen.
Mit den beiden Landeskirchen und dem Bischöflichen Ordinariat teilt die Regierung die Auffassung, dass das Unterrichtsmodell für die religiöse Bildung weiter zu entwickeln ist. Einerseits soll ein zeitgemässer Religionsunterricht die Interessen der Angehörigen der Landeskirchen berücksichtigen. Andererseits ist aber auch einem drohenden religiösen Analphabetismus entgegen zu treten. Zu viele Kinder sind der Gefahr ausgesetzt, ohne jegliche Einführung und Auseinandersetzung mit der religiösen Tradition ihrer Umwelt ihre obligatorische Schulzeit zu durchlaufen.
Um das Unterrichtsmodell auf die skizzierten Bedürfnisse besser ausrichten zu können und um eine religiöse Bildung auch für jene Kinder sicher zu stellen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, unterbreitet die Regierung einen Gegenvorschlag zur Initiative. Dieser sieht das von den Landeskirchen getragene Unterrichtsmodell 1+1 vor mit einer Wochenlektion Religionsunterricht sowie einer für alle Schülerinnen und Schüler obligatorischen Wochenlektion "Religionskunde und Ethik". Der Religionsunterricht wird wie bisher von den Landeskirchen verantwortet. Das neue Unterrichtsfach "Religionskunde und Ethik" hingegen ist durch die Schule zu verantworten. Der Unterricht muss mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit beziehungsweise mit der Religionsfreiheit vereinbar sein. Er wird ethische Fragestellungen behandeln und wie in anderen Kantonen überkonfessionelle, vergleichende Betrachtung religiöser Lehren enthalten.
Mit dem Gegenvorschlag will die Regierung auch die bestehende bewährte Partnerschaft mit den Landeskirchen im Bereich der religiösen Bildung an der Volksschule im Interesse der Bevölkerung Graubündens weiter entwickeln.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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