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Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Fischereibetriebsvorschriften genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Nötig sind die Anpassungen aufgrund der revidierten Tierschutzgesetzgebung des Bundes.
Ab dem 1. Januar 2009 haben die Fischerinnen und Fischer beim Bezug eines Jahres- oder Monatspatentes einen Sachkundeausweis vorzuweisen. Diese Neuerungen werden auch in den Fischereibetriebsvorschriften nachgeführt. Dabei beschränkt sich die Regierung darauf, in den Fischereibetriebsvorschriften die für die Fischereipraxis wesentlichen Tierschutzbestimmungen aufzuführen. Ausserdem wird das Fangmass für die Regenbogenforelle im Alpenrhein angepasst und ein Mindestmass von 24 Zentimetern eingeführt. Schliesslich werden im Einzugsgebiet des Vorderrheins sowie des Hinterrheins zwei Schonstrecken aufgehoben.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 365'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Galerie Cassanawald
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Cassanawald - Anschluss Nufenen
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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